Rechtsprechung
EuGH, 01.07.2008 - C-342/06 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
La Poste / Ufex u.a.
Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem Gericht - Urteil des Gerichts - Aufhebung - Zurückverweisung - Zweites Urteil des Gerichts - Zusammensetzung des Spruchkörpers - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer Dienstleistung von allgemeinem ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 190; ; Entscheidung 98/365/EG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 7. August 2006 von La Poste gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 7. Juni 2006 in der Rechtssache T-613/97, Union française de l'express (Ufex) u. a./ Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Verfahrensgang
- EuG, 14.12.2000 - T-613/97
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-83/01
- EuGH, 03.07.2003 - C-83/01
- EuGH, 03.07.2003 - C-93/01
- EuGH, 03.07.2003 - C-94/01
- EuG, 07.06.2006 - T-613/97
- EuGH, 18.04.2007 - C-341/06
- EuGH, 18.04.2007 - C-342/06
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-341/06
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-342/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-341/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-342/06
- EuGH, 01.07.2008 - C-342/06 P
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (34)
- EuG, 14.12.2000 - T-613/97
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE …
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Chronopost SA (im Folgenden: Chronopost) (C-341/06 P) und La Poste (C-342/06 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2006, UFEX u. a./Kommission (T-613/97, Slg. 2006, II-1531, im Folgenden: angefochtenes Urteil).Das Gericht befand mit Urteil vom 14. Dezember 2000, Ufex u. a./Kommission (T-613/97, Slg. 2000, II-4055), über diese Klage.
Das Urteil Ufex u. a./Kommission.
Im Urteil Ufex u. a./Kommission entschied das Gericht, dass der erste Teil des vierten Klagegrundes begründet sei.
Die Rechtsmittel gegen das Urteil Ufex u. a./Kommission.
Chronopost, La Poste und die Französische Republik legten mit Rechtsmittelschriften, die am 19. bzw. am 23. Februar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingingen, gemäß Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs Rechtsmittel gegen das Urteil Ufex u. a./Kommission ein.
Infolgedessen hob der Gerichtshof, nachdem er festgestellt hatte, dass die anderen Rechtsmittelgründe nicht geprüft zu werden brauchten und der Rechtsstreit noch nicht zur Entscheidung reif sei, das Urteil Ufex u. a./Kommission auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.
In Randnr. 49 des angefochtenen Urteils hat das Gericht erstens ausgeführt, dass UFEX u. a. im Wesentlichen den zweiten, den dritten und den vierten im Verfahren, das zum Urteil Ufex u. a./Kommission geführt hat, geltend gemachten Klagegrund aufrechterhielten, d. h. den Klagegrund einer unzureichenden Begründung, den Klagegrund, mit dem inhaltliche Unrichtigkeiten und offensichtliche Beurteilungsfehler bei der Prüfung der Vergütung für die von [La Poste] gewährte Unterstützung gerügt würden, und den Klagegrund einer falschen Auslegung des Begriffs der staatlichen Beihilfe.
Chronopost und La Poste tragen vor, das angefochtene Urteil sei nach Abschluss eines Verfahrens ergangen, das nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei, weil der Berichterstatter des Spruchkörpers, der dieses Urteil erlassen habe, Präsident und Berichterstatter des Spruchkörpers gewesen sei, der das Urteil Ufex u. a./Kommission erlassen habe.
Insoweit ergibt sich - unbestritten - aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten, dass in dem Spruchkörper, der das angefochtene Urteil erlassen hat, das Mitglied als Berichterstatter fungierte, das Präsident und Berichterstatter des Spruchkörpers gewesen war, der das Urteil Ufex u. a./Kommission erlassen hatte.
