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   EuGH, 02.08.1993 - C-271/91   

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EuGH, 02.08.1993 - C-271/91 (https://dejure.org/1993,1356)
EuGH, Entscheidung vom 02.08.1993 - C-271/91 (https://dejure.org/1993,1356)
EuGH, Entscheidung vom 02. August 1993 - C-271/91 (https://dejure.org/1993,1356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6
    1. Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Richtlinie 76/207; Diskriminierende Entlassung; Den Mitgliedstaaten belassene Wahl der Sanktionen; Gewährung einer Entschädigung; Erfordernis einer ...

  • EU-Kommission

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beschäftigungsbereich; Schaden aus diskriminierender Entlassung

  • Judicialis

    Art. 6 RL 76/207

  • bsz-bw.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Gleichbehandlung: Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruches bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bsz-bw.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Gleichbehandlung: Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruches bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schadensersatzanspruch bei Diskriminierung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1993, 706
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
    23 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 18) entschieden hat, schreibt Artikel 6 keine bestimmte Maßnahme im Fall einer Verletzung des Diskriminierungsverbots vor, sondern belässt den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der unterschiedlichen denkbaren Sachverhalte die Freiheit der Wahl unter den verschiedenen, zur Verwirklichung des Ziels der Richtlinie geeigneten Lösungen.

    Wie der Gerichtshof in dem angeführten Urteil Von Colson und Kamann in Randnummer 23 ausgeführt hat, müssen diese Maßnahmen einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährleisten und eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben.

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
    3 Dieses Begehren wird auf die Rechtswidrigkeit der Entlassung gestützt, die im Ausgangsverfahren nicht bestritten wird, nachdem der Gerichtshof mit Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723) in Beantwortung von Vorabentscheidungsfragen des Court of Appeal entschieden hat, daß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß eine allgemeine Entlassungspolitik, wonach eine Frau nur aus dem Grund entlassen wird, weil sie das Alter erreicht oder überschritten hat, in dem sie Anspruch auf eine staatliche Rente erwirbt und das nach den nationalen Rechtsvorschriften für Männer und Frauen unterschiedlich ist, eine durch diese Richtlinie verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.

    21 Wie der Gerichtshof in dem angeführten Urteil Marshall entschieden hat, kann Artikel 5 Absatz 1, der allgemein und unmißverständlich namentlich bei Entlassungen jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, gegenüber einer als Arbeitgeber handelnden staatlichen Stelle in Anspruch genommen werden, um die Anwendung jeder nicht im Einklang damit stehenden nationalen Bestimmung auszuschließen.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
    37 Wie sich namentlich aus dem Urteil vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 17) ergibt, schließt die Tatsache, daß der Staat zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Erreichung des Ziels einer Richtlinie wählen kann, nicht aus, daß der einzelne vor den staatlichen Gerichten die Rechte geltend machen kann, deren Inhalt sich bereits aufgrund der Richtlinie mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt.
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Aus dem Verweis auf die Entscheidung "Marshall" (EuGH, Slg. 1993, I-4367 Rn. 31) folgt weiter, dass die Verzinsung bereits ab dem Zeitpunkt geboten ist, in welchem der Schaden eingetreten ist.
  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (vgl. etwa EuGH 17. Dezember 2015 - C-407/14 - [Arjona Camacho] Rn. 33 mwN; 11. Oktober 2007 - C-460/06 - [Paquay] Rn. 46 mwN; 2. August 1993 - C-271/91 - [Marshall] Rn. 26, sämtlich insoweit übertragbar zur Richtlinie 76/207/EWG) .
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    97 Zur Zahlung der Zinsen hat der Gerichtshof in Randnummer 31 des Urteils vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall, Slg. 1993, I-4367) festgestellt, dass die Zuerkennung von Zinsen nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften als unerlässlicher Bestandteil einer Entschädigung anzusehen ist.
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Die Rechtsprechung des EuGH verlangt, dass die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 27, 32, Slg. 1997, I-2195 = AP BGB § 611a Nr. 13 = EzA BGB § 611a Nr. 12; 2. August 1993 - C-271/91 - [Marshall] Slg. 1993, I-4367; BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Zudem darf die Haftung des Urhebers einer Diskriminierung nicht vom Nachweis eines Verschuldens bzw. der Voraussetzung eines Verschuldens oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes abhängig gemacht werden (vgl. zu den Richtlinien 2006/54/EG, 76/207/EWG ua. EuGH 17. Dezember 2015 - C-407/14 - [Arjona Camacho] Rn. 29 ff. und 33 mwN; 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 22, Slg. 1997, I-2195; 2. August 1993 - C-271/91 - [Marshall] Rn. 26, Slg. 1993, I-4367; 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 22, Slg. 1990, I-3941) .
  • EuGH, 17.12.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Wie aus dem 18. Erwägungsgrund der Richtlinie 2002/73 hervorgeht, änderte diese Art. 6 der Richtlinie 76/207, um der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere den Urteilen Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335) und Draehmpaehl (C-180/95, EU:C:1997:208), Rechnung zu tragen.

