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   EuGH, 02.06.1994 - C-2/93   

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https://dejure.org/1994,1579
EuGH, 02.06.1994 - C-2/93 (https://dejure.org/1994,1579)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.1994 - C-2/93 (https://dejure.org/1994,1579)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 1994 - C-2/93 (https://dejure.org/1994,1579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

    EWG-Vertrag, Artikel 5; Verordnung Nr. 729/70 des Rates, Artikel 8 Absatz 1; Verordnung Nr. 2351/90 der Kommission
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Agrarpolitik; Finanzierung durch den EAGFL; Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Erlaß von Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmässigkeit der Ausgaben; Einführung einer Kautionsregelung im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Stützung des ...

  • EU-Kommission

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Mitgliedsstaates zum Verlangen einer Kaution vor der Zahlung des Kaufpreises für aus der "Pufferzone" stammendes Schweinefleisch ; Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der auf nationaler Ebene getroffenen Kontrollmaßnahmen für die Durchführung der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 729/70 Art. 8; ; Verordnung Nr. 2351/90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Erlaß von Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmässigkeit der Ausgaben - Einführung einer Kautionsregelung im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Stützung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
    18 Auch wenn der besondere Gemeinschaftsrechtsakt nicht ausdrücklich eine bestimmte Kontrollmaßnahme vorschreibt, erlegt somit der genannte Artikel den Mitgliedstaaten doch die allgemeine Verpflichtung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.
  • EuGH, 02.12.1982 - 272/81

    RU-MI / FORMA

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
    27 Nach der Rechtsprechung ist in solchen Fällen der vollständige Verfall der gestellten Kaution oder, allgemeiner, der vollständige Ausschluß von einer begünstigenden Gemeinschaftsmaßnahme nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz im oben dargelegten Sinn gerechtfertigt (Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81, RU-MI, Slg. 1982, 4167).
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
    Diese Verteilung der Zuständigkeiten entspricht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den allgemeinen Vorstellungen, die der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zugrunde liegen (Urteil vom 6. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa/BALM, Slg. 1982, 1503, Randnrn.
  • EuGH, 18.02.1982 - 77/81

    Zuckerfabrik Franken

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
    20 Diese nationalen Maßnahmen müssen zudem dem allgemeinen Verhältnismässigkeitsgrundsatz entsprechen, d. h. sie dürfen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist (Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 77/81, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1982, 681).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Was den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anbelangt, so ist dieser Teil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, die durch eine nationale Regelung zu wahren sind, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt oder dieses durchführt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Februar 1982, Zuckerfabrik Franken, 77/81, Slg. 1982, 681, Rn. 22, vom 16. Mai 1989, Buet und EBS, 382/87, Slg. 1989, 1235, Rn. 11, vom 2. Juni 1994, Exportslachterijen van Oordegem, C-2/93, Slg. 1994, I-2283, Rn. 20, und vom 2. Dezember 2010, Vandorou u. a., C-422/09, C-425/09 und C-426/09, Slg. 2010, I-12411, Rn. 65).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erlegt Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, der eine Ausgestaltung der Pflichten der Mitgliedstaaten aus Artikel 5 EG-Vertrag für diesen besonderen Bereich darstellt, den Mitgliedstaaten nämlich die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, auch wenn der besondere Gemeinschaftsrechtsakt nicht ausdrücklich eine bestimmte Kontrollmaßnahme vorschreibt (vgl. Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93, Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283, Randnrn.

    Weiterhin müssen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Gemeinschaftsregeln auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Kontrollmaßnahmen mit der gleichen Sorgfalt treffen wie bei der Durchführung entsprechender nationaler Rechtsvorschriften, um so jede Beeinträchtigung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu vermeiden (Urteil Exportslachterijen van Oordegem, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-28/94

    Niederlande / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der nationalen Verwaltungen, die genaue Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften zu überwachen.(11) Wie weit diese Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Rahmen der Finanzierung des EAGFL geht, hat der Gerichtshof in seinem Urteil Exportslachterijen van Oordegem entschieden.

    12: Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93 (Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283, Randnrn.

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