Rechtsprechung
EuGH, 02.06.1994 - C-69/93, C-258/93 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Punto Casa und PPV
EWG-Vertrag, Artikel 30
Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Begriff; Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht diskriminierender Weise regeln; Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag; ... - EU-Kommission
Punto Casa und PPV
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer nationalen Ladenschlussregelung; Vorliegen einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung; Behinderung des Handels durch Anwendung nationaler Bestimmungen
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Freier Warenverkehr: Regelung des Geschäftsschlusses
- opinioiuris.de
Punto Casa und PPV
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30; ; italienisches Gesetz Nr. 558 Art. 1 Abs. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht diskriminierender Weise regeln - Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag - ...
- rechtsportal.de
EWG-Vertrag Art. 30, Art. 36
Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht dirkriminierender Weise regeln - Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93
- EuGH, 02.06.1994 - C-69/93, C-258/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2141
- NVwZ 1994, 989 (Ls.)
- BB 1994, 606
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-69/93
11 Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5). - EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-69/93
Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.
- EuGH, 20.06.1996 - C-418/93
Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.
9 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355) über Fragen desselben nationalen Gerichts entschieden hat, die im wesentlichen mit den in den vorliegenden Rechtssachen gestellten Fragen identisch waren, mit Ausnahme der Frage 1 Buchstaben d bis f in der Rechtssache C-332/94.10 Im Urteil Punto Casa und PPV ist der Gerichtshof seiner Rechtsprechung Keck und Mithouard (Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097) gefolgt.
14 Im Urteil Punto Casa und PPV stellte der Gerichtshof zunächst fest, daß eine Regelung, die ° ebenso wie die hier vorliegende ° die Umstände betrifft, unter denen die Waren an die Verbraucher verkauft werden können, die im Urteil Keck und Mithouard aufgestellten Voraussetzungen erfuellt (Randnr. 13).
22 Die Comune di Terlizzi, Beklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-9/94, die griechische Regierung und die Kommission sind demgegenüber der Auffassung, das Urteil Punto Casa und PPV beantworte die Frage des vorlegenden Gerichts betreffend Artikel 30 vollständig und zutreffend.
23 Hierzu ist festzustellen, daß die Erklärungen, die das vorlegende Gericht in den vorliegenden Rechtssachen hinsichtlich der Auswirkungen der streitigen nationalen Rechtsvorschriften abgegeben hat, im wesentlichen mit denjenigen identisch sind, die es in den Rechtssachen abgegeben hatte, die zum Urteil Punto Casa und PPV geführt haben.
27 Schließlich ist festzustellen, daß im vorliegenden Verfahren kein neuer Gesichtspunkt vorgetragen worden ist, der womöglich eine andere Beurteilung rechtfertigen könnte, als sie der Gerichtshof in den Urteilen Punto Casa und PPV sowie B & Q vorgenommen hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - …
30 - Vgl. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 16. Dezember 1992, B & Q (C-169/91, EU:C:1992:519) (beide schon vor dem Urteil Keck), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226) (nach dem Urteil Keck). - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-418/93
Semeraro Casa Uno Srl gegen Sindaco del Comune di Erbusco (C-418/93), Semeraro …
Mit Ausnahme der Rechtssache C-332/94, in der die Vorlagefragen nicht nur die Artikel 30 und 36 des Vertrages, sondern auch andere Gemeinschaftsvorschriften betreffen, hat der Gerichtshof die zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen bereits mit seinem Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV) ( 7 ) beantwortet.Die vorliegenden Rechtssachen weisen eine außerordentliche Übereinstimmung mit den Rechtssachen G-69/93 und C-258/93 auf, die zu dem bereits angeführten Urteil Punto Casa und PPV geführt haben, und zwar sowohl in tatsächlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die vorgelegten Fragen.
Es sei daran erinnert, daß der Wortlaut der betreffenden Vorabentscheidungsfragen mit demjenigen in den Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 übereinstimmt.
Meines Erachtens verleihen die in dem genannten Schreiben sowie in den Vorlagebeschlüssen angeführten Gesichtspunkte dem Sachverhalt keine andere Dimension als in den Rechtssachen C-69/93 und C-258/93.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05
Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - …
12 bis 14), zu einer Maßnahme, mit der die Öffnungszeiten für Tankstellen geregelt werden, und Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, Slg. 1994, I-2355, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02
Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz
30 - Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355). - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-463/01
Kommission / Deutschland
36 - Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05
Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote - …
24 - Vgl. Urteile vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355) und vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. 1995, I-4663). - EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
Pelckmans Turnhout - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der …
Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 07.10.2010 - C-400/08
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen für die Schaffung …
16 f.), vom 29. Juni 1995, Kommission/Griechenland (C-391/92, Slg. 1995, I-1621, Randnr. 13), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, Slg. 1994, I-2355, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
15: - Urteil vom 2. Juni 1994 in den Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355). - BVerwG, 11.09.1998 - 1 B 88.98
Gewerberecht - Ladenschluß - Schutz von Sonn- und Feiertagen und europäisches …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93
Strafverfahren gegen Giorgio Domingo Banchero.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-358/95
Tommaso Morellato gegen Unità sanitaria locale (USL) n. 11 di Pordenone.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94
Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95
Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH gegen Heinrich Bauer …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-470/93
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gegen Mars GmbH. - Freier …
- EuGH, 02.06.1994 - C-258/93
Zulässigkeit einer nationalen Ladenschlussregelung; Vorliegen einer Maßnahme mit …