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   EuGH, 02.06.2005 - C-378/02   

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https://dejure.org/2005,3594
EuGH, 02.06.2005 - C-378/02 (https://dejure.org/2005,3594)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-378/02 (https://dejure.org/2005,3594)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-378/02 (https://dejure.org/2005,3594)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erworben wurden - Öffentliche Gewalt - Als Steuerpflichtiger erbrachte Leistungen und als Nichtsteuerpflichtiger erbrachte Leistungen - Recht auf Vorsteuerabzug und Berichtigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen

    Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erworben wurden - Öffentliche Gewalt - Als Steuerpflichtiger erbrachte Leistungen und als Nichtsteuerpflichtiger erbrachte Leistungen - Recht auf Vorsteuerabzug und Berichtigung

  • EU-Kommission PDF

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen

    Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erworben wurden - Öffentliche Gewalt - Als Steuerpflichtiger erbrachte Leistungen und als Nichtsteuerpflichtiger erbrachte Leistungen - Recht auf Vorsteuerabzug und Berichtigung

  • EU-Kommission

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Recht einer nach Gemeinschaftsrecht nicht steuerpflichtigen öffentlichen Einrichtung auf Abzug der bei Erwerb von Investitionsgütern fälligen Mehrwertsteuer bei steuerpflichtiger Weiterveräußerung; Auswirkungen auf das Recht auf Vorsteuerabzug bei Änderung der Stellung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwert... steuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 20; ; Sechste Richtlinie Art. 4 Abs. 5 UA 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Erwerb von Investitionsgütern durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nichtsteuerpflichtiger und deren steuerpflichtiger Verkauf

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vorsteuerberichtigung für Gegenstände, die ein Unternehmer als Nichtsteuerpflichtiger erworben hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen

    Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erworben wurden - Öffentliche Gewalt - Als Steuerpflichtiger erbrachte Leistungen und als Nichtsteuerpflichtiger erbrachte Leistungen - Recht auf Vorsteuerabzug und Berichtigung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 18. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Waterschap Zeeuws Vlaanderen gegen Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 20, Richtlinie 77/388/EWG Art 20, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 5
    Änderung; Berichtigung; Betriebsvermögen; Mehrwertsteuer; Öffentlich-rechtliche Einrichtung; Umsatzsteuer; Unternehmensvermögen; Veräußerung; Vorsteuerabzug; Vorsteuerabzugsberichtigung; Zuordnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie: (77/388/EWG) des Rates - Recht auf Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts einen Investitionsgegenstand erworben und sich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1312
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-378/02
    32 Aus den genannten Artikeln 2 und 17 ergibt sich, dass nur derjenige, der die Eigenschaft eines Steuerpflichtigen besitzt und zu dem Zeitpunkt, zu dem er einen Gegenstand erwirbt, als solcher handelt, zum Vorsteuerabzug in Bezug auf diesen Gegenstand berechtigt ist und die für diesen Gegenstand geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer abziehen kann, wenn er ihn für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet (vgl. hinsichtlich Artikel 17 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 8).

    37 In der Rechtssache, die dem Urteil Lennartz zugrunde lag, ging es um den Fall einer mehrwertsteuerpflichtigen Privatperson, die ein Fahrzeug für private Zwecke gekauft und verwendet und anschließend versucht hatte, die beim Kauf dieses Gegenstands entrichtete Mehrwertsteuer abzuziehen, nachdem sie ihn auch für berufliche Zwecke verwendet hatte.

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass sich die letztgenannte Vorschrift darauf beschränkt, das Verfahren für die Berechnung der Berichtigung des Vorsteuererstabzugs festzulegen, und daher kein Recht auf Vorsteuerabzug entstehen lassen kann oder die von einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit seinen nicht besteuerten Umsätzen entrichtete Steuer in eine abzugsfähige Steuer im Sinne von Artikel 17 verwandeln kann (vgl. Urteil Lennartz, Randnrn.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-140/17

    Gmina Ryjewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Insoweit vertritt das vorlegende Gericht die Auffassung, aus dem Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335), ergebe sich, dass diese Frage zu verneinen sei, denn aus diesem Urteil gehe hervor, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Zeitpunkt des Erwerbs eines Investitionsguts als Hoheitsträger und nicht als Steuerpflichtiger gehandelt habe, kein Recht auf Abzug der auf diesen Gegenstand entrichteten Vorsteuer habe, und zwar auch dann, wenn diese Einrichtung später als Steuerpflichtiger handele.

    Diese Grundsätze finden auch auf eine Situation Anwendung, in der der Betroffene eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist, die ein Recht auf Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach den Art. 184 ff. der Richtlinie 2006/112 beansprucht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen, C-378/02, EU:C:2005:335, Rn. 39).

    Handelt somit eine Einrichtung des öffentlichen Rechts wie im vorliegenden Fall die Gemeinde zum Zeitpunkt des Erwerbs des Investitionsguts im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 und demnach nicht als Steuerpflichtiger, so hat sie grundsätzlich kein Recht auf Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit diesem Gegenstand, auch wenn dieser später einer besteuerten Tätigkeit zugeordnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen, C-378/02, EU:C:2005:335, Rn. 44).

