Rechtsprechung
EuGH, 02.05.2002 - C-292/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG, 91/156/EWG, 91/689/EWG und 94/62/EG - Abfallbewirtschaftungspläne
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Richtlinien des Rates 75/442, Artikel 7 Absatz 1, und 91/156, Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1
1. Umwelt Abfälle Richtlinie 75/442 in der Fassung der Richtlinie 91/156 Verpflichtung, so bald wie möglich" einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne zu erstellen Bedeutung
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Abfallbewirtschaftungspläne; Richtlinie zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen
- Judicialis
Richtlinie 75/442/EWG; ; Richtlinie 91/156/EWG; ; Richtlinie 91/689/EWG; ; Richtlinie 94/62/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG, 91/156/EWG, 91/689/EWG und 94/62/EG - Abfallbewirtschaftungspläne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung von Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle (geändert durch die Richtlinie 91/156/EWG), von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle und von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-292/99
- EuGH, 02.05.2002 - C-292/99
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1061 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON …
Auszug aus EuGH, 02.05.2002 - C-292/99
Was die mit der Verpflichtung aus Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 75/442 verfolgten Ziele angeht, so ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass diese Verpflichtung eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, dass die in den Artikeln3, 4 und 5 der genannten Richtlinie erwähnten Ziele in vollem Umfang erreicht werden (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 95).Aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung die Nichtbeachtung der Pflicht zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen als schwerwiegend anzusehen, auch wenn das Versäumnis nur einen kleinen Teil des Hoheitsgebiets betrifft, wie etwa einen einzelnen Bezirk (in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnrn.
Was erstens die gerichtlichen Nichtigerklärungen bereits verabschiedeter Pläne und die technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Entfernung oder der komplexen geografischen Lage bestimmter Departements und Regionen betrifft, so genügt der Hinweis, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände, wie z. B. im Stadium der Durchführung einer Handlung der Gemeinschaft auftretende Schwierigkeiten, berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 70).
- EuGH, 09.11.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 02.05.2002 - C-292/99
94 und 95) oder ein Teilgebiet eines Tales (in diesem Sinne Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 69).
- EuGH, 01.04.2004 - C-53/02
Commune de Braine-le-Château
33 Zu diesen Zielen gehört in erster Linie der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt, der im Mittelpunkt der Gemeinschaftsregelung über Abfälle steht (Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-4097, Randnr. 44).Auch hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Nichtbeachtung der Pflicht zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen als schwerwiegend anzusehen ist (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 44).
- EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
53 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann der Umstand, dass sich ein Mitgliedstaat angeblich anspruchsvollere Ziele gesetzt hat als die Richtlinie, diesen Staat nicht von der Verpflichtung entbinden, zumindest die in der Richtlinie aufgestellten Anforderungen zu erfüllen (vgl. Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-4097, Randnr. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
Commune de Braine-le-Château
13 - Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99 (Slg. 2002, I-4097).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-423/01
Färber
Für eine Anwendung in jüngster Zeit vgl. Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-4097, Randnr. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18
Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets) - Vertragsverletzungsverfahren …
15 Illustrativ Urteil vom 2. Mai 2002, Kommission/Frankreich (C-292/99, EU:C:2002:276, Rn. 41). - EuGH, 14.04.2005 - C-163/03
Comisión/Grecia
p. I-851, point 19, et du 2 mai 2002, Commission/France, C-292/99, Rec.