Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2015 - C-357/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26596
EuGH, 01.10.2015 - C-357/14 P (https://dejure.org/2015,26596)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - C-357/14 P (https://dejure.org/2015,26596)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - C-357/14 P (https://dejure.org/2015,26596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger - Langfristige Strombezugsverträge zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern - Entscheidung, mit der diese Beihilfen für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger - Langfristige Strombezugsverträge zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern - Entscheidung, mit der diese Beihilfen für mit dem ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger - Langfristige Strombezugsverträge zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern - Entscheidung, mit der diese Beihilfen für mit dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Das Hauptziel einer solchen Anordnung besteht nämlich in der Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung, die durch den aufgrund der rechtswidrigen Beihilfe entstandenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2005, Unicredito Italiano, C-148/04, EU:C:2005:774, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Dezember 2016, Kommission/Aer Lingus und Ryanair Designated Activity, C-164/15 P und C-165/15 P, EU:C:2016:990, Rn. 116).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-127/16

    Frankreich muss einen Betrag von mehr als 642 Mio. Euro (ohne Zinsen) im Rahmen

    Sodann kann die von der Kommission in ihren Entscheidungen oder ihren Leitlinien befolgte Praxis, selbst wenn sie das Vorbringen der Rechtsmittelführerin trüge, den Gerichtshof bei seiner Auslegung der Unionsvorschriften jedenfalls nicht binden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 68).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Hauptziel der Rückerstattung einer zu Unrecht gezahlten staatlichen Beihilfe in der Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung besteht, die durch den aufgrund der rechtswidrigen Beihilfe entstandenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit nimmt die Kommission eine Gesamtwürdigung vor, wobei sie neben den vom betroffenen Mitgliedstaat vorgelegten Nachweisen auch jeden anderen im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen hat, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob dieser Mitgliedstaat die in Rede stehende Maßnahme in seiner Eigenschaft als Anteilseigner oder in der als Träger öffentlicher Gewalt getroffen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 86, vom 24. Oktober 2013, Land Burgenland u. a./Kommission, C-214/12 P, C-215/12 P und C-223/12 P, EU:C:2013:682, Rn. 60, und vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 102).

  • EuG, 28.05.2020 - T-399/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die

    Die Leitlinien der Kommission können nämlich, ebenso wie ihre frühere Praxis, jedenfalls die Unionsgerichte nicht binden, die gemäß Art. 19 EUV für die Auslegung des Unionsrechts allein zuständig bleiben, da diese Leitlinien insbesondere einfach darlegen, wie die Kommission als Verwaltungsbehörde die einschlägigen Rechtsvorschriften auslegt und als Wettbewerbsbehörde der Union insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht die Verordnung Nr. 139/2004 anwendet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52; vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 68, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19

    Kommission/ Fútbol Club Barcelona - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    43 Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 104).

    44 Vgl. in diesem Sinne entsprechend in Bezug auf die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 103 und 105 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur Notwendigkeit einer Prüfung, ob ein Vorteil vorliegt, in Bezug auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 104).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-362/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der

    Dementsprechend hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Kommission bei der Prüfung, ob ein Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliegt, verpflichtet ist, eine umfassende Würdigung der in Rede stehenden Beihilfemaßnahme anhand der im Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen unter Berücksichtigung u. a. des Zusammenhangs vorzunehmen, in den die Beihilfe eingebettet ist (Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 104).
  • EuG, 21.02.2024 - T-536/22

    PAN Europe / Kommission

    De même, de telles règles, ne sauraient, en tout état de cause, lier le juge de l'Union, lequel demeure seul compétent aux fins d'interpréter le droit de l'Union, en application de l'article 19 TUE (voir, en ce sens, arrêts du 7 mars 2002, 1talie/Commission, C-310/99, EU:C:2002:143, point 52 ; du 1 er octobre 2015, Electrabel et Dunamenti Eröm?±/Commission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, point 68, et du 13 décembre 2017, Crédit mutuel Arkéa/BCE, T-712/15, EU:T:2017:900, point 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-647/19

    Ja zum Nürburgring/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    26 Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 110).

    28 Vgl. Urteile vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 80), und vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 112).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4

    Vgl. aus jüngerer Zeit auch Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 111).
  • EuG, 18.06.2019 - T-624/15

    European Food u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Schiedsspruch eines

    Da das Unionsrecht und insbesondere die Art. 107 und 108 AEUV in Rumänien vor dessen Beitritt zur Union nicht anwendbar waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung), konnte die Kommission die ihr durch Art. 108 AEUV verliehenen Befugnisse nicht ausüben und insbesondere nicht die in der EGO für die Zeit vor diesem Beitritt vorgesehenen Anreize ahnden.
  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano / Kommission

    Insoweit hat die Rechtsprechung zum einen klargestellt, dass sich die Kommission, wenn sie prüft, ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit und Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers erfüllt sind, nur dann weigern kann, vom betreffenden Mitgliedstaat vorgelegte einschlägige Informationen zu prüfen, wenn die vorgelegten Beweise aus der Zeit nach Erlass der Entscheidung über die Vornahme der betreffenden Kapitalanlage stammen, und zum anderen, dass sich die Informationen zu Ereignissen, die in den Zeitraum vor dem Zeitpunkt des Erlasses einer staatlichen Maßnahme fallen und zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind, als relevant erweisen können, soweit diese Informationen die Frage klären können, ob diese Maßnahme einen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 103 bis 105, und vom 25. Juni 2015, SACE und Sace BT/Kommission, T-305/13, EU:T:2015:435, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • EuG, 15.03.2018 - T-108/16

    Naviera Armas / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-766/21

    Parlament/ Axa Assurances Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in

  • EuG, 13.12.2018 - T-111/15

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 22.05.2019 - T-791/16

    Real Madrid Club de Fútbol / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2019 - C-244/18

    Larko/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht