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   EuGH, 02.09.2021 - C-337/20   

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https://dejure.org/2021,35552
EuGH, 02.09.2021 - C-337/20 (https://dejure.org/2021,35552)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-337/20 (https://dejure.org/2021,35552)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-337/20 (https://dejure.org/2021,35552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    CRCAM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Art. 58 und 60 - Zahlungsdienstnutzer - Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge - Haftung des Zahlungsdienstleisters für diese Vorgänge - Vom Bürgen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Rechtsangleichung; Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Richtlinie 2007/64/EG; Art. 58 und 60; Zahlungsdienstnutzer; Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge; Haftung des Zahlungsdienstleisters für diese Vorgänge; Vom Bürgen eines ...

  • Betriebs-Berater

    Haftungsklage des Bürgen eines Dienstdienstnutzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Haftungsklage des Bürgen eines Zahlungsdienstnutzers gegen Zahlungsdienstleister wegen nicht autorisierter Zahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft und Haftung wegen nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach § 675u ff. BGB

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2174
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.03.2021 - C-603/20

    Die Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts, das mit einem die

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 24. März 2021, MCP, C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-134/22

    Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-351/21

    Beobank

    Drittens hat der Gerichtshof aufgrund der vollständigen Harmonisierung, die mit der Richtlinie 2007/64 auch in Bezug auf die Haftungsregelung für nicht autorisierte Zahlungen vorgenommen wird, im Urteil CRCAM(23) klargestellt, dass die Mitgliedstaaten zumindest im Prinzip keine parallele Haftungsregelung für dasselbe haftungsbegründende Ereignis beibehalten können(24).

    Nunmehr ist zu prüfen, ob die im Urteil CRCAM vorgenommenen Feststellungen des Gerichtshofs zum Wesen der Richtlinie 2007/64 und zur durch diese erfolgte Harmonisierung auf die Umstände der vorliegenden Rechtssache übertragbar sind, und zu bestimmen, ob diese Richtlinie nicht dem entgegensteht, dass ZG entsprechend der Argumentation des vorlegenden Gerichts die streitigen Zahlungen erstattet werden.

    Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil CRCAM auch die Voraussetzungen genannt, unter denen die durch die Richtlinie 2007/64 geschaffene Regelung mit einer parallelen Haftungsregelung konkurrieren kann, nämlich, dass diese das harmonisierte System nicht beschädigt und die Ziele und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie nicht beeinträchtigt(30).

    Insoweit ergibt sich aus dem Urteil CRCAM(37), dass die Richtlinie 2007/64 dem entgegensteht, dass ein Zahlungsdienstleister für die Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs in Haftung genommen wird, wenn der Nutzer der Dienste seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.

    Als Drittes beruht die in Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64 vorgesehene Haftungsregelung, wie vom Gerichtshof im Urteil CRCAM(41) bereits festgestellt, auf einem Gleichgewicht zwischen der Informationspflicht des Zahlungsdienstleisters und der dem Zahlungsdienstnutzer obliegenden Pflicht zur Anzeige jedes nicht autorisierten Vorgangs innerhalb einer Frist von 13 Monaten, die es erlaubt, die strenge Haftung des Zahlungsdienstleisters zu begründen, ohne dass der Nutzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit beweisen muss.

    Der Argumentation des vorlegenden Gerichts zu folgen würde darauf hinauslaufen, eine andere - und darüber hinausgehende - Sanktion zur Anwendung zu bringen als die durch die harmonisierte Haftungsregelung für Zahlungsdienstleister in Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64 vorgesehene, so dass das durch diese Regelung geschaffene Gleichgewicht, auf das der Gerichtshof im Urteil CRCAM(42) Bezug nimmt, gestört würde.

    23 Urteil vom 2. September 2021 (C-337/20, im Folgenden: Urteil CRCAM, EU:C:2021:671).

    24 Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (Rn. 42).

    25 Urteil CRCAM (Rn. 45).

    27 Urteil CRCAM (Rn. 26).

    28 Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (Rn. 2, 29 und 36).

    30 Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (Rn. 45).

  • EuGH, 13.01.2022 - C-177/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 11.07.2023 - XI ZR 111/22

    Ausschluss von Ansprüchen und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den

    Ein solcher Vertrag unterliegt somit weiterhin den Rechten und Pflichten, die vom anwendbaren nationalen Recht festgelegt werden (EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-337/20, WM 2021, 2278 Rn. 66 - CRCAM).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-351/21

    Beobank

    Dies hat zur Folge, dass sowohl eine parallele Haftungsregelung für ein und dasselbe haftungsbegründende Ereignis als auch eine konkurrierende Haftungsregelung, die dem Zahlungsdienstnutzer erlauben würde, diese Haftung auf der Grundlage anderer haftungsbegründender Ereignisse geltend zu machen, mit der Richtlinie 2007/64 unvereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, C-337/20, CRCAM, EU:C:2021:671, Rn. 42 und 46).

    Die in der Richtlinie 2007/64 festgelegte harmonisierte Haftungsregelung für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge darf nämlich mit einer im nationalen Recht vorgesehenen alternativen Haftungsregelung, die auf denselben Tatsachen und derselben Grundlage beruht, nur unter der Bedingung konkurrieren, dass das so harmonisierte System nicht beschädigt und die Ziele und die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie nicht beeinträchtigt werden (Urteil vom 2. September 2021, C-337/20, CRCAM, EU:C:2021:671, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure) - Vorlage

    7 Vgl. Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    14 Vgl. entsprechend Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 35.

  • EuGH, 30.06.2022 - C-652/20

    Allianz Elementar Versicherung

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.03.2023 - T-324/21

    Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22

    EUROBANK BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

    28 Urteile vom 24. März 2021 (MCP, C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, Rn. 37) und vom 2. September 2021 CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671, im Folgenden: Urteil CRCAM, Rn. 31).
  • EuGH, 09.06.2022 - C-55/21

    Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteile vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2021, Conacee, C-598/19, EU:C:2021:810, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2023 - C-358/22

    Bolloré logistics

  • EuG, 07.09.2022 - T-529/20

    LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-661/22

    ABC Projektai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Tätigkeit eines

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