Rechtsprechung
EuGH, 02.09.2021 - C-718/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/72/EG - Art. 2 Nr. 21 - Art. 19 Abs. 3, 5 und 8 - Art. 37 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b - Richtlinie 2009/73/EG - Art. 2 Nr. 20 - Art. 19 Abs. 3, 5 und 8 - Art. ...
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats â€" Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt â€" Richtlinie 2009/72/EG â€" Art. 2 Nr. 21 â€" Art. 19 Abs. 3, 5 und 8 â€" Art. 37 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b â€" Richtlinie 2009/73/EG â€" Art. 2 Nr. 20 â€" Art. 19 Abs. ...
- doev.de
Kommission/Deutschland - Mangelnde Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur
- heuking.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/72/EG - Art. 2 Nr. 21 - Art. 19 Abs. 3, 5 und 8 - Art. 37 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b - Richtlinie 2009/73/EG - Art. 2 Nr. 20 - Art. 19 Abs. 3, 5 und 8 - Art. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
EuGH gibt Klage der EU-Kommission statt: Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug
- pwc.de (Kurzinformation)
Die konkrete Ausgestaltung des deutschen Regulierungsrechts ist europarechtswidrig
- heuking.de (Kurzinformation)
Absolute Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur
- juraforum.de (Kurzinformation)
Energiewirtschaftsgesetz muss nachgebessert werden
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörde
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission/ Deutschland
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18
- EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Papierfundstellen
- NVwZ 2021, 1441
- EuZW 2021, 893
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (24)
- EuGH, 11.06.2020 - C-378/19
Die Tatsache, dass in der Slowakei die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Zum Begriff der "Unabhängigkeit", der weder in der Richtlinie 2009/72 noch in der Richtlinie 2009/73 definiert wird, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass dieser Begriff in Bezug auf öffentliche Stellen seinem gewöhnlichen Sinn nach eine Stellung bezeichnet, die garantiert, dass die betreffende Stelle im Verhältnis zu den Einrichtungen, denen gegenüber ihre Unabhängigkeit zu wahren ist, völlig frei handeln kann und dabei vor jeglicher Weisung und Einflussnahme von außen geschützt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky, C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 32 und 33).Der Gerichtshof hat klargestellt, dass diese Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung bedeutet, dass die NRB im Rahmen der in Art. 37 der Richtlinie 2009/72 genannten Regulierungsaufgaben und -befugnisse ihre Entscheidungen selbständig und allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses trifft, um die Einhaltung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, ohne externen Weisungen anderer öffentlicher oder privater Stellen unterworfen zu sein (Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky, C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 54).
Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten bei der Organisation und Strukturierung ihrer NRB zwar über eine Autonomie verfügen, diese Autonomie jedoch unter vollständiger Beachtung der in den Richtlinien 2009/72 und 2009/73 festgelegten Ziele und Pflichten auszuüben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky, C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), mit denen sichergestellt werden soll, dass die NRB bei der Ausübung der ihnen vorbehaltenen Zuständigkeiten ihre Entscheidungen autonom erlassen.
Die Richtlinien 2009/72 und 2009/73 stehen dem indessen nicht entgegen, dass die Personen, die die Leitung der NRB ausüben, vom Parlament oder von der Regierung ernannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Prezident Slovenskej republiky, C-378/19, EU:C:2020:462, Rn. 36 bis 39).
- EuGH, 13.06.1958 - 9/56
Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Im Übrigen habe, selbst wenn man davon ausgehe, dass die im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), hinsichtlich der Zuständigkeitsübertragung auf Unionsagenturen etablierten Grundsätze auf NRB übertragbar seien, im vorliegenden Fall das Unionsrecht selbst die Kriterien und Bedingungen hinreichend festgelegt, die gemäß dem Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat (…C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41 bis 54), die den NRB zugewiesene Zuständigkeit eingrenzen und ihren Handlungsspielraum begrenzen müssten, so dass die Ausübung dieser Zuständigkeit gerichtlich überprüft werden könne.Schließlich macht die Bundesrepublik Deutschland geltend, dass die im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), aufgestellten Grundsätze auch dann anwendbar seien, wenn der Unionsgesetzgeber unabhängigen nationalen Behörden Befugnisse übertrage.