    Mithin unterscheidet sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation von der dem Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335), zugrunde liegenden, in der die Einrichtung des öffentlichen Rechts das Investitionsgut im Sinne des angeführten Art. 13 Abs. 1 im Rahmen der öffentlichen Gewalt und folglich als Nichtsteuerpflichtiger erworben hatte.

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Zwar sieht die Sechste Richtlinie einige Abweichungen vor, die wie die Abweichung in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie bis zu einem gewissen Grad mit der Anwendung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität kollidieren können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen, C-378/02, Slg. 2005, I-4685, Randnr. 43), da diese Bestimmung die Behandlung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts als nicht mehrwertsteuerpflichtig erlaubt, sofern dies den Wettbewerb nur in geringem Maße verzerren würde, doch ist diese Abweichung so auszulegen, dass der genannte Grundsatz so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Für das Erfordernis der Zuordnungsentscheidung in der ersten möglichen Steuererklärung spreche schließlich auch die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit dem Leistungsbezug (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Juni 2005 C-378/02, Waterschap Zeeuws Vlaanderen, Slg. 2005, I-4685 Rdnrn. 37 f.).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Sie kann kein Recht auf Vorsteuerabzug entstehen lassen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 --Lennartz--, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 12; vom 2. Juni 2005 Rs. C-378/02 --Waterschap Zeeuws Vlaanderen--, Slg. 2005, I-4685, BFH/NV Beilage 2005, 323, Randnr. 38).

    Danach erfordert nicht nur der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860), sondern auch die Berichtigung nach § 15a UStG 1993 (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II. 4. der Gründe; vgl. auch EuGH-Urteil Waterschap Zeeuws Vlaanderen in Slg. 2005, I-4685, BFH/NV Beilage 2005, 323, Randnrn.

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    b) Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG legt das Verfahren für die Berechnung der Berichtigung des Vorsteuererstabzugs fest (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Juni 2005 C-378/02 --Waterschap Zeeuws Vlaanderen--, Slg. 2005, I-4685, BFH/NV Beilage 2005, 323, Rz 38).
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Denn durch EuGH-Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG den Zeitpunkt festlegt, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, dass maßgeblich insoweit allein der Zeitpunkt des Leistungsbezuges ist (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 2. Juni 2005 Rs. C-378/02, Waterschap Zeeuws Vlaandern, Slg. 2005, 4685 RandNr.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-140/17

    Gmina Ryjewo - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    2 Vergleichbare Verfahren waren: Beschluss vom 5. Juni 2014, Gmina Miedzyzdroje (C-500/13, EU:C:2014:1750), und Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335).

    13 Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335, Rn. 39 und 40).

    16 Urteile vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335), und vom 11. Juli 1991, Lennartz (C-97/90, EU:C:1991:315).

    36 Urteil vom 2. Juni 2005, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (C-378/02, EU:C:2005:335).

  • BFH, 20.12.2007 - V R 70/05

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die

    (7) Andererseits hat der EuGH mit Urteil vom 2. Juni 2005 Rs. C-378/02, Waterschap Zeeuws Vlaanderen (Slg. 2005, I-4685, BFH/NV Beilage 2005, 323, UR 2005, 437 Randnrn. 42 und 43 zu Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG) ausgeführt:.
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 28/08

    Zum Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten einer Kläranlage für

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH, wonach eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt i.S. von Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG und infolgedessen als Nichtsteuerpflichtiger Investitionsgüter erwirbt und diese später als Steuerpflichtiger veräußert, im Rahmen des Verkaufs kein Recht auf Berichtigung gemäß Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG hat, um die bei Erwerb dieser Güter entrichtete Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen (Urteil vom 2. Juni 2005 Rs. C-378/02 --Waterschap Zeeuws Vlaanderen--, Slg. 2005, I-4685, BFH/NV Beilage 2005, 323).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10

    Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche

    Durch die EuGH-Rechtsprechung ist geklärt, dass für das Recht auf Vorsteuerabzug allein der Zeitpunkt des Leistungsbezugs maßgeblich ist und ein etwaiger Anspruch auf Berichtigung nur die nachfolgenden Besteuerungszeiträume betrifft (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 2. Juni 2005 C-378/02 --Waterschap Zeeuws Vlaanderen--, Slg. 2005, I-4685, UR 2005, 437, Rz 37 f., m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2006 - V R 40/04

    Staatliche Milchquoten-Verkaufsstellen als Unternehmer

  • EuGH, 22.03.2012 - C-153/11

    Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07

    Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07

    Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des

  • EuGH, 07.07.2022 - C-194/21

    Staatssecretaris van Financiën (Forclusion du droit à déduction) - Vorlage zur

  • EuGH, 15.10.2020 - C-335/19

    E. (TVA - Réduction de la base d'imposition) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 295/18

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Investitionsguts das sowohl für private

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16

    SEB bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des

  • FG Münster, 17.03.2015 - 15 K 2390/12

    Aufteilungsschlüssel bei der gemischten Verwendung von Eingangsumsätzen

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 39/22

    Umsatzsteuer: Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-334/10

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Umgestaltungen an

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2008 - C-291/07

    Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

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