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   EuGH, 02.04.2020 - C-480/18   

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https://dejure.org/2020,6381
EuGH, 02.04.2020 - C-480/18 (https://dejure.org/2020,6381)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.2020 - C-480/18 (https://dejure.org/2020,6381)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 2020 - C-480/18 (https://dejure.org/2020,6381)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    PrivatBank

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich - In einer anderen Währung als dem Euro oder der Währung eines Mitgliedstaats außerhalb der Eurozone erbrachte Zahlungsdienste - Von ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2020, 632
  • WM 2020, 828
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.03.2016 - C-235/14

    Safe Interenvios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Dazu ist erstens darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Behörden im Sinne von Art. 20 der Richtlinie 2007/64 mit der Aufgabe der Überwachung der Zahlungsinstitute betraut sind, um die Einhaltung der Bestimmungen des Titels II dieser Richtlinie zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos, C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 91 und 93).
  • EuGH, 27.06.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Modalitäten - wozu der Beweiswert eines Dokuments gehört - von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu regeln, die den Schutz der den Bürgern aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei sie den Äquivalenzgrundsatz und den Effektivitätsgrundsatz zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54) und die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 50, und vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Modalitäten - wozu der Beweiswert eines Dokuments gehört - von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu regeln, die den Schutz der den Bürgern aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei sie den Äquivalenzgrundsatz und den Effektivitätsgrundsatz zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54) und die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 50, und vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-482/10

    Cicala - Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht -

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Was sodann die Art. 80 bis 82 der Richtlinie 2007/64 betrifft, ist der Gerichtshof, auch wenn diese Vorschriften nach Art. 2 Abs. 2 dieser Richtlinie auf Zahlungsdienste, die in der Währung eines Drittstaats erbracht werden, nicht anwendbar sind, im vorliegenden Fall gleichwohl für die Auslegung dieser Vorschriften im Wege der Vorabentscheidung zuständig, da der nationale Gesetzgeber sie für auf solche Zahlungsdienste anwendbar erklärt hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Dezember 2011, Cicala, C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 17, und vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 35).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG -

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Modalitäten - wozu der Beweiswert eines Dokuments gehört - von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu regeln, die den Schutz der den Bürgern aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei sie den Äquivalenzgrundsatz und den Effektivitätsgrundsatz zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54) und die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 50, und vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Was sodann die Art. 80 bis 82 der Richtlinie 2007/64 betrifft, ist der Gerichtshof, auch wenn diese Vorschriften nach Art. 2 Abs. 2 dieser Richtlinie auf Zahlungsdienste, die in der Währung eines Drittstaats erbracht werden, nicht anwendbar sind, im vorliegenden Fall gleichwohl für die Auslegung dieser Vorschriften im Wege der Vorabentscheidung zuständig, da der nationale Gesetzgeber sie für auf solche Zahlungsdienste anwendbar erklärt hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Dezember 2011, Cicala, C-482/10, EU:C:2011:868, Rn. 17, und vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 35).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Modalitäten - wozu der Beweiswert eines Dokuments gehört - von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu regeln, die den Schutz der den Bürgern aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei sie den Äquivalenzgrundsatz und den Effektivitätsgrundsatz zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5, und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54) und die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute, C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 50, und vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).
  • EuGH, 11.11.2020 - C-287/19

    DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU)

    Was die Ziele der Richtlinie 2015/2366 betrifft, ergibt sich u. a. aus deren Erwägungsgründen 6, 53 und 63, dass mit dieser Richtlinie bezweckt wird, Nutzer von Zahlungsdiensten zu schützen und insbesondere denjenigen, die Verbraucher sind, ein hohes Schutzniveau zu bieten (vgl. zur Richtlinie 2007/64 Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG, C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45, und vom 2. April 2020, PrivatBank, C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-299/22

    Tez Tour - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der nationalen

    16 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, PrivatBank (C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22

    EUROBANK BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

    38 Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45) und vom 2. April 2020, PrivatBank (C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66).
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