Viertens ist zu dem auf das Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), gestützten Argument - ohne dass auf die Frage eingegangen werden müsste, ob diese Rechtsprechung auf einen Fall wie den vorliegenden, der von den Mitgliedstaaten in Anwendung einer Richtlinie benannte nationale Behörden betrifft, übertragbar ist - in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Generalanwalts in Nr. 134 seiner Schlussanträge festzustellen, dass die Auslegung von Art. 37 der Richtlinie 2009/72 und Art. 41 der Richtlinie 2009/73, die insbesondere aus den Rn. 105 und 113 des vorliegenden Urteils hervorgeht, jedenfalls mit dieser Rechtsprechung im Einklang steht.
- EuGH, 29.10.2009 - C-474/08
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Diese Auffassung werde durch das Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Belgien (C-474/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:681), nicht entkräftet, da es sich im vorliegenden Fall bei den auf der Grundlage von § 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen um materielle Gesetze und nicht um Weisungen der Bundesregierung in ihrer Funktion als übergeordnete Behörde der NRB handele.Insoweit hat der Gerichtshof im Wege der Auslegung von Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2003/54, der ähnliche Regelungen wie die in Rn. 104 des vorliegenden Urteils genannten enthielt, bereits entschieden, dass die Zuweisung der Zuständigkeit für die Festlegung wichtiger, die Festsetzung der Tarife betreffender Gesichtspunkte wie der Gewinnspanne an eine andere Behörde als die NRB nicht im Einklang mit diesen Regelungen steht, da eine solche Zuweisung den Umfang der der NRB durch diese Richtlinie vorbehaltenen Zuständigkeiten vermindert (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Belgien, C-474/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:681, Rn. 29 und 30).
- EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Als den Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz ist er bei der Auslegung dieser Richtlinien - so auch bei der Auslegung der hier in Rede stehenden Bestimmungen - zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 41).Der Umstand, dass den NRB eine von der allgemeinen Staatsverwaltung unabhängige Stellung zukommt, ist für sich allein noch nicht geeignet, diesen Behörden die demokratische Legitimation zu nehmen, sofern sie nicht jeder parlamentarischen Einflussmöglichkeit entzogen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 42, 43 und 46).
- EuGH, 08.12.2020 - C-626/18
Polen / Parlament und Rat
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Es trifft zwar zu, dass das Verbot von Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane gilt (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Jedoch müssen die vom Unionsgesetzgeber auf der Grundlage von Art. 53 AEUV in Verbindung mit Art. 62 AEUV erlassenen Koordinierungsmaßnahmen nicht nur zum Ziel haben, die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs zu erleichtern, sondern gegebenenfalls auch, den Schutz anderer grundlegender Interessen zu gewährleisten, die diese Freiheit beeinträchtigen kann (Urteil vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.01.2014 - C-270/12
Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Im Übrigen habe, selbst wenn man davon ausgehe, dass die im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), hinsichtlich der Zuständigkeitsübertragung auf Unionsagenturen etablierten Grundsätze auf NRB übertragbar seien, im vorliegenden Fall das Unionsrecht selbst die Kriterien und Bedingungen hinreichend festgelegt, die gemäß dem Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat (C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41 bis 54), die den NRB zugewiesene Zuständigkeit eingrenzen und ihren Handlungsspielraum begrenzen müssten, so dass die Ausübung dieser Zuständigkeit gerichtlich überprüft werden könne.Zulässig ist hingegen eine Übertragung genau umgrenzter Ausführungsbefugnisse, deren Ausübung einer strengen Kontrolle im Hinblick auf die Beachtung objektiver Tatbestandsmerkmale unterliegt, die von der übertragenden Behörde festgesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41, 42 und 54).