La Poste rügt zum einen, dass das Gericht nicht über die Einrede der Unzulässigkeit entschieden habe, die sie gegen den Klagegrund von UFEX u. a., die Übertragung von Postadex stelle eine staatliche Beihilfe dar, erhoben habe; dieses Angriffsmittel sei nicht in dem Verfahren, in dem das Urteil Ufex u. a./Kommission ergangen sei, vorgebracht worden und sei daher im Verfahren, in dem das angefochtene Urteil ergangen sei, neu gewesen.
In dem Verfahren, in dem das angefochtene Urteil erging, war La Poste Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission; diese hat die von La Poste vor dem Gericht geltend gemachte Unzulässigkeitseinrede nicht erhoben, mit der gerügt wurde, der Klagegrund von UFEX u. a. in Bezug auf die Übertragung von Postadex sei neu, weil er in dem Verfahren, in dem das Urteil Ufex u. a./Kommission ergangen sei, nicht vorgebracht worden sei.
Aus der Klageschrift, die UFEX u. a. in dem Verfahren, in dem das Urteil Ufex u. a./Kommission erging, beim Gericht eingereicht haben, geht hervor, dass der Antrag auf Nichtigerklärung auf vier Klagegründe gestützt war, mit denen nach Auffassung des Gerichts eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Tatsachenirrtümer und offensichtliche Beurteilungsfehler sowie eine falsche Auslegung des Begriffs der staatlichen Beihilfe gerügt wurden (Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 37).
Außerdem waren ihre Argumente zur Übertragung von Postadex, mit denen der Klagegrund der inhaltlichen Unrichtigkeiten und der offensichtlichen Beurteilungsfehler gestützt werden sollte, bereits in ihrer Klageschrift in dem Verfahren, in dem das Urteil Ufex u. a./Kommission erging, vorgetragen worden.
Das Gericht hat das Vorbringen von UFEX u. a., das sich auf diese anderen Elemente bezog, entweder im Urteil Ufex u. a./Kommission, wie in Randnr. 180 des angefochtenen Urteils ausgeführt, oder in den Randnrn.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2006, UFEX u. a./Kommission (T-613/97), wird aufgehoben, soweit es die Entscheidung 98/365/EG der Kommission vom 1. Oktober 1997 über angebliche Beihilfen Frankreichs zugunsten von SFMI-Chronopost insoweit für nichtig erklärt, als dort festgestellt wird, dass weder die von La Poste ihrer Tochtergesellschaft SFMI-Chronopost gewährte logistische und kommerzielle Unterstützung noch die Übertragung von Postadex eine staatliche Beihilfe zugunsten der SFMI-Chronopost sei, und als es demgemäß über die Kosten entscheidet.
Die beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften erhobene Klage T-613/97 wird abgewiesen.
- EuGH, 03.07.2003 - C-83/01
Chronopost / Ufex u.a.
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Mit seinem Urteil vom 3. Juli 2003, Chronopost u. a./Ufex u. a. (C-83/01 P, C-93/01 P und C-94/01 P, Slg. 2003, I-6993) erklärte der Gerichtshof den ersten Rechtsmittelgrund für begründet, mit dem gerügt worden war, das Gericht habe durch eine unrichtige Auslegung des Begriffs der normalen Marktbedingungen gegen Art. 92 Abs. 1 EG-Vertrag verstoßen.Sollte die Kommission, als sie auf die Beschwerdegründe von UFEX u. a. antwortete, bei der Prüfung des Begriffs "normale Marktbedingung" Maßstäbe angelegt haben, die im Verhältnis zu den vom Gerichtshof in seinem später ergangenen Urteil Chronopost u. a./Ufex u. a. möglicherweise fehlerhaft sind, könnte sich dies auf die Stichhaltigkeit der Begründung der streitigen Entscheidung auswirken, nicht jedoch auf die formale Ordnungsgemäßheit der Begründung.
Schließlich haben UFEX u. a. zwar, um die Berechtigung der getroffenen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die vom Gerichtshof im Urteil Chronopost u. a./Ufex u. a. herangezogenen Kriterien, anhand deren im vorliegenden Fall die normalen Marktbedingungen ermittelt werden können, zu beanstanden, vor dem Gericht verschiedene Argumente vorgetragen, mit denen sie die Angaben in Frage stellten, auf die sich die Kommission gestützt hatte, doch war es deren Sache, sich im Rahmen des streitigen Verfahrens vor dem Gericht rechtfertigen.
Das Gericht habe damit einen Rechtsfehler begangen, weil es entgegen den Vorgaben, die der Gerichtshof in seinem Urteil Chronopost u. a./Ufex u. a. gemacht habe, nicht der besonderen Lage von La Poste Rechnung getragen habe, die, weil La Poste auf dem vorbehaltenen Markt tätig sei, nicht mit der von privaten Unternehmen vergleichbar sei.
Im Rahmen dieses Gegenstands bleibt also über das von UFEX u. a. nach dem Urteil Chronopost u. a./Ufex u. a. vor dem Gericht aufrechterhaltene Vorbringen zur Stützung des Klagegrundes einer falschen Auslegung des Beihilfebegriffs zu befinden, nämlich dass die La Poste entstandenen Kosten nicht gedeckt worden seien, die Kommission bestimmte Gesichtspunkte unterschätzt oder willkürlich berücksichtigt habe, die Bilanzberichtigungen in Anhang 4 des Deloitte-Berichts fehlerhaft seien und die interne Rentabilität der Investition von La Poste anormal hoch sei.
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
'Kommission / Sytraval und Brink''s France'
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Mit anderen Worten ist ein solcher Rechtsmittelgrund, mit dem - wie hier vor dem Gerichtshof - die nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Gerichts erster Instanz geltend gemacht wird, als ein Gesichtspunkt anzusehen, der von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. zur Prüfung von Gründen zwingenden Rechts von Amts wegen u. a. Urteil vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67).In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. u. a. Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 15. Juli 2004, Spanien/Kommission, C-501/00, Slg. 2004, I-6717, Randnr. 73).
Die Kommission braucht jedoch nicht zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 64).
- EuGH, 19.03.2002 - C-13/00
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
11 und 12, sowie vom 19. März 2002, Kommission/Irland, C-13/00, Slg. 2002, I-2943, Randnr. 5). - EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. u. a. Urteil vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 56). - EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Ein Streithelfer ist nicht zur Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit befugt, die der Beklagte in seinen Anträgen nicht geltend gemacht hat (vgl. Urteile vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 21 und 22, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnrn. - EuGH, 11.09.2003 - C-197/99
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen ist, über die die Kommission bei Erlass der Entscheidung verfügte (Urteil vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Es genügt, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, Randnr. 30). - EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
34 Denn [La Poste] ist mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 2 EG) betraut (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 15). - EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
Vorab ist daran zu erinnern, dass die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne des Art. 92 Abs. 1 des Vertrags nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteile vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-278/92 bis C-280/92, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74). - EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
- EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien / Kommission
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
- EuGH, 29.02.1996 - C-56/93
Belgien / Kommission
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission
- EuGH, 15.06.1993 - C-225/91
Matra / Kommission
- EuGH, 19.11.1998 - C-316/97
Parlament / Gaspari
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …
- EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
Kommission / Daffix
- EuGH, 16.05.2000 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission
- EuGH, 12.07.2005 - C-154/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER …
- EuGH, 09.09.1999 - C-64/98
Petrides / Kommission
- EGMR, 16.07.1971 - 2614/65
RINGEISEN v. AUSTRIA
- EGMR, 26.09.1995 - 18160/91
DIENNET v. FRANCE
- EGMR, 24.02.1993 - 14396/88
FEY v. AUSTRIA
- EGMR, 04.10.2007 - 63610/00
FORUM MARITIME S.A. c. ROUMANIE
- EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
- EuG, 07.06.2006 - T-613/97
UFEX u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer …
- EuGH - C-222/93 (anhängig)
Richard Tolerton Holdings / Rat und Kommission