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   EuGH, 01.12.2016 - C-642/15 P   

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https://dejure.org/2016,43217
EuGH, 01.12.2016 - C-642/15 P (https://dejure.org/2016,43217)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.2016 - C-642/15 P (https://dejure.org/2016,43217)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - C-642/15 P (https://dejure.org/2016,43217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Klement / EUIPO

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Unionsmarke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung der Marke ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Klement / EUIPO

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Unionsmarke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung der Marke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klement / EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Unionsmarke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung der Marke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2017, 143
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 24.09.2015 - T-211/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un four) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 01.12.2016 - C-642/15
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2015, Klement/HABM - Bullerjan (Form eines Ofens) (T-211/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:688), wird aufgehoben.
  • EuGH, 23.01.2019 - C-698/17

    Klement / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Nachdem der Kläger ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt hatte, hob der Gerichtshof es mit Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918), auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.

    Der Rechtsmittelführer stützt sich auf Rn. 27 des Urteils vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918), und trägt vor, dass einer dreidimensionalen Marke, auch wenn sie ungewöhnlich sei, weil sie sich erheblich von den branchenüblichen Formen abhebe, gleichwohl nur eine geringe Unterscheidungskraft zukommen könne, weil der Verkehr in der ungewöhnlichen Form lediglich eine technische Funktionalität erkenne.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass aus der Begründung des angefochtenen Urteils zwar die Erwägungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen müssen, so dass die Betroffenen die Gründe für die getroffene Entscheidung erkennen können und der Gerichtshof seine gerichtliche Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch verlangt die dem Gericht obliegende Begründungspflicht von ihm nicht, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln.

    Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-115/19

    China Construction Bank/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung Nr. 207/2009 -

    17 Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, EU:C:2016:918, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-809/18

    EUIPO/ John Mills - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Marke,

    48 Vgl. z. B. Urteil vom 13. September 2016, hyphen/EUIPO - Skylotec (Darstellung eines Vielecks) (T-146/15, EU:T:2016:469, Rn. 28), wonach "[d]ie Feststellung einer Beeinflussung der Unterscheidungskraft der eingetragenen Marke ... eine Prüfung der Unterscheidungskraft und der Dominanz der hinzugefügten Bestandteile [erfordert], bei der auf die Eigenschaften jedes einzelnen dieser Bestandteile sowie deren jeweilige Rolle bei der Gesamtgestaltung der Marke abzustellen ist"; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 29).
  • EuG, 10.10.2017 - T-211/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un four) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Mit Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2016:918), hob der Gerichtshof das ursprüngliche Urteil auf und verwies die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht zurück.
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