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   EuGH, 02.12.2003 - C-350/03   

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https://dejure.org/2003,23932
EuGH, 02.12.2003 - C-350/03 (https://dejure.org/2003,23932)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2003 - C-350/03 (https://dejure.org/2003,23932)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - C-350/03 (https://dejure.org/2003,23932)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus EuGH, 02.12.2003 - C-350/03
    Das Landgericht Bochum sieht sich nach der deutschen Gesetzlage und der auf ihr fußenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die insbesondere im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 in der einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Rechtssache C-481/99 - Heininger (Slg. I-9945) fortentwickelt wurde, daran gehindert, der Klage stattzugeben.

    beraube sie doch das diese Richtlinie auslegende Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-481/99 nahezu jeden Wertes.

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache C-481/99 entschieden, dass die Richtlinie 85/577 dahingehend auszulegen ist, dass die dem Grundsatz nach auf einen durch Grundpfandrecht gesicherten Darlehensvertrag (Realkreditvertrag) Anwendung findet und dem Verbraucher deshalb ein Widerrufsrecht nach Art. 5 der Richtlinie zusteht, welches der nationale Gesetzgeber nicht befristen kann, wenn der Verbraucher nicht nach Art. 4 der Richtlinie belehrt wurde.

    "a) § 5 Abs. 2 HWiG ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs. C-481/99).

    Dies wird unter III. des Urteils damit begründet, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-481/99 mit der bisherigen Begründung nicht länger haltbar ist und deshalb aufgehoben werden muss.

    So wie der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-481/99 dieser Vorschrift keine Sperrwirkung für die Erfassung von Realkreditverträgen durch die Richtlinie zuerkannt hat, sondern diese als selbstständiges Geschäft behandelt hat, muss auch umgekehrt grundsätzlich gelten, dass Verträge über Rechte an Immobilien nicht allein deshalb in den Anwendungsbereich der Richtlinie geraten, nur weil sie im Zusammenhang mit einem von der Richtlinie erfassten Geschäft stehen.

    (In Deutschland ist dies jedoch wegen der Notwendigkeit notarieller Beurkundung für die Rechtsgültigkeit gar nicht möglich.) Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-481/99 kein solches Recht begründet oder durch irgendwelche Ausführungen angedeutet, dass er eine solche ausweitende Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie für möglich hält oder gar befürwortet.

    Das geltende deutsche Recht führt nach Auffassung der Kommission keineswegs notwendigerweise zu dem vom Landgericht Bochum beschriebenen Konflikt zwischen den Regeln über die Rückabwicklung des Darlehensvertrags und den Zielsetzungen der Richtlinie 85/57, die es nach dem Urteil in der Rechtssache C-481/99 gebietet, dem Verbraucher auch bei Realkrediten, welche in von der Richtlinie erfassten.

    Es ging der Kommission lediglich darum aufzuzeigen, dass für den vorliegenden Fall die nach Art. 7 der Richtlinie 85/577 geltenden Vorschriften des (im allgemeinen durchaus verbraucherfreundlichen) deutschen Rechts - jedenfalls bei gemeinschaftsfreundlicher Auslegung dieser Vorschriften - ausreichend Spielraum bieten, einen Konflikt mit den Zielsetzungen der Richtlinie und insbesondere der Auslegung, die sie im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-481/99 erfahren hat, auszuschalten, ohne dass an Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie gerührt oder das rechtliche Eigenleben von Darlehensvertrag und Kaufvertrag über ein Immobilienrecht aufgehoben würde.

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 02.12.2003 - C-350/03
    Vgl. etwa Urteile in den Rechtssachen 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989; 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043; 14/83, Von Colson, Slg. 1984, 1891; C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135; C-159/00,Sapod, Slg. 2002, I-5031; C-473/00, Cofidis, Slg. 2002, I-10875.
  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 02.12.2003 - C-350/03
    Vgl. etwa Urteile in den Rechtssachen 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989; 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043; 14/83, Von Colson, Slg. 1984, 1891; C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135; C-159/00,Sapod, Slg. 2002, I-5031; C-473/00, Cofidis, Slg. 2002, I-10875.
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 5 U 19/04

    Einwendungsdurchgriff bei Inanspruchnahme aus einem Kreditvertrag zur

    Er regt - unter Bezugnahme auf die Vorlageentscheidung des Landgerichts Bochum vom 29.07.2003 (1 O 795/02) und die Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 02.12.2003 in der Rechtssache C-350/03 - insoweit die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sowie ggf. die Zulassung der Revision an.
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