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   EuGH, 01.12.2005 - C-512/04 P   

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https://dejure.org/2005,17496
EuGH, 01.12.2005 - C-512/04 P (https://dejure.org/2005,17496)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.2005 - C-512/04 P (https://dejure.org/2005,17496)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - C-512/04 P (https://dejure.org/2005,17496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vitakraft-Werke Wührmann / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VITAKRAFT - Widerspruch des Inhabers nationaler Marken mit dem Wortbestandteil "krafft" - Ähnlichkeit der Marken ...

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Wortmarke ("VITAKRAFT") als Gemeinschaftsmarke; Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke; Beurteilung des Bestehens von Verwechslungsgefahr; Wortbestandteil "KRAFT" als beherrschendes Element

  • Judicialis

    Satzung des Gerichtshofes Art.56; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VITAKRAFT - Widerspruch des Inhabers nationaler Marken mit dem Wortbestandteil 'krafft' ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-512/04
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-37/03 P, BioID/HABM, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 43 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

    Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-512/04
    Ferner wird nach der Rechtsprechung des Gerichts das Publikum einen beschreibenden Anteil einer komplexen Marke im Allgemeinen nicht als unterscheidungskräftiges und dominantes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen (Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53).
  • EuG, 06.10.2004 - T-356/02

    Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Krafft (VITAKRAFT)

    Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-512/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Vitakraft-Werke Wührmann & Sohn GmbH & Co. KG die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Oktober 2004 in der Rechtssache T-356/02 (Vitakraft-Werke Wührmann/HABM - Krafft [VITAKRAFT], Slg. 2004, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. September 2002 (verbundene Sachen R 506/2000-4 und R 581/2000-4) über die teilweise Ablehnung der Eintragung einer Wortmarke als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-512/04
    52 Es ist daran zu erinnern, dass eine Fantasiebezeichnung im Allgemeinen die Aufmerksamkeit des Verbrauchers stärker auf sich ziehen wird (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-6/01, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], Slg. 2002, II-4335, Randnr. 43, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM, [Slg. 2004, I-3657]).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-512/04
    52 Es ist daran zu erinnern, dass eine Fantasiebezeichnung im Allgemeinen die Aufmerksamkeit des Verbrauchers stärker auf sich ziehen wird (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-6/01, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], Slg. 2002, II-4335, Randnr. 43, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM, [Slg. 2004, I-3657]).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-512/04

    Krafft / Vitakraft-Werke Wührmann - Kostenfestsetzung

    In der Rechtssache C-512/04 P-DEP.

    In der vorliegenden Rechtssache geht es um die Festsetzung der Kosten, die der Krafft SA (im Folgenden: Krafft) im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens C-512/04 P entstanden sind.

    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2005, Vitakraft-Werke Wührmann/HABM (C-512/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wies der Gerichtshof dieses Rechtsmittel als offensichtlich unzulässig zurück und verurteilte Vitakraft, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen.

  • EuG, 08.09.2008 - T-373/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican Forte) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Der Durchschnittsverbraucher nimmt außerdem ein Zeichen normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf seine verschiedenen Einzelheiten (vgl. entsprechend Urteil SABEL, Randnr. 23), wenn auch der Umstand, dass eine Wortmarke aus einem einzigen Wort besteht, nicht die Möglichkeit ausschließt, in ihr ein Element auszumachen, das den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck dominiert (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Dezember 2005, Vitakraft-Werke Wührmann/HABM, C-512/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • EuGH, 21.10.2014 - C-669/13

    Mundipharma / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Was zweitens das Vorbringen betrifft, dass die Ausführungen in Rn. 56 des angefochtenen Urteils, wonach die Beschwerdekammer im Rahmen des Zeichenvergleichs die Bestandteile "gesic", "maxi" und "oxy" zu Recht getrennt beurteilt habe, widersprüchlich seien, genügt die Feststellung, dass zwar nach der in Rn. 44 des vorliegenden Beschlusses angeführten Rechtsprechung bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck, den die Marken hervorrufen, abzustellen ist, dies aber keineswegs bedeutet, dass bei dieser Beurteilung ihre Bestandteile oder Komponenten, u. a. die verschiedenen Bestandteile eines einheitlichen Begriffs, nicht berücksichtigt werden könnten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Krafft/Vitakraft-Werke Wührmann, C-512/04 P, EU:C:2005:736, Rn. 23, und Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones/HABM, C-374/13 P, EU:C:2014:270, Rn. 35).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-448/09

    BSH / Royal Appliance International - Kostenfestsetzung

    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung im Hinblick auf das Unionsrecht sowie den Schwierigkeitsgrad der Rechtssache und den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten und Beiständen verursachen konnte, zu berücksichtigen (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 11. Januar 2007, Artegodan/Kommission, C-440/01 P[R]-DEP und C-39/03 P-DEP, Randnr. 27, vom 16. Oktober 2007, Kraft/Vitakraft-Werke Wührmann, C-512/04 P-DEP, Randnr. 9, und vom 9. Januar 2008, Pucci/El Corte Inglés, C-104/05 P-DEP, Randnr. 10).
  • EuG, 07.03.2019 - T-106/18

    Laverana/ EUIPO - Agroecopark (VERA GREEN) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren

    Certes, il ressort de la jurisprudence que la circonstance qu'une marque verbale est composée d'un unique vocable n'exclut pas la possibilité d'identifier dans cette marque, le cas échéant, un élément qui soit dominant dans l'impression d'ensemble qu'elle produit (ordonnance du 1 er décembre 2005, Vitakraft-Werke Wührmann & Sohn/OHMI, C-512/04 P, non publiée, EU:C:2005:736, point 23).
  • EuG, 08.09.2008 - T-374/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Der Durchschnittsverbraucher nimmt außerdem ein Zeichen normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf seine verschiedenen Einzelheiten (vgl. entsprechend Urteil SABEL, Randnr. 23), wenn auch der Umstand, dass eine Wortmarke aus einem einzigen Wort besteht, nicht die Möglichkeit ausschließt, in ihr ein Element auszumachen, das den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck dominiert (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Dezember 2005, Vitakraft-Werke Wührmann/HABM, C-512/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-374/13

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / HABM

    If Metropolis claims, in the first and second parts of the single ground of appeal, that, having regard to the case-law referred to above, the General Court ought to have analysed the sign "METROINVEST', not on the basis of the sign broken down into two words, but as a whole, it must be stated that, although according to that case-law the global assessment of the likelihood of confusion must be based on the overall impression given by the signs at issue, this in no way means that, for the purposes of that assessment, their elements or their components, including the various elements making up a single word, cannot be taken into account (see, to that effect, order in Case C-512/04 P Vitakraft-Werke Wührmann v OHIM EU:C:2005:736, paragraph 23).
  • BPatG, 07.10.2011 - 27 W (pat) 173/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "volkslotto/lotto (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität

    "Lotto" ist auch nicht mit einem Begriff wie "Krafft" (EuGH; Beschluss vom 1. Dezember 2005, Az.: C-512/04 - Vitakraft / Krafft) vergleichbar.
  • BPatG, 21.03.2011 - 27 W (pat) 91/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Butterfly Kiss (Wort-Bildmarke)/Butterfly" - weder

    "Kiss" ist auch nicht mit Begriffen wie "Club" (EuG GRUR Int. 2006, 401 - Polo / Poloclub) oder "Vita" (EuGH; Beschluss vom 1. Dezember2005, Az.: C-512/04 - Vitakraft / krafft) vergleichbar.
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