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   EuGH, 02.12.2010 - C-199/09   

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https://dejure.org/2010,10050
EuGH, 02.12.2010 - C-199/09 (https://dejure.org/2010,10050)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - C-199/09 (https://dejure.org/2010,10050)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - C-199/09 (https://dejure.org/2010,10050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 6 Abs. 2 - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - Begriff 'nur ... eine Art von Waren'

  • Europäischer Gerichtshof

    Schenker

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 6 Abs. 2 - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - Begriff "nur ... eine Art von Waren"

  • EU-Kommission PDF

    Schenker

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 6 Abs. 2 - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - Begriff "nur " eine Art von Waren"

  • EU-Kommission

    Schenker

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 6 Abs. 2 - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - Begriff ‚nur … eine Art von Waren‘“

  • Wolters Kluwer

    Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften; Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bei nur einer Art von Waren; Schenker SIA gegen Valsts ieòçmumu dienests

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften; Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bei nur einer Art von Waren; Schenker SIA gegen Valsts ieòçmumu dienests

  • datenbank.nwb.de

    Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schenker

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 6 Abs. 2 - Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - Begriff "nur ... eine Art von Waren"

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland), eingereicht am 4. Juni 2009 - Schenker SIA/Valsts ienemumu dienests

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2454/93 Art 6 Abs 2
    Auskunft; Identische Ware; Verbindliche Zolltarifauskunft; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Augstakas tiesas Senats - Auslegung von Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.01.1998 - C-315/96

    Lopex Export

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-199/09
    Zweitens ist, um zu bestimmen, welche Unterschiede der Möglichkeit entgegenstehen, Waren mit ähnlichen Merkmalen als eine Art von Waren im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Zollkodex-Durchführungsverordnung anzusehen, darauf hinzuweisen, dass das System der verbindlichen Zolltarifauskünfte bezweckt, dem Wirtschaftsteilnehmer Rechtssicherheit zu geben, wenn Zweifel hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung einer Ware bestehen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998, Lopex Export, C-315/96, Slg. 1998, I-317, Randnr. 28).

    Im Übrigen erleichtert dieses System die Arbeit der Zollstellen insoweit, als die zolltarifliche Einreihung der Waren, die Gegenstand der Auskunft sind, für jede künftige Zollerklärung in Bezug auf diese Waren während der Gültigkeitsdauer der Auskunft festgelegt wird (vgl. Urteil Lopex Export, Randnr. 19).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-16/08

    Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-199/09
    Wie aus dem Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker (C-16/08, Slg. 2009, I-5015, Randnrn. 19, 20 und 30), hervorgeht, betraf der zur im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit bestehende Zweifel hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung der LCD-Flüssigkristallpaneele im Wesentlichen die Frage, ob sie in die Positionen 8528, 8529 oder 9013 der KN einzureihen sind.
  • EuGH, 06.03.2008 - C-98/07

    Nordania Finans und BG Factoring - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-199/09
    Bei seiner Auslegung sind daher der Wortlaut, der Zusammenhang und die Ziele dieser Vorschrift zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2008, Nordania Finans und BG Factoring, C-98/07, Slg. 2008, I-1281, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18

    Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

    73 Illustrativ zur verbindlichen Zollauskunft Urteile vom 29. Januar 1998, Lopex Export (C-315/96, EU:C:1998:31, Rn. 28), vom 2. Dezember 2010, Schenker (C-199/09, EU:C:2010:728, Rn. 16), und vom 7. April 2011, Sony Supply Chain Solutions (Europe) (C-153/10, EU:C:2011:224, Rn. 24).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Zolltarifauskunft dem Wirtschaftsteilnehmer Rechtssicherheit geben soll, wenn Zweifel hinsichtlich der Einreihung einer Ware in die geltende Kombinierte Nomenklatur bestehen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Schenker, C-199/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 16), und ihn dadurch davor schützt, dass die Zollbehörden ihre Auffassung über die Einreihung einer Ware nachträglich ändern (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998, Lopex Export, C-315/96, Slg. 1998, I-317, Randnr. 28).
  • EuG, 05.06.2013 - T-65/11

    Recombined Dairy System / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

    Insbesondere war die Kommission in der mündlichen Verhandlung nicht in der Lage, maßgebliche Unterschiede zwischen den fraglichen LGK anzuführen, die die Annahme zuließen, dass es sich bei diesen LGK nicht um eine einzige Art von Waren im Sinne des Zollrechts handelt (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010, Schenker, C-199/09, Slg. 2009, I-12311, Randnr. 24).
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