    Zu dieser Verpflichtung gehört es, dass diese Maßnahmen so wirksam sind, dass das Ziel der Richtlinie 76/207 erreicht wird, und dass sich die betroffenen Personen vor den nationalen Gerichten tatsächlich auf sie berufen können (vgl. Urteile Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 22, und Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs schreibt Art. 6 der Richtlinie 76/207 den Mitgliedstaaten im Fall einer Verletzung des Diskriminierungsverbots keine bestimmte Maßnahme vor, sondern belässt den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der unterschiedlichen denkbaren Sachverhalte die Freiheit der Wahl unter den verschiedenen, zur Verwirklichung des Ziels dieser Richtlinie geeigneten Lösungen (vgl. Urteile von Colson und Kamann, 14/83, EU:C:1984:153, Rn. 18, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 23, und Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 44).

    Im Fall einer diskriminierenden Entlassung kann jedoch die Gleichheit ohne Wiedereinstellung der diskriminierten Person oder aber finanziellen Ausgleich des ihr entstandenen Schadens nicht wiederhergestellt werden (Urteil Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 25).

    Wird schließlich als Maßnahme zur Erreichung des Ziels der Wiederherstellung tatsächlicher Chancengleichheit die finanzielle Wiedergutmachung gewählt, so muss diese angemessen in dem Sinne sein, dass sie es erlaubt, die durch die diskriminierende Entlassung tatsächlich entstandenen Schäden gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (vgl. Urteile Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 26, und Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-30/19

    Braathens Regional Aviation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat im Urteil Marshall entschieden, dass die finanzielle Wiedergutmachung das Mittel der Wahl sein kann, um die Gleichbehandlung - in jenem Fall von Männern und Frauen - wiederherzustellen, wobei diese Wiedergutmachung im Verhältnis zum erlittenen Schaden angemessen sein muss(40).

    17 Vgl. Urteile vom 8. November 1990, Dekker (C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 23), vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 22 und 24), vom 22. April 1997, Draehmpaehl (C-180/95, EU:C:1997:208, Rn. 39), vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, EU:C:2008:397, Rn. 37), vom 25. April 2013, Asociatia Accept (C-81/12, EU:C:2013:275, Rn. 63), sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 31).

    18 Vgl. Urteile vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 22), vom 22. April 1997, Draehmpaehl (C-180/95, EU:C:1997:208, Rn. 25), vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, EU:C:2008:397, Rn. 38), sowie vom 25. April 2013, Asociatia Accept (C-81/12, EU:C:2013:275, Rn. 73).

    25 Vgl. Urteile vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 26, 31 und 34), sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 33 und 37).

    26 Vgl. Urteil vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 30 und 32).

    27 Vgl. Urteile vom 8. November 1990, Dekker (C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 23), vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 24), vom 22. April 1997, Draehmpaehl (C-180/95, EU:C:1997:208, Rn. 40), vom 25. April 2013, Asociatia Accept (C-81/12, EU:C:2013:275, Rn. 63), sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:831 Rn. 31).

    33 Vgl. Urteile vom 8. November 1990, Dekker (C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 26), vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 23), vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, EU:C:2008:397, Rn. 37), vom 25. April 2013, Asociatia Accept (C-81/12, EU:C:2013:275, Rn. 61), sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 30).

    40 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 30 und 34).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Jedoch ist es im vorliegenden Fall Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob eine Sanktion wie eine einfache Verwarnung einem Sachverhalt wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden angemessen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    In dem vor kurzem erlassenen Urteil Marshall II hat der Gerichtshof im Falle einer diskriminierenden Entlassung hierzu ausgeführt:.

    18 bis 22; Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall II, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 37).

    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnrn. 23 und 24); übernommen im Urteil Decker (a. a. O., Fußnote 150, Randnr. 23) und im Urteil Marshall II (a. a. O., Fußnote 74, Randnr. 18); die Richtlinie lässt vielmehr, so der Gerichtshof, den Mitgliedstaaten einen Beurteilungsspielraum bei der Wahl zwischen den verschiedenen Lösungen zur Erreichung des Ziels der Richtlinie.

    (158) - Urteil Marshall II, Randnr. 26 (Hervorhebung und Einschub von mir).

    (159) - Urteil Marshall II, Randnr. 30.

    (160) - Urteil Marshall II, Randnr. 31. In Randnr. 32 und Nr. 1 des Tenors hat der Gerichtshof daher auf die Vorlagefrage geantwortet, daß Artikel 6 der Richtlinie 76/207 so auszulegen ist, daß er es nicht zulässt, daß der Ersatz des einer Person durch eine diskriminierende Entlassung entstandenen Schadens durch eine im voraus festgelegte Obergrenze und dadurch begrenzt wird, daß keine Zinsen zum Ausgleich des Verlustes gewährt werden, der dem Inhaber des Entschädigungsanspruchs durch den Zeitablauf bis zur tatsächlichen Zahlung des ihm zuerkannten Kapitalbetrags entsteht .

  • EuGH, 22.04.1997 - C-66/95

    The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Sutton

    Die Beträge, die als Leistungen der sozialen Sicherheit fällig sind und die den Betroffenen von den zuständigen Einrichtungen, die insbesondere zu prüfen haben, ob die in den insoweit geltenden Vorschriften festgelegten Voraussetzungen erfuellt sind, gezahlt werden, haben nämlich keineswegs den Charakter der Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens; auf sie können auch nicht die vom Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-271/91 vom 2. August 1993 (Marshall) in bezug auf eine Entschädigung, die die Wiederherstellung tatsächlicher Gleichbehandlung ermöglicht, angestellten Erwägungen angewandt werden, wonach die Zuerkennung von Zinsen nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften als unerläßlicher Bestandteil einer solchen Entschädigung anzusehen ist.

    Ausserdem verpflichte Artikel 6 der Richtlinie in gleicher Weise zur Zahlung von Zinsen auf rückständige Leistungen, wie Artikel 6 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) zur Zahlung von Zinsen auf den Betrag verpflichte, der als Entschädigung für eine diskriminierende Entlassung gezahlt werde (Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91, Marshall II, Slg. 1993, I-4367).

    20 Hierzu haben die Klägerin und die Kommission auf das Urteil Marshall II hingewiesen, wonach Artikel 6 der Richtlinie 76/207 so auszulegen sei, daß er es nicht zulasse, daß der Ersatz des einer Person durch eine diskriminierende Entlassung entstandenen Schadens dadurch begrenzt werde, daß keine Zinsen zum Ausgleich des Verlustes gewährt würden, der dem Inhaber des Entschädigungsanspruchs durch den Zeitablauf bis zur tatsächlichen Zahlung des ihm zuerkannten Kapitalbetrags zustehe.

    21 Artikel 6 der Richtlinie 79/7 habe praktisch den gleichen Wortlaut wie Artikel 6 der Richtlinie 76/207, um den es im Urteil Marshall II gegangen sei.

    Das Urteil Marshall II betraf nämlich die Zuerkennung von Zinsen auf Beträge, die als Ersatz des durch eine diskriminierende Entlassung entstandenen Schadens zu zahlen waren.

    Die gezahlten Beträge haben somit keineswegs den Charakter der Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens, und die Erwägungen des Gerichtshofes im Urteil Marshall II lassen sich auf einen solchen Fall nicht übertragen.

    Die Kommission vertritt die Auffassung, daß im Einklang mit dem im Urteil Marshall II aufgestellten Grundsatz auf rückständige Leistungen Zinsen zu zahlen seien, wenn diese Leistungen wegen einer durch die Richtlinie 76/207 verbotenen Diskriminierung verspätet zuerkannt würden.

    Zwar geht aus dem Urteil Jackson und Creßwell und dem Urteil Meyers tatsächlich hervor, daß bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit unter die Richtlinie 76/207 fallen; das bedeutet jedoch nicht, daß Artikel 6 dieser Richtlinie, wie er im Urteil Marshall II ausgelegt worden ist, zur Zahlung von Zinsen auf rückständige Leistungen verpflichtet, wenn ihre verspätete Zahlung auf einer durch die fragliche Richtlinie verbotenen geschlechtsbezogenen Diskriminierung beruht.

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Beschäftigungsbedingungen

  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08

    Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • EuGH, 04.12.2003 - C-63/01

    Evans

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97

    Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-94/95

    Danila Bonifaci u.a. (C-94/95) und Wanda Berto u.a. (C-95/95) gegen Istituto

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • EuGH, 14.09.2023 - C-113/22

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien: Väter von zwei und mehr

  • EuGH, 08.05.2019 - C-494/17

    Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 27.01.2000 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo

  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08

    Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1994 - C-316/93

    Nicole Vaneetveld gegen SA Le Foyer und SA Le Foyer gegen Fédération des

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel - und Tiefkühlkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 24 Sa 1684/07

    Geldentschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06

    Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99

    DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE

  • EuGH, 22.09.1998 - C-185/97

    Coote

  • EuGH, 28.06.2022 - C-278/20

    Institutionelles Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05

    Centro Europa 7

  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-396/07

    Juuri - Betriebsübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-150/99

    Stockholm Lindöpark

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-494/16

    Santoro

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04

    Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-735/19

    Euromin Holdings (Cyprus) - Vorabentscheidungsverfahren - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-246/96

    Mary Teresa Magorrian und Irene Patricia Cunningham gegen Eastern Health and

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-188/95

    Fantask A/S e.a. gegen Industriministeriet (Erhvervministeriet). - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-494/17

    Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-410/98

    Metallgesellschaft u.a. - Freizügigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2000 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-397/98

    Hoechst AG und Hoechst

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-555/14

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