Rechtsprechung
EuGH, 02.07.1996 - C-173/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EWG-Vertrag, Artikel 48; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 1
Freizuegigkeit; Ausnahmen; Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung; Bereiche der Versorgungsdienste für Wasser, Gas und Elektrizität; Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zu den Stellen, die keine Teilnahnme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse oder an ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Wahrung der Belange des Staates
- Judicialis
EWGVtr Art. 48; ; EWGV 1612/68 Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGVtr Art. 48; EWGV 1612/68 Art. 1
Freizuegigkeit - Ausnahmen - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Bereiche der Versorgungsdienste für Wasser, Gas und Elektrizität - Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zu den Stellen, die keine Teilnahnme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse oder ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-173/94
- EuGH, 02.07.1996 - C-173/94
Papierfundstellen
- EuZW 1996, 768
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.12.1980 - 149/79
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 02.07.1996 - C-173/94
Hingegen gilt die Ausnahme in Artikel 48 Absatz 4 nicht für Stellen, die zwar dem Staat oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zuzuordnen sind, jedoch keine Mitwirkung bei der Erfuellung von Aufgaben mit sich bringen, die zur öffentlichen Verwaltung im eigentlichen Sinne gehören (Urteil vom 17. Dezember 1980 in der Rechtssache 149/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 3881, Randnrn. - EuGH, 11.08.1995 - C-433/93
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 02.07.1996 - C-173/94
16 Nach ständiger Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 15) haben jedoch Änderungen nationaler Rechtsvorschriften, die erst nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist erfolgt sind, auf die Entscheidung über eine Vertragsverletzungsklage keinen Einfluß.
- EuGH, 22.10.2009 - C-438/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch die Änderungen nationaler Rechtsvorschriften für die Entscheidung über den Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage ohne Belang, wenn sie nicht vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist ergangen sind (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juli 1996, Kommission/Belgien, C-173/94, Slg. 1996, I-3265, Randnr. 16, und vom 20. November 2008, Kommission/Irland, C-66/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 91).