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   EuGH, 02.09.2021 - C-66/20   

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https://dejure.org/2021,35548
EuGH, 02.09.2021 - C-66/20 (https://dejure.org/2021,35548)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-66/20 (https://dejure.org/2021,35548)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-66/20 (https://dejure.org/2021,35548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" - Kriterien - Procura della Repubblica di Trento (Staatsanwaltschaft Trient, Italien) - Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" - Kriterien - Procura della Repubblica di Trento (Staatsanwaltschaft Trient, Italien) - Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU-Ermittlungsanordnung: Deutsche Steuerfahndung entgeht Urteil aus Luxemburg

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.11.2016 - C-453/16

    Özçelik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Aus einer analogen Anwendung des Urteils vom 10. November 2016, Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:860) - das sich mit dem vom Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 1) geregelten Europäischen Haftbefehl beschäftigt habe - ergebe sich nämlich, dass das hohe Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten das Tätigwerden einer Justizbehörde im Rahmen des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung erfordere.
  • EuGH, 21.01.2020 - C-274/14

    Banco de Santander

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit (Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Der Gerichtshof habe zwar bereits im Urteil vom 12. Dezember 1996, X (C-74/95 und C-129/95, EU:C:1996:491), entschieden, dass die italienische Staatsanwaltschaft nicht befugt sei, ihn im Wege der Vorabentscheidung anzurufen.
  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Die Staatsanwaltschaft Trient ist insofern der Auffassung, dass die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI ([Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau] C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 48 und 49), in dem es um den Rahmenbeschluss 2002/584 gegangen sei, im Kontext der Richtlinie 2014/41 anwendbar seien, da eine Europäische Ermittlungsanordnung, auch wenn sie keine Auswirkung auf die persönliche Freiheit habe, eine sehr einschneidende Maßnahme darstelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-579/17

    GRADBENISTVO KORANA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dessen Anrufung gemäß Art. 267 AEUV zwar nicht davon abhängig gemacht wird, dass das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorlagefrage stellt, streitigen Charakter hat, doch können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 28. Februar 2019, Gradbenistvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-579/17

    GRADBENISTVO KORANA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dessen Anrufung gemäß Art. 267 AEUV zwar nicht davon abhängig gemacht wird, dass das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorlagefrage stellt, streitigen Charakter hat, doch können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 28. Februar 2019, Gradbenistvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-66/20
    Weiter gibt eine Vollstreckungsbehörde, wenn sie eine Europäische Ermittlungsanordnung erhält, die nicht von einer Anordnungsbehörde im Sinne des Art. 2 Buchst. c dieser Richtlinie erlassen worden ist, die Europäische Ermittlungsanordnung nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2014/41 an den Anordnungsstaat zurück (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 43 bis 45).
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