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   EuGH, 01.10.1991 - C-283/90 P   

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https://dejure.org/1991,1097
EuGH, 01.10.1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Vidrányi / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 26 und 73; Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten, Artikel 21 und 23 Absatz 1
    Beamte - Soziale Sicherheit - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Feststellung einer Berufskrankheit - Zugang des Beamten zu Schriftstücken der ärztlichen Akte - Mittelbarer Zugang - Ausnahme - Schriftstücke, die auch in die Personalakte aufzunehmen sind

  • EU-Kommission

    Vidrányi / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Satzung Art. 49; ; VerfO Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 168a; ; Art. 26 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit; Zugang zur ärztlichen Akte; Akten der Anstellungsbehörde; Verwendung von Akten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Rechtsmittel.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.03.1991 - C-115/90

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-283/90
    12 Daraus folgt, daß das Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften durch das Gericht beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. Beschluß vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-115/90 P, Turner/Kommission, Slg. 1991, I-1423, Randnr. 13).
  • EuGH, 07.10.1987 - 140/86

    Strack / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-283/90
    24 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 140/86 (Strack/Kommission, Slg. 1987, 3939) zum einen hervorgehoben hat, hat die Akte, anhand deren die Ärzte oder der Ärzteausschuß über die berufliche Ursache einer Krankheit befinden, medizinischen Charakter und kann somit nur mittelbar über einen von dem Beamten benannten Arzt eingesehen werden; zum anderen müssen verwaltungsmässige Angaben, die sich in dieser Akte befinden und einen Einfluß auf das Dienstverhältnis des Beamten haben können, auch in seiner Personalakte enthalten sein, in der sie der Beamte gemäß Artikel 26 des Statuts unmittelbar einsehen kann.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    In Rechtsmittelverfahren zulässig sind auch Rechtsmittelgründe, mit denen eine unzulängliche oder widersprüchliche Begründung des angefochtenen Urteils gerügt wird (Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 29, und Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 25).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    10 Vor der Prüfung der von der Rechtsmittelführerin vorgetragenen Rechtsmittelgründe ist darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsmittel nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 168a EWG-Vertrag und Artikel 51 der EWG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P, F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Die Frage jedoch, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 29, vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-188/96 P, Kommission/V, Slg. 1997, I-6561, Randnr. 24, und vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-401/96 P, Somaco/Kommission, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53).
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