Rechtsprechung
EuGH, 01.10.2019 - C-236/19 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Szécsi und Somossy/ Kommission
Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
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Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Szécsi und Somossy/ Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Szécsi und Somossy/ Kommission
Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Szécsi und Somossy/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Szécsi und Somossy/ Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 16.01.2019 - T-331/18
- EuGH, 01.10.2019 - C-236/19 P
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuG, 16.01.2019 - T-331/18
Szécsi und Somossy/ Kommission - Schadensersatzklage - Institutionelles Recht - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-236/19
Mit ihrem Rechtsmittel begehren Herr István Szécsi und Frau Nóra Somossy die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Januar 2019, Szécsi und Somossy/Kommission (T-331/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2019:11), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch den Verstoß der Europäischen Kommission gegen ihre Überwachungspflicht entstanden sein soll, als unzulässig abgewiesen hat.