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   EuGH, 02.10.2003 - C-176/99 P u.a.   

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EuGH, 02.10.2003 - C-176/99 P u.a. (https://dejure.org/2003,1821)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-176/99 P u.a. (https://dejure.org/2003,1821)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-176/99 P u.a. (https://dejure.org/2003,1821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische Trägerhersteller - Mitteilung der Beschwerdepunkte

  • Europäischer Gerichtshof

    Arbed / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    ARBED SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 36 und 65 §§ 1 und 5
    EGKS - Kartelle - Verbot - Entscheidung, mit der gegen eine Gesellschaft, die nicht zu den Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte gehörte, am Ende eines ausschließlich gegen eine ihrer Tochtergesellschaften gerichteten Verfahrens eine Geldbuße festgesetzt wird - ...

  • EU-Kommission

    ARBED SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Kartelle und Zusammenschlüsse - EGKS

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Geldbuße wegen Vereinbarungen und ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 65 § 1; ; Entscheidung 94/215/EGKS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSV Art. 65 § 1; Entscheidung 94/215/EGKS
    EGKS - Kartelle - Verbot - Entscheidung, mit der gegen eine Gesellschaft, die nicht zu den Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte gehörte, am Ende eines ausschließlich gegen eine ihrer Tochtergesellschaften gerichteten Verfahrens eine Geldbuße festgesetzt wird - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG EUROFER GEGEN IHRE VERURTEILUNG WEGEN KARTELLVERSTOSSES EINGELEGTEN RECHTSMITTEL ZURÜCK

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Arbed / Kommission

  • 123recht.net (Pressebericht, 3.10.2003)

    Europarichter bestätigen Millionenstrafen gegen Stahlkonzerne // ThyssenKrupp Stahl und Salzgitter müssen zahlen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-137/94, Arbed SA gegen Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-137/94 (ARBED/Kommission, Slg. 1999, II-303) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von J.-Y. Art, avocat, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die ARBED SA hat mit Rechtsmittelschrift, die am 11. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-137/94 (ARBED/Kommission, Slg. 1999, II-303, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre u. a. auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-137/94 (ARBED/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Angesichts der Bedeutung der Mitteilung der Beschwerdepunkte muss darin eindeutig angegeben werden, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden könnten, und sie muss an diese gerichtet werden (vgl. Urteil vom 16. März 2000 in den Rechtssachen C-395/96 P und C-396/96 P, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 2000, I-1365, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (in diesem Sinne auch Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 135).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    60 In einer Mitteilung der Beschwerdepunkte muss jedoch eindeutig angegeben werden, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden könnten, und sie muss an diese gerichtet werden (Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-176/99 P, ARBED/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Bolloré beruft sich insbesondere auf verschiedene Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts im Bereich wettbewerbswidriger Praktiken (Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1993, I-1307, vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, Slg. 2000, I-1365, und vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687, Urteil des Gerichts vom 23. Februar 1994, CB und Europay/Kommission, T-39/92 und T-40/92, Slg. 1994, II-49, sowie - im Bereich des Rechts der Zusammenschlüsse - vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission, T-310/01, Slg. 2002, II-4071).
  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen

    Mit Urteil vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission (C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687), hob der Gerichtshof das genannte Urteil des Gerichts auf und erklärte die ursprüngliche Entscheidung wegen einer Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig, soweit sie ARBED betraf.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

    Bolloré beruft sich insbesondere auf verschiedene Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts im Bereich wettbewerbswidriger Praktiken (Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1993, I-1307, vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, Slg. 2000, I-1365, und vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687, Urteil des Gerichts vom 23. Februar 1994, CB und Europay/Kommission, T-39/92 und T-40/92, Slg. 1994, II-49, sowie - im Bereich des Rechts der Zusammenschlüsse - vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission, T-310/01, Slg. 2002, II-4071).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (Urteil vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 9, und Urteil ARBED/Kommission, Randnr. 19).

    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, das gegen es eingeleitet worden ist, sachgerecht äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 135, und ARBED/Kommission, Randnr. 20).

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte muss wegen ihrer Bedeutung eindeutig angeben, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden könnten, und muss an diese Person gerichtet sein (vgl. Urteile Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Randnrn. 143 und 146, sowie ARBED/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

    Bolloré beruft sich insbesondere auf verschiedene Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts im Bereich wettbewerbswidriger Praktiken (Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1993, I-1307, vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, Slg. 2000, I-1365, und vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687, Urteil des Gerichts vom 23. Februar 1994, CB und Europay/Kommission, T-39/92 und T-40/92, Slg. 1994, II-49, sowie - im Bereich des Rechts der Zusammenschlüsse - vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission, T-310/01, Slg. 2002, II-4071).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (Urteil vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 9, und Urteil ARBED/Kommission, Randnr. 19).

    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, das gegen es eingeleitet worden ist, sachgerecht äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 26, vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 135, und ARBED/Kommission, Randnr. 20).

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte muss wegen ihrer Bedeutung eindeutig angeben, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden könnten, und muss an diese Person gerichtet sein (vgl. Urteile Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Randnrn. 143 und 146, sowie ARBED/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-358/16

    Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, gewahrt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 9, vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, EU:C:2003:524, Rn. 19, und vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 83).
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    44 Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt in allen Verfahren, die zu Sanktionen, insbesondere zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-176/99 P, ARBED/Kommission, Slg. 2003, I-10687, Randnr. 19).
  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

    Angesichts der Bedeutung der Mitteilung der Beschwerdepunkte muss darin eindeutig angegeben werden, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden könnten, und sie muss an diese gerichtet werden (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687, Randnr. 21, und ThyssenKrupp/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 92).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Zudem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere dem Urteil vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission (C-176/99 P, Slg. 2003, I-10687), dass das Recht auf vorherige Anhörung nur im Rahmen eines Verfahrens, in dem eine Sanktion verhängt werden könne, zu den Verteidigungsrechten gehöre; um ein solches Verfahren gehe es im Ausgangsverfahren nicht.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp Stainless (früher Krupp Thyssen Stainless) / Kommission -

    In eben diesem Sinne ist hinzuzufügen, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte angesichts ihrer Bedeutung eindeutig angeben muss, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden können, und an diese Person gerichtet werden muss (u. a. Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-176/99 P, ARBED/Kommission, Slg. 2003, I-10687, Randnr. 21).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuGH, 05.03.2015 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuGH, 08.05.2014 - C-414/12

    Bolloré / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • EuG, 27.09.2012 - T-361/06

    Ballast Nedam / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-370/06

    Kuwait Petroleum u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08

    Knauf Gips / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • EuGH, 14.07.2005 - C-73/02

    ThyssenKrupp Acciai speciali Terni (anciennement Acciai speciali Terni) /

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