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   EuGH, 02.12.2010 - C-464/09 P   

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https://dejure.org/2010,13108
EuGH, 02.12.2010 - C-464/09 P (https://dejure.org/2010,13108)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - C-464/09 P (https://dejure.org/2010,13108)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - C-464/09 P (https://dejure.org/2010,13108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Ziff. 4. 2. 5 - Markt für Malz - Keine normalen Absatzmöglichkeiten - Beihilfemaßnahme, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurde

  • Europäischer Gerichtshof

    Holland Malt / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Ziff. 4.2.5 - Markt für Malz - Keine normalen Absatzmöglichkeiten - Beihilfemaßnahme, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurde

  • EU-Kommission PDF

    Holland Malt / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Ziff. 4.2.5 - Markt für Malz - Keine normalen Absatzmöglichkeiten - Beihilfemaßnahme, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurde

  • EU-Kommission

    Holland Malt / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Ziff. 4.2.5 - Markt für Malz - Keine normalen Absatzmöglichkeiten - Beihilfemaßnahme, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurde“

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen; Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor; Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt bei Fehlen normaler Absatzmöglichkeiten; Holland Malt BV gegen Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 87 Abs. 1; EG Art. 87 Abs. 3
    Staatliche Beihilfen; Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor; Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt bei Fehlen normaler Absatzmöglichkeiten; Holland Malt BV gegen Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Holland Malt / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Ziff. 4.2.5 - Markt für Malz - Keine normalen Absatzmöglichkeiten - Beihilfemaßnahme, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurde

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 25. November 2009 von Holland Malt BV gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2009 in der Rechtssache T-369/06, Holland Malt BV/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2009, Holland Malt BV/Kommission (T"369/06) - Holland Malt BV (unterstützt durch das Königreich der Niederlande), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Im Urteil vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission (310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18), sei insoweit dargelegt worden, dass Art. 87 Abs. 3 EG der Kommission ein Ermessen einräume, das sie nach Maßgabe wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübe, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen seien, und dass sie die Grenzen dieses Ermessens nicht überschreite, wenn sie den Standpunkt einnehme, dass die Gewährung einer Beihilfe für eine Investition, die zu einer Erhöhung der Produktionskapazität in einem bereits durch erhebliche Überschüsse gekennzeichneten Sektor führe, den Handelsverkehr in einer Weise beeinträchtige, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufe, und dass eine solche Beihilfe der wirtschaftlichen Entwicklung der fraglichen Region nicht dienlich sei.
  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06

    Holland Malt / Kommission - Staatliche Beihilfen - Malzherstellung -

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Holland Malt BV (im Folgenden: Holland Malt) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. September 2009, Holland Malt/Kommission (T-369/06, Slg. 2009, II-3313, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/59/EG der Kommission vom 26. September 2006 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande zugunsten von Holland Malt BV gewährt haben (ABl. 2007, L 32, S. 76, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Die Kommission verfügt nämlich nach ständiger Rechtsprechung bei der Anwendung des Art. 87 Abs. 3 EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (vgl. Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, Slg. 2008, I-6619, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Kommission daher im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 62, und Deutschland u. a./Kronofrance, Randnr. 61).
  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Aus Art. 36 Abs. 1 EG, der den Vorrang der Agrarpolitik vor den Zielen des Vertrags im Wettbewerbsbereich anerkennt, ergibt sich nämlich, dass die Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrags in diesem Bereich von der Berücksichtigung der Ziele des Art. 33 EG, also der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik, abhängt (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1996, 1Jssel-Vliet, C-311/94, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 31).
  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.2010 - C-464/09
    Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf den Handel muss die Kommission allerdings alle Eigenheiten der entsprechenden Maßnahme und des betroffenen Marktes berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1970, Frankreich/Kommission, 47/69, Slg. 1970, 487, Randnrn. 7 bis 9).
  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

    Daher ist die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der

    186 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Kommission nämlich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, die Ausübung ihres Ermessens selbst beschränkt und nicht von diesen Normen abweichen kann, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (vgl. Urteil Deutschland u. a./Kronofrance, [C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482], Rn. 60, und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil ... Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, [EU:C:2010:733], Rn. 46).

    187 Daher ist die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (vgl. Urteil Holland Malt/Kommission, [C-464/09 P, EU:C:2010:733], Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Vgl. u. a. Urteile Deutschland/Kommission (C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62), Niederlande/Kommission (C-382/99, EU:C:2002:363, Rn. 24) und Holland Malt/Kommission (C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).

  • EuG, 12.03.2020 - T-732/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten

    Die Kommission ist im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrags abweichen (Urteil vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

    122 - Vgl. u. a. Urteil vom 11. September 2008, Deutschland/Kronofrance (C-75/05 P und C-80/05 P, Slg. 2008, I-6619, Randnr. 60), und vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission (C-464/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 46).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-431/14

    Griechenland / Kommission

    Wie sich weiter aus der ständigen Rechtsprechung, u. a. aus den Urteilen Deutschland u. a./Kronofrance (EU:C:2008:482, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und Holland Malt/Kommission (C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 46 und 47) - vom Gericht in den Rn. 186 und 187 des angefochtenen Urteils und von der Kommission im 92. Erwägungsgrund des streitigen Beschlusses angeführt - und insbesondere dem Urteil Deutschland/Kommission (C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 62) ergibt, beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens, und sie kann nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde.
  • EuGH, 10.11.2022 - C-211/20

    Vom Gericht für nichtig erklärter Beschluss über eine staatliche Beihilfe

    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt die Kommission dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen erfassten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung eines solchen Ermessens und kann grundsätzlich nicht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteile vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 46, und vom 3. September 2020, Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission, C-817/18 P, EU:C:2020:637, Rn. 100 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.02.2021 - C-56/19

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von

    Sie verweist hierzu auf die Rechtsprechung, nach der eine derartige Bekanntmachung die Kommission bindet, sofern sie nicht gegen höherrangige Rechtsvorschriften verstößt (Urteile vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, EU:C:1992:36, Rn. 19, und vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).
  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im speziellen Bereich der staatlichen Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung durch die von ihr erlassenen Rahmen gebunden ist, soweit sie nicht von den Vorschriften des EG-Vertrags abweichen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, Slg, EU:C:2010:733, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

    En adoptant des règles de conduite et en annonçant, par leur publication, qu'elle les appliquera aux cas concernés par celles-ci, la Commission s'autolimite dans l'exercice dudit pouvoir d'appréciation et elle ne saurait se départir de ces règles sous peine de se voir sanctionner, le cas échéant, au titre d'une violation des principes généraux du droit, tels que l'égalité de traitement ou la protection de la confiance légitime (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 2 décembre 2010, Holland Malt/Commission, C-464/09 P, Rec, EU:C:2010:733, points 46 et 47 et jurisprudence citée).
  • EuG, 18.10.2023 - T-769/20

    Ryanair/ Kommission (Nordica ; COVID-19)

    Ainsi, dans le domaine spécifique des aides d'État, la Commission est tenue par les encadrements et les communications qu'elle adopte, dans la mesure où ils ne s'écartent pas des normes du traité (voir arrêt du 2 décembre 2010, Holland Malt/Commission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, point 47 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-211/20

    Kommission/ Valencia Club de Fútbol und Spanien

  • EuG, 12.02.2014 - T-81/12

    Beco / Kommission - Dumping - Einfuhren von Verbindungselementen aus

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