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EuGH, 02.04.2020 - C-577/18 P-REV |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kerstens / Kommission
Wiederaufnahmeantrag - Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Voraussetzungen - Keine Beweise - Keine Tatsache von entscheidender Bedeutung - Unzulässigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kerstens / Kommission
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- EuG, 26.06.2018 - T-757/17
- EuGH, 22.01.2019 - C-577/18
- EuGH, 02.04.2020 - C-577/18 P-REV
- EuGH - C-577/18 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- EuGH, 24.03.2022 - C-130/21
Wagenknecht/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz der finanziellen Interessen der …
Zu den Gründen, die der Rechtsmittelführer insoweit anführt, ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall allein der Umstand, dass das Mitglied des Spruchkörpers im Dienst der Kommission, der Beklagten des ersten Rechtszugs, stand, bevor er seine Aufgaben als Richter beim Gericht ausübte, noch keine berechtigten Zweifel an dessen objektiver Unparteilichkeit und an der objektiven Unparteilichkeit des betreffenden Spruchkörpers begründet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 2. April 2020, Kerstens/Kommission, C-577/18 P-REV, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:250, Rn. 25 bis 30).