Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2021 - C-555/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1149
EuGH, 03.02.2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - C-555/19 (https://dejure.org/2021,1149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fussl Modestraße Mayr

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 4 Abs. 1 - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlung - Art. 56 AEUV - Art. 11 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Audiovisuelle kommerzielle ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Richtlinie 2010/13/EU â€" Bereitstellung audiovisueller Mediendienste â€" Art. 4 Abs. 1 â€" Freier Dienstleistungsverkehr â€" Gleichbehandlung â€" Art. 56 AEUV â€" Art. 11 und 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union â€" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Medienrecht: Fussl Modestraße Mayr/SevenOne Media u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme Werbung nur regional zu zeigen, könnte gegen das Unionsrecht verstoßen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung in Rundfunkstaatsvertrag

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung in Rundfunkstaatsvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot regionaler Werbung im Fernsehen auf der Kippe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender kann Unionsrecht verstoßen

Sonstiges (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 755
  • NVwZ 2021, 785
  • GRUR 2021, 621
  • afp 2021, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    In Bezug auf die Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit der durch Art. 56 AEUV garantierten Grundfreiheit in Form des freien Dienstleistungsverkehrs ist darauf hinzuweisen, dass als Beschränkungen dieser Freiheit alle Maßnahmen zu verstehen sind, die ihre Ausübung untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Begriff der Beschränkung umfasst insbesondere die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was sodann die etwaige Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Beschränkung einer durch den AEU-Vertrag verbürgten Grundfreiheit nur zulässig, wenn die fragliche nationale Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 65, und vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic, C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-234/12

    Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Was sodann die möglichen Auswirkungen von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 auf die Beantwortung der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils umformulierten Vorlagefragen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus dieser Bestimmung sowie aus den Erwägungsgründen 41 und 83 der Richtlinie hervorgeht, die Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucher als Zuschauer umfassend und angemessen geschützt werden, die ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbieter verpflichten können, strengeren oder ausführlicheren Bestimmungen und in bestimmten Fällen unterschiedlichen Bedingungen in den von der Richtlinie koordinierten Bereichen nachzukommen, sofern diese Vorschriften im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere mