Rechtsprechung
EuGH, 03.02.2000 - C-293/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Urheberrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung
- Europäischer Gerichtshof
EGEDA
- EU-Kommission
Egeda
Richtlinie 93/83 des Rates, Artikel 1 Absätze 2 Buchstabe a und 3
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/83 - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung - Empfang von Fernsehsignalen durch ein Hotel und Verbreitung über Kabel in die Hotelzimmer - Qualifizierung - Öffentliche Wiedergabe oder ...
- EU-Kommission
Egeda
- Wolters Kluwer
Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung nach nationalen Recht; Auslegung des Art. 1 der Richtlinie 93/83/EWG
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
Richtlinie 93/83/EWG Art. 1 Abs. 2 Buch. a; ; Richtlinie 93/83/EWG Art. 1 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/83 - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung - Empfang von Fernsehsignalen durch ein Hotel und Verbreitung über Kabel in die Hotelzimmer - Qualifizierung - Öffentliche Wiedergabe oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Oviedo - Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-293/98
- EuGH, 03.02.2000 - C-293/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1020 (Ls.)
- GRUR Int. 2000, 548
- EuZW 2000, 223
- K&R 2000, 243
Wird zitiert von ... (9)
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Diese Regelungen zur Mindestharmonisierung bieten aber - anders als die Urheberrechtsrichtlinie - keine Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Vervielfältigungshandlungen, die im Speicher eines Satellitendecoders und auf einem Fernsehbildschirm erfolgen (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Februar 2000, Egeda, C-293/98, Slg. 2000, I-629, Randnrn. - EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Wie der Gerichtshof bereits zu einer Frage betreffend einen Sachverhalt, der dem in den Vorlagefragen dargestellten ähnlich war, entschieden hat, bieten diese Regelungen zur Mindestharmonisierung - anders als die Richtlinie 2001/29 - keine Kriterien für die Beantwortung einer solchen Frage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-293/98, Egeda, Slg. 2000, I-629, Randnrn. - OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder …
Ein Recht an der Kabelweitersendung ist den Urhebern nach Art. 3 Abs. 1 Informationsgesellschaftsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167 v. 22.6.2001, 10) zu gewähren (EuGH, Urteil v. 3.2.2000 - C-293/98 - GRUR Int 2000.548 Rn 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-431/09
Airfield und Canal Digitaal - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte …
Ich merke an, dass die finnische Regierung der Ansicht ist, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/83 es nicht erlaubten, die in den beiden Vorlageentscheidungen gestellten Fragen zu beantworten, und dass gemäß dem Urteil Egeda(32) auf die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Bezug zu nehmen sei, um zu bestimmen, welche Körperschaft eine "öffentliche Wiedergabe über Satellit" vornehme und daher die Erlaubnis der Urheber von Fernsehprogrammen benötige.25 - Vgl. den der Richtlinie 93/83 zugrunde liegenden Vorschlag der Kommission, KOM(91) 276 endg., S. 33 ff. Bericht der Kommission über die Anwendung dieser Richtlinie, KOM(2002) 430 endg., insbesondere S. 6 bis 8, sowie Urteile vom 3. Februar 2000, Egeda (C-293/98, Slg. 2000, I-629, Randnrn.
32 - Urteil Egeda (Randnrn. 25 ff.).
- EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
RTL Television
Die Mitgliedstaaten haben danach lediglich dafür zu sorgen, dass die Kabelweiterverbreitung von Rundfunksendungen aus anderen Mitgliedstaaten in ihrem Staatsgebiet unter Beachtung der anwendbaren Urheberrechte und verwandten Schutzrechte erfolgt (Urteil vom 3. Februar 2000, Egeda, C-293/98, EU:C:2000:66, Rn. 24). - EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
SENA
Sie beruft sich dafür auf das Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-293/98 (Egeda, Slg. 2000, I-629), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (…ABl. L 248, S. 15) keine allgemeine Harmonisierung der Regelungen des Urheberrechts mit sich gebracht habe, sondern nur eine geringe Harmonisierung. - Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
RTL Television
Was die Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe durch Hotelbetriebe anbelangt, hat der Gerichtshof im Urteil Egeda(20) festgestellt, dass der Umstand, dass ein Hotel über Satellit oder über erdgebundene Systeme Fernsehsignale empfängt und diese über Kabel in die Hotelzimmer verbreitet, eine öffentliche Wiedergabe darstellt.20 Vgl. Urteil vom 3. Februar 2000, Egeda (C-293/98, EU:C:2000:66, Rn. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-306/05
SGAE
18 - Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-293/98, Slg. 2000, I-629. - Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2006 - C-169/05
Uradex - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Kabelweiterverbreitung - …
4 - Das Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-293/98 (EGEDA, I-629, Randnr. 23) weist auf die unterschiedlichen Regelungen bei der Kabelübertragung und beim Satellitenrundfunk hin.