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   EuGH, 02.09.2021 - C-721/19, C-722/19   

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https://dejure.org/2021,35537
EuGH, 02.09.2021 - C-721/19, C-722/19 (https://dejure.org/2021,35537)
EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-721/19, C-722/19 (https://dejure.org/2021,35537)
EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-721/19, C-722/19 (https://dejure.org/2021,35537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sisal

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Richtlinie 2014/23/EU - Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen - Art. 43 - Wesentliche Änderungen - Sofortlotteriespiele - Nationale Regelung, die die Erneuerung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Richtlinie 2014/23/EU - Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen - Art. 43 - Wesentliche Änderungen - Sofortlotteriespiele - Nationale Regelung, die die Erneuerung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung einer Konzession: Ausschreibung nur bei wesentlichen Änderungen!

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 912
  • NZBau 2021, 811
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine mitgliedstaatliche Regelung, die die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie die Veranstaltung bestimmter Glücksspiele vom Erhalt einer Konzession abhängig macht, eine Beschränkung der in den Art. 49 und 56 AEUV garantierten Freiheiten darstellt, und zwar unabhängig davon, ob der öffentliche Auftraggeber eine oder mehrere Konzessionen vergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Glücksspielen ebenfalls wiederholt festgestellt, können der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben zwingende Gründe des Allgemeininteresses sein, die Beschränkungen der Grundfreiheiten gemäß den Art. 49 und 56 AEUV rechtfertigen können (Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine mitgliedstaatliche Regelung, die die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie die Veranstaltung bestimmter Glücksspiele vom Erhalt einer Konzession abhängig macht, eine Beschränkung der in den Art. 49 und 56 AEUV garantierten Freiheiten darstellt, und zwar unabhängig davon, ob der öffentliche Auftraggeber eine oder mehrere Konzessionen vergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Glücksspielen ebenfalls wiederholt festgestellt, können der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben zwingende Gründe des Allgemeininteresses sein, die Beschränkungen der Grundfreiheiten gemäß den Art. 49 und 56 AEUV rechtfertigen können (Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.05.2021 - C-142/20

    Analisi G. Caracciolo

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Mai 2021, Analisi G. Caracciolo, C-142/20, EU:C:2021:368, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Hat eine Person kein Angebot eingereicht, kann sie schwerlich dartun, dass sie ein Interesse an der Anfechtung dieser Entscheidung habe oder dass diese Zuschlagserteilung sie schädige oder zu schädigen drohe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 27, und vom 28. November 2018, Amt Azienda Trasporti e Mobilità u. a., C-328/17, EU:C:2018:958, Rn. 46).
  • EuGH, 28.11.2018 - C-328/17

    Amt Azienda Trasporti e Mobilità u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Hat eine Person kein Angebot eingereicht, kann sie schwerlich dartun, dass sie ein Interesse an der Anfechtung dieser Entscheidung habe oder dass diese Zuschlagserteilung sie schädige oder zu schädigen drohe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2004, Grossmann Air Service, C-230/02, EU:C:2004:93, Rn. 27, und vom 28. November 2018, Amt Azienda Trasporti e Mobilità u. a., C-328/17, EU:C:2018:958, Rn. 46).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-333/18

    Lombardi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Es reicht insoweit aus, dass diese Möglichkeit besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2019, Lombardi, C-333/18, EU:C:2019:675, Rn. 29).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass es insoweit unerheblich ist, dass der ursprüngliche Konzessionsvertrag vor dem Erlass der einschlägigen Unionsrechtsvorschriften abgeschlossen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, Kommission/Italien, C-526/17, EU:C:2019:756, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und

    Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
    Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, ist aber nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts, sondern anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen (Urteil vom 14. Juli 2016, Promoimpresa u. a., C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:558, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2022 - C-719/20

    Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Da vorliegend der Erwerb von ACAM durch IREN im Lauf des Jahres 2017, also nach dem Ablauf der in Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 für deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten festgelegten Frist, erfolgte, ist anhand der Bestimmungen dieser Richtlinie zu prüfen, ob durch eine solche Änderung eine Ausschreibung erforderlich wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, Sisal u. a., C-721/19 und C-722/19, EU:C:2021:672, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2023 - 6 K 3519/21

    Glücksspiel Glücksspielstaatsvertrag Wettvermittlungsstelle Vermittler

    vgl. nur EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07 u.a. -, juris (Rn. 75), vom 30. April 2014 - C-390/12 -, juris (Rn. 41), vom 22. Juni 2017 - C-49/16 -, juris (Rn. 39), vom 19. Dezember 2018 - C-375/17 -, juris (Rn. 43), vom 18. Mai 2021 - C-920/19 -, juris (Rn. 33 f.), und vom 2. September 2021 - C-721/19 -, juris (Rn. 36); BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris (Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-475/20

    Admiral Gaming Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    30 Diese zahlreichen Eingriffe des italienischen Gesetzgebers waren regelmäßig Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Gerichte (vgl. u. a. Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, EU:C:1999:514, vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, EU:C:2003:597, vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133, vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80, vom 28. Januar 2016, Laezza, C-375/14, EU:C:2016:60, vom 20. Dezember 2017, Global Starnet, C-322/16, EU:C:2017:985, vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, und vom 2. September 2021, Sisal u. a., C-721/19 und C-722/19, EU:C:2021:672).
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