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   EuGH, 01.12.2016 - C-395/15   

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https://dejure.org/2016,43218
EuGH, 01.12.2016 - C-395/15 (https://dejure.org/2016,43218)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.2016 - C-395/15 (https://dejure.org/2016,43218)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - C-395/15 (https://dejure.org/2016,43218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Daouidi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 1 bis 3 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Vorliegen einer "Behinderung" - Begriff der langfristigen körperlichen, seelischen, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Daouidi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 1 bis 3 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Vorliegen einer "Behinderung" - Begriff der langfristigen körperlichen, seelischen, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorliegen einer Behinderung nach Arbeitsunfall

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Daouidi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 1 bis 3 - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Vorliegen einer "Behinderung" - Begriff der langfristigen körperlichen, seelischen, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Art. 6 Abs. 1 EUV und Art. 51 Abs. 2 der Charta stellen klar, dass durch die Bestimmungen der Charta der Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union hinaus ausgedehnt wird (EuGH 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 62) .

    Danach kommt es auch im Hinblick auf die Durchsetzungskraft von Diskriminierungsverboten der Charta darauf an, ob die betroffene Situation auch von einer anderen unionsrechtlichen Bestimmung als nur denjenigen der Charta erfasst ist (vgl. EuGH 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 64) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    d) Die Richtlinie 2000/78/EG und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39; 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 40) ist und damit zugleich des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (st. Rspr. vgl. nur BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 50; BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187), gebieten - soweit die Voraussetzungen eines bEM bei Menschen mit Behinderungen erfüllt sind - kein abweichendes Verständnis von § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Erstens ist der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Auslegung wird durch das VN-Übereinkommen gestützt, das nach ständiger Rechtsprechung zur Auslegung der Richtlinie 2000/78, die nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen auszulegen ist, herangezogen werden kann (Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Zu den Anhaltspunkten dafür, dass eine Einschränkung von Fähigkeiten "langfristig" ist, gehören nach Feststellung des Gerichtshofs ua. der Umstand, dass zum Zeitpunkt des angeblich diskriminierenden Geschehnisses ein kurzfristiges Ende der Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen nicht genau absehbar ist, oder der Umstand, dass sich die Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung des Betroffenen noch erheblich hinziehen kann (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 45; 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 56) .

    Dies zu prüfen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache des nationalen Gerichts, weil die Beurteilung vor allem tatsächlicher Natur sei (vgl. EuGH 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 55) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    76 Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi (C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Ferner ergibt sich aus der Anlage zu Anhang II dieses Beschlusses, dass in den Bereichen selbständige Lebensführung, soziale Eingliederung, Arbeit und Beschäftigung die Richtlinie 2000/78 einer der Rechtsakte der Union zu den durch das VN-Übereinkommen erfassten Angelegenheiten ist (Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 30 und 31, und vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 40).

    Folglich kann das VN-Übereinkommen zur Auslegung dieser Richtlinie herangezogen werden, die nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen auszulegen ist (Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 32, und vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 41).

    Die Langfristigkeit der Einschränkung ist mit Blick auf den Zustand der Arbeitsunfähigkeit als solchen des Betroffenen zum Zeitpunkt der ihn angeblich diskriminierenden Handlung zu prüfen (Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu den Anhaltspunkten dafür, dass eine Einschränkung von Fähigkeiten "langfristig" ist, gehören u. a. der Umstand, dass zum Zeitpunkt des angeblich diskriminierenden Geschehnisses ein kurzfristiges Ende der Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen nicht genau absehbar ist, oder der Umstand, dass sich die Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung des Betroffenen noch erheblich hinziehen kann (Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 56).

  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

    Denn die Richtlinie 2000/78 erfasst Behinderungen im Allgemeinen und somit im Sinne der Richtlinie unterschieds- und einschränkungslos alle Behinderungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi, C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-66/18

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott muss Ungarn ausländische und inländische

    87 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi (C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 64 und 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass

    38 Vgl. insbesondere Urteil vom 1. Dezember 2016, Daouidi (C-395/15, EU:C:2016:917, Rn. 63).
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