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   EuGH, 02.07.2020 - C-853/19   

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https://dejure.org/2020,18207
EuGH, 02.07.2020 - C-853/19 (https://dejure.org/2020,18207)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.2020 - C-853/19 (https://dejure.org/2020,18207)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - C-853/19 (https://dejure.org/2020,18207)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    STING Reality

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Art. 8 und 9 - Aggressive Geschäftspraktiken - Richtlinie ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 08.12.2022 - C-600/21

    Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique und du Centre Ouest

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, als missbräuchlich anzusehen ist, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht (Beschluss vom 2. Juli 2020, STING Reality, C-853/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:522, Rn. 52).

    Somit erlaubt der Umstand, dass die Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, dem mit einem entsprechenden Antrag befassten nationalen Gericht, die Missbräuchlichkeit einer solchen Klausel gemäß den ihm nach den Bestimmungen der Richtlinie 93/13 obliegenden Aufgaben zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 2. Juli 2020, STING Reality, C-853/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:522, Rn. 54).

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