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Im Übrigen kann, wie sich aus Art. 52 Abs. 1 der Charta ergibt, die Ausübung des Rechts auf freie Berufswahl Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Deutsches Weintor, C-544/10, EU:C:2012:526, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2019 - C-502/19
Vorrechte und Befreiungen
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Was drittens das Argument anbelangt, die nach § 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen seien gesetzgeberischer Natur, was erforderlich sei, um die demokratische Legitimation zu gewährleisten, so ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 10 Abs. 1 EUV die Arbeitsweise der Union auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie beruht, der den in Art. 2 EUV genannten Wert der Demokratie konkretisiert (Urteil vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, EU:C:2019:1115" Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.10.2016 - C-424/15
Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Diese Freiheit lässt die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 19. Oktober 2016, 0rmaetxea Garai und Lorenzo Almendros, C-424/15, EU:C:2016:780, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Dieses Recht gilt nämlich nicht schrankenlos, sondern seine Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind, sofern diese Beschränkungen gemäß Art. 52 Abs. 1 der Charta tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.12.2020 - C-767/19
Kommission/ Belgien () und du gaz naturel) - Vertragsverletzung eines …
- EuGH, 23.04.2020 - C-710/18
Land Niedersachsen (Périodes antérieures d'activité pertinente) - Vorlage zur …
- EuGH, 11.11.2010 - C-543/08
Der Besitz Portugals von "golden shares" an Energias de Portugal verstößt gegen …
- EuGH, 16.07.2020 - C-771/18
Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines …
- EuGH, 16.07.2015 - C-145/14
Kommission / Bulgarien
- EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Kommission / Deutschland
- EuGH, 09.07.2020 - C-199/19
RL (Directive lutte contre le retard de paiement)
- EuGH, 30.06.2016 - C-648/13
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Maßnahmen …
- EuGH, 06.09.2017 - C-413/14
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission …
- EuGH, 04.05.2016 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 12.10.2017 - C-289/16
Kamin und Grill Shop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - …
- EuGH, 15.01.2016 - C-306/15
Kommission / Rumänien
- EuGH, 26.10.2017 - C-347/16
Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV …
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 878/21 Diese Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung beinhaltet, dass die nationale Regulierungsbehörde ihre Entscheidungen allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses treffen können muss, um die Einhaltung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, ohne externen Weisungen anderer Stellen zu unterliegen (vgl. EuGH, Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 108 f.;… Urt. v. 03.12.2020 - C-767/19, juris Rn. 100, 110;… in diesem Sinne auch EuGH, Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 32 f., 54;… Urt. v. 13.06.2018 - C-530/16, juris Rn. 67;… dazu ferner BGH, Beschl. v. 26.10.2021 - EnVR 17/20, juris Rn. 15 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 10/20, juris Rn. 22;… Beschl. v. 28.06.2022 - EnVR 16/20, juris Rn. 17).
Die Vertreter nationaler Ministerien dürfen hiernach zwar ihren Standpunkt vor der nationalen Regulierungsbehörde geltend machen; diese Beteiligung und insbesondere die Stellungnahmen dürfen jedoch keinen verbindlichen Charakter haben und von der Regulierungsbehörde in keinem Fall als Weisungen angesehen werden, nach denen sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse zu richten hat (…EuGH, a.a.O., Rn. 32 f., 63; ferner EuGH, Urt. v. 02.09.2021 - C 718/18, juris Rn. 108 f., 119;… Urt. v. 03.12.2020 - C-767/19, juris Rn. 100, 110).
Dies zeigt sich letztlich auch an dem von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland geführten Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Art. 37 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b der Richtlinie 2009/72/EG sowie Art. 41 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b der Richtlinie 2009/73/EG, welches in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 02.09.2021 (C-718/18, juris Rn. 85 ff.) mündete, ohne dass dort Rechtsstellung und Rolle des Beirats in irgendeiner Weise thematisiert oder in Frage gestellt worden sind.
Dementsprechend sieht auch der in informeller/interner Abstimmung mit der EU-Kommission erstellte Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben" zur Umsetzung der sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 02.09.2021 (C-718/18) ergebenden Vorgaben im Hinblick auf den vierten Klagepunkt (Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers), der derzeit das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, (bislang) ebenfalls keine Veränderungen an der Rechtsstellung des Beirats oder gar seine Abschaffung vor (…vgl. BT-Drs. 20/7310, S. 36; BR-Drs. 230/23 (Beschluss vom 07.07.2023), S. 27).
aa) Eine in dieser Hinsicht gegen das unionsrechtliche Unabhängigkeitsgebot verstoßende unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde wäre allein dann zu bejahen, wenn den Äußerungen des Beirats bzw. seines Vorsitzenden in diesem Kontext der Charakter einer verbindlichen Weisung zukäme oder diese von der Bundesnetzagentur, namentlich der für die streitgegenständliche Entscheidung zuständigen Beschlusskammer 4, zumindest als verbindliche Weisung angesehen worden wären und diese darauf entsprechend reagiert hätte (…vgl. EuGH, Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 63; Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 107 ff.;… ferner BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 - 6 C 8/20, juris Rn. 87 f.).
(1) Die Bundesnetzagentur übt als nationale Regulierungsbehörde (§ 54 Abs. 1 und 3 EnWG) die ihr gemäß Art. 59 Abs. 1 Buchst. a StrommarktRL obliegenden Aufgaben und Befugnisse gemäß Art. 57 Abs. 4 und 5 StrommarktRL unabhängig aus, kann völlig frei handeln und ist vor jeglicher Weisung und Einflussnahme von außen geschützt (vgl. EuGH, Urt. v.02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 103 ff.;… Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 32 f. - jeweils zu Art. 35 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/72/EG bzw. Art. 39 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/73/EG).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat insoweit klargestellt, diese Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung bedeute, dass die nationale Regulierungsbehörde im Rahmen der ihr zugewiesenen Regulierungsaufgaben und -befugnisse ihre Entscheidungen selbstständig und allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses trifft, um die Einhaltung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, ohne dabei externen Weisungen anderer öffentlicher und privater Stellen unterworfen zu sein (vgl. EuGH, Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 108 f.;… Urt. v. 11.06.2020 - C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 32 f., 54, 63 f. - jeweils zu Art. 35 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/72/EG bzw. Art. 39 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/73/EG).
Gegen ein derart absolutes Unabhängigkeitsverständnis - im Sinne einer Freiheit (auch) vor jeglichen äußeren Einflussnahmeversuchen - spricht letztlich auch, dass allgemeine Weisungen von Regierungsstellen, namentlich des BMWK bzw. BMWi, im Sinne genereller politischer Rahmenvorgaben, d.h. soweit sie nicht mit den Regulierungsaufgaben und -befugnissen in Zusammenhang stehen (dazu EuGH, Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 110), gemäß Art. 57 Abs. 4 Buchst. b Ziffer ii StrommarktRL ebenso zulässig sind (…vgl. etwa BeckOK EnWG/Pielow/Groneberg, a.a.O., § 59 Rn. 39;… BerlKommEnR/Schmidt-Preuß, a.a.O., Einl. B Rn. 8, § 59 EnWG Rn. 13;… Sander/Dix in: Elspas/Graßmann/Rasbach, a.a.O., § 59 Rn. 13, § 61 Rn. 3, 5 m.w.N.) wie eine Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörde mit anderen zuständigen nationalen Behörden.
(2) Das von der Beschwerde angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 02.09.2021 (C-718/18, juris) rechtfertigt ebenfalls keine andere Bewertung.
(3) In Anbetracht insbesondere der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 02.09.2021 (C-718/18, juris Rn. 107 ff.) und den dortigen Ausführungen zum unionsrechtlichen Unabhängigkeitsgebot in Art. 35 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/72/EG sowie Art. 39 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/73/EG (den Vorgängerrichtlinien zur aktuellen Strommarkt- und GasmarktRL), in der auch die für die hiesige Fallgestaltung einschlägigen Erwägungen und Grundsätze aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.06.2020 (…C-378/19, BeckRS 2020, 11948 Rn. 32 f., 54) bestätigt werden, ist eine Vorlage nicht veranlasst.
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23 Die damit verbundene unabhängige Entscheidungsfindung darf nicht durch den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturiert werden (dazu im Einzelnen EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, RdE 2020, 534 Rn. 103 ff.;… BT-Drucks. 20/7310, S. 1).
(3) Treten die Entscheidungen der Bundesnetzagentur bei funktionaler Betrachtung an die Stelle exekutiver Rechtssetzung und soll sie dazu im Stande sein, bei ihrem Handeln eine langfristige Perspektive zu verfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, RdE 2020, 534 Rn. 112), ist es geboten, ihr bei der Neuregelung eines komplexen Sachverhalts ebenso wie dem Verordnungsgeber (siehe dazu BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417 unter II 4 und 5) einen Anpassungsspielraum auch in zeitlicher Hinsicht zuzubilligen.
Dies gilt sowohl im Hinblick auf Änderungen desjenigen detaillierten normativen Rahmens auf Unionsebene, der den Wertungsspielraum der Bundesnetzagentur beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, RdE 2020, 534 Rn. 132), als auch in Bezug auf etwaige Maßnahmen des nationalen Gesetzgebers.
Gegen eine Überschreitung der Prüf- und Entscheidungsfrist spricht im Weiteren, dass erst mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (…BGBl. Teil I Nr. 405, S. 1) die Kompetenzen der Bundesnetzagentur neu gefasst und erweitert worden sind, um den durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2020, 534 Rn. 103 ff.) konkretisierten Anforderungen der RL 2009/73/EG Rechnung zu tragen.
b) Allerdings bleibt die Bundesnetzagentur der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte unterworfen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, RdE 2020, 534 Rn. 126).
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV
Diese Regelungen finden auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN;… vom 27. Juni 2023 - EnVR 22/22, RdE 2023, 366 Rn. 8 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor III;… siehe nunmehr § 21a EnWG in der seit dem 29. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie Rn. 14).Diese im Zuge der Umsetzung des Urteils des Unionsgerichthofs vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) ergangene Vorschrift findet vorliegend nach ihrem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch keine Anwendung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - IV C 6.71, BVerwGE 41, 227 [juris Rn. 15];… vom 18. Februar 2021 - 1 C 4/20, BVerwGE 171, 300 Rn. 11).
- BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20
Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der …
Dass eine Maßnahme der Gewährleistung flächendeckend angemessener und ausreichender Dienstleistungen (Art. 87f Abs. 1 GG) dient, reicht vor dem Hintergrund des weiten Verständnisses, das nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Bezug auf die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden geboten ist (…vgl. zu den energierechtlichen Richtlinien: EuGH, Urteile vom 11. Juni 2020 - C-378/19 [ECLI:EU:C:2020:462], Prezident Slovenskej republiky - Rn. 32 f., 50 ff. und vom 2. September 2021 - C-718/18 [ECLI:EU:C:2021:662], Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland - Rn. 108, 123 ff.), ersichtlich nicht aus. - BGH, 26.10.2021 - EnVR 17/20
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II - Regulierung der …
§ 9 ARegV findet auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (Abgrenzung, EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18 , juris Rn. 112 ff.) weiterhin Anwendung (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - EnVR 58/18 , RdE 2020, 78 - Normativer Regulierungsrahmen).Diese Regelung findet auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (nachfolgend: Gerichtshof) vom 2. September 2021 (C-718/18, juris Rn. 112 ff.) weiterhin Anwendung.
Diese den Regulierungsbehörden - mithin auch der Bundesnetzagentur - vorbehaltenen Zuständigkeiten ermöglichen keine echten politischen Entscheidungen, sondern fallen in den Bereich der Durchführung, und zwar auf der Grundlage einer technisch-fachlichen Beurteilung der Wirklichkeit ( EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18 , juris Rn. 112 ff.).
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 36/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
Diese Regelungen finden auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN;… vom 27. Juni 2023 - EnVR 22/22, RdE 2023, 366 Rn. 8 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor III;… siehe nunmehr § 21a EnWG in der seit dem 29. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie Rn. 14).Diese im Zuge der Umsetzung des Urteils des Unionsgerichthofs vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) ergangene Vorschrift findet vorliegend nach ihrem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch keine Anwendung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - IV C 6.71, BVerwGE 41, 227 [juris Rn. 15];… vom 18. Februar 2021 - 1 C 4/20, BVerwGE 171, 300 Rn. 11).
- BGH, 05.12.2023 - EnVR 59/21
Kommunalrabatt
a) Die auf Grundlage der Ermächtigung in § 21a Abs. 6 EnWG erlassenen Regelungen der Anreizregulierungsverordnung finden - wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C 718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN). - BGH, 19.12.2023 - EnVR 9/21
Kapitalverrechnungsposten
Diese Regelungen finden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung. - BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20
REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die …
Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird die Wirksamkeit des Netzkodexes vorausgesetzt (EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, juris Rn. 122 - Kommission/Deutschland).Der Bundesnetzagentur steht daher nach den unmittelbar anwendbaren, materiellen Regelungen des Unionsrechts ein weitreichender Spielraum bei der zu treffenden Regulierungsentscheidung zu, wobei die Entscheidungsfindung durch die Regulierungsbehörde nach Art. 39 Abs. 4 Buchst. a und Abs. 5, Buchst. a Richtlinie 73/2009/EG unabhängig von öffentlichen Einrichtungen oder politischen Stellen, selbständig, weisungsfrei und allein auf der Grundlage des öffentlichen Interesses erfolgt, um die Einhaltung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, juris Rn. 109).
Ein solches Erfordernis leitet sich aus dem Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ab; dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und in Art. 47 GrCh verankert ist (…EuGH, Urteile vom 16. Juli 2020 - C-771/18, juris Rn. 61 - Kommission/Ungarn; vom 2. September 2021 - C-718/18, juris Rn. 128 - Kommission/Deutschland).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 02.09.2021 in der Rechtssache C-718/18 die Umsetzung der EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) sowie 2009/73/EG (Gas) durch den deutschen Gesetzgeber für europarechtswidrig erklärt, weil § 24 S. 1 EnWG der Bundesregierung unmittelbar bestimmte Zuständigkeiten überträgt, die nach den Richtlinien ausschließlich der Regulierungsbehörde vorbehalten sind.(2) Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Prüfungsmaßstab steht zudem im Einklang mit der unionsrechtlich in Art. 41 Abs. 1 Buchst. a bzw. Art. 39 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2009/73/EG geregelten Aufgabe und Stellung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Netzregulierung, die deren Unabhängigkeit von externen Weisungen anderer öffentlicher oder privater Stellen erfordert (…EuGH, Urt. v. 03.12.2020 - C-767/19; Urt. v. 02.09.2021 - C-718/18, jeweils juris).
- BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18
Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV …
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 311/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- BGH, 05.12.2023 - EnVR 61/21
Genehmigung der Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenzen gegenüber dem …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 619/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20
Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 757/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 53/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 129/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 72/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung eines …
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 22/22
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor III
- OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 3 Kart 119/21
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 6/21
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von …
- BGH, 26.10.2021 - EnVR 12/20
Ermittlung des Produktivitätsfaktors durch die Bundesnetzagentur für Betreiber …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 3/21
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 169/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung des generellen …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 130/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 743/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 883/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 908/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 718/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 775/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 689/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 813/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 498/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 706/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 5 Kart 5/21
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas; …
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 191/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 637/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
- BGH, 07.12.2021 - EnVR 6/21
Kapitalkostenaufschlag - Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 2/21
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 72/19 (V) v. 16.03.2022
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 128/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 72/19 (V) v. 16.03.2022
- BGH, 05.04.2022 - EnVR 36/21
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Wirksamkeit einer Entscheidung der …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - 3 Kart 32/22
Begriff der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile im Sinne von § 11 Abs. …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
Effizienzvergleich II
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 24/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- BGH, 28.06.2022 - EnVR 16/20
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- BGH, 28.06.2022 - EnVR 10/20
Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Festlegung des generellen sektoralen …
- EuGH, 25.01.2024 - C-277/22
Global NRG
- BGH, 20.12.2022 - EnVR 45/21
Ermessensausübung der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 44/22
Festsetzung des individuellen Effizienzwerts des Betreibers eines …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - 3 Kart 419/19
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21
Vorgabe von Obergrenzen für die Höhe der Netzzugangsentgelte oder die …
- BGH, 13.12.2022 - EnVR 55/20
Festlegung der Erlösobergrenzen für einen Stromverteilernetzbetreiber für die …
- BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20
Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht …
- BGH, 25.04.2023 - EnVR 32/21
Notwendiger Kassenbestand
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 105/21
1. Präventive Maßnahmen des Objektschutzes und der Anlagensicherheit, die darauf …
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 30/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- BGH, 27.04.2022 - EnVR 48/18
Rechtsbeschwerde im Energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren: …
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 35/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 27/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- BGH, 25.04.2023 - EnVR 35/21
Negativer Kapitalkostenabzug
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 28/22
Generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Betreiber von …
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Keine Abwicklung von den …
- BGH, 23.11.2021 - EnVR 94/20
Verpflichtung zur Gewährung bzw. Angebot zur Bestellung von Netzreservekapazität; …
- BGH, 27.06.2023 - EnVR 23/22
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …
- BGH, 07.12.2021 - EnVR 51/20
Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur: Auslegung der Vorschriften der …
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 76/21
Die Gebührenvorschrift nach Nr. 8 der Anlage zu § 2 EnWGKostV wahrt noch die sich …
- BGH, 07.12.2021 - EnVR 22/21
Niedrigere Festsetzung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen durch die …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-290/20
Latvijas Gāze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erdgasbinnenmarkt - …