Rechtsprechung
EuGH, 02.07.2002 - C-115/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Güterkraftverkehr - Kraftfahrzeugsteuer - Mitgliedstaat der Zulassung
- Europäischer Gerichtshof
Hoves Internationaler Transport-Service
- EU-Kommission
Hoves Internationaler Transport-Service
Verordnung Nr. 3118/93 des Rates, Artikel 6
1. Verkehr Straßenverkehr Zulassung von nichtansässigen Verkehrsunternehmen zum innerstaatlichen Güterverkehr Verordnung Nr. 3118/93 Erhebung von Kraftfahrzeugsteuer im Aufnahmemitgliedstaat auf Fahrzeuge, die im Mitgliedstaat der Niederlassung registriert sind und über ...
- EU-Kommission
Hoves Internationaler Transport-Service
- Wolters Kluwer
Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr; Kabotagemehmigungen; Definition des Begriffes "Fahrzeug" in den Niederlanden; Regelmäßiger Standort
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 Art. 6; ; Richtlinie 93/89/EWG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Güterkraftverkehr - Kraftfahrzeugsteuer - Mitgliedstaat der Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Verkehr - EIN LUXEMBURGISCHES TRANSPORTUNTERNEHMEN, DAS RECHTMÄSSIG KABOTAGEFAHRTEN IN DEUTSCHLAND DURCHFÜHRT, KANN NICHT VERPFLICHTET WERDEN, DORT DIE ZULASSUNG SEINER LASTKRAFTWAGEN ZU ERWIRKEN ODER DIE MIT DER ZULASSUNG VERBUNDENEN STEUERN ZU ENTRICHTEN.
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Hoves Internationaler Transport-Service
- verkehrsportal.de (Kurzinformation)
Kraftfahrzeugsteuer, Ausländische Fahrzeuge im Inland
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 3118/93 Art 6, EWGRL 89/93 Art 5, KraftStG § 1 Abs 1 Nr 2 S 2 Halbs 2, KraftStG § 1 Abs 1 Nr 3, Richtlinie 93/89/EWG Art 5
Güterkraftfahrzeug; Kabotage; Kraftfahrzeugsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung von Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, und von Artikel 5 der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 1360
- EuZW 2003, 154
- DVBl 2002, 1340
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
Mit Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 4059/89 wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht.Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht.
- EuGH, 30.03.2000 - C-178/97
Banks u.a.
Auszug aus EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
51 bis 56, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-178/97, Banks u. a., Slg. 2000, I-2005, Randnrn. - EuGH, 10.02.2000 - C-202/97
DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …
Auszug aus EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
Als Behörden des Aufnahmemitgliedstaats waren die deutschen Behörden jedoch nicht berechtigt, die vom Mitgliedstaat der Niederlassung erteilten Kabotagegenehmigungen nicht zu beachten oder die Ausübung der Kabotage von einer nicht in der Verordnung Nr. 3118/93 vorgesehenen Bedingung abhängig zu machen (in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnrn. - EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros
Auszug aus EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
Das Finanzgericht Münster führt aus, dass gemäß dem Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459) der Sitz einer Gesellschaft nach ihrem Statut zu bestimmen sei. - EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 02.07.2002 - C-115/00
Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie 93/89 für nichtig, erhielt jedoch deren Wirkungen bis zum ordnungsgemäßen Erlass einer neuen Regelung aufrecht.
- FG Köln, 18.07.2002 - 2 K 4593/00
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Der EuGH habe in seiner Centros-Entscheidung (Urteil vom 9.3.1999 Rs. C-212/97, GmbHR 1999, 474) und in der Entscheidung Hoves (Urteil vom 2.7.2002 Rs. C-115/00) auf den statuarischen Sitz der jeweiligen Gesellschaften abgestellt.Die Klägerin kann sich nicht auf die von ihr genannten Entscheidungen des EuGH (Centros, Urteil vom 9.3.1999 Rs. C-212/97, GmbHR 1999, 474; Hoves, Urteil vom 2.7.2002 Rs. C-115/00) berufen.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf- …
Das gilt auch für den Güterkraftverkehr (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2002 - C-115/00 - Hoves -, juris Rn. 50). - FG Saarland, 22.02.2005 - 2 K 214/02
Anspruch eines Transportunternehmers aus dem EU-Ausland auf Festsetzung von …
Die Streitsache lässt sich auch nicht mit dem vom EuGH mit Urteil vom 2. Juli 2002 C-115/00, BFH/NV, Beilage Heft 4/2002, 127 entschiedenen Fall vergleichen, in dem es nur um die Frage ging, ob für ein in einem Mitgliedsstaat zugelassenes und dort versteuertes Kraftfahrzeug zusätzlich inländische Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden darf. - FG München, 30.06.2004 - 4 K 4754/01
Steuerbefreiungsschädlichkeit der Mitführung eines steuerbefreiten Anhängers im …
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