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   EuGH, 03.02.2011 - C-359/09   

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https://dejure.org/2011,3134
EuGH, 03.02.2011 - C-359/09 (https://dejure.org/2011,3134)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - C-359/09 (https://dejure.org/2011,3134)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - C-359/09 (https://dejure.org/2011,3134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsanwälte - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ebert

    Rechtsanwälte - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • EU-Kommission PDF

    Ebert

    Rechtsanwälte - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • EU-Kommission

    Ebert

    Rechtsanwälte - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 98/5/EG
    Zugang zum Rechtsanwaltsberuf im Aufnahmemitgliedstaat: Erfordernis der Kammermitgliedschaft zulässige Ausübungsbedingung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwälte; Anerkennung der eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließenden Hochschuldiplome; Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem vom Qualifikationserwerb verschiedenen Mitgliedstaat; Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung des ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Führung der Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwälte; Anerkennung der eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließenden Hochschuldiplome; Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem vom Qualifikationserwerb verschiedenen Mitgliedstaat; Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein ganz einfacher Fall

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Ebert

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Fövárosi Ítélötábla (Ungarn), eingereicht am 7. September 2009 - Donat Cornelius Ebert/Budapesti Ügyvédi Kamara

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Fövárosi Ítélötábla - Auslegung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19, S. 16) und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1273
  • EuZW 2011, 236
  • DÖV 2011, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 03.02.2011 - C-359/09
    Somit ist festzustellen, dass weder die Richtlinie 89/48 noch die Richtlinie 98/5 der Anwendung nationaler Bestimmungen, gleich ob Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind, wie Vorschriften über Organisation, Standespflichten, Kontrolle und Haftung, auf alle Personen, die den Rechtsanwaltsberuf im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ausüben, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu diesem Beruf, entgegenstehen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 89/48 Urteil vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die Budapesti Ügyvédi Kamara diese Bestimmungen im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere dem Diskriminierungsverbot angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, und vom 11. Juni 2009, Kommission/Österreich, C-564/07, Randnr. 31).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 03.02.2011 - C-359/09
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die Budapesti Ügyvédi Kamara diese Bestimmungen im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere dem Diskriminierungsverbot angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, und vom 11. Juni 2009, Kommission/Österreich, C-564/07, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-118/09

    Koller - Begriff des "einzelstaatlichen Gerichts" im Sinne von Art. 234 EG -

    Auszug aus EuGH, 03.02.2011 - C-359/09
    Da es sich jedoch um einen Beruf handelt, dessen Ausübung eine genaue Kenntnis des nationalen Rechts erfordert und bei dem die Beratung und/oder der Beistand in Fragen des innerstaatlichen Rechts ein wesentlicher und ständiger Bestandteil der beruflichen Tätigkeit ist, hindert Art. 3 der geänderten Richtlinie 89/48 den Aufnahmemitgliedstaat gleichwohl nicht, in Anwendung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie vom Antragsteller darüber hinaus die Ablegung einer Eignungsprüfung zu verlangen, sofern dieser Mitgliedstaat zuvor prüft, ob die vom Antragsteller im Rahmen seiner Berufspraxis erworbenen Kenntnisse den wesentlichen Unterschied nach Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie ganz oder teilweise ausgleichen können (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Koller, C-118/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus EuGH, 03.02.2011 - C-359/09
    Weiter ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 98/5, dass selbst ein Rechtsanwalt, der im Aufnahmemitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig ist, den gleichen Berufs- und Standesregeln wie die Rechtsanwälte unterliegt, die unter der Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats tätig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-564/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

    Auszug aus EuGH, 03.02.2011 - C-359/09
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die Budapesti Ügyvédi Kamara diese Bestimmungen im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere dem Diskriminierungsverbot angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, und vom 11. Juni 2009, Kommission/Österreich, C-564/07, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-431/17

    Monachos Eirinaios - Richtlinie 98/5/EG - Art. 3 - Art. 6 - Eintragung eines

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. Februar 2011, Ebert (C-359/09, EU:C:2011:44), eine Rechtssache, die die Richtlinie 89/48, die durch die Richtlinie 2005/36 aufgehoben worden ist, und die Richtlinie 98/5 betraf, entschieden, dass diese beiden Richtlinien einander dadurch ergänzen, dass sie für die Rechtsanwälte der Mitgliedstaaten zwei Wege des Zugangs zum Rechtsanwaltsberuf in einem Aufnahmemitgliedstaat unter der dortigen Berufsbezeichnung einführen (vgl. Rn. 27 bis 35).

    33 Urteil vom 3. Februar 2011, Ebert (C-359/09, EU:C:2011:44, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Bamberg, 25.05.2011 - 3 U 7/11

    Irreführende Werbung: Führung des "Dr."-Titels durch einen deutschen Rechtsanwalt

    Dies hat der EuGH bereits entschieden (EuGH, Vorabentscheidung vom 03.02.2011 - C-359/09, veröffentlicht in NJW 2011, 1273-1274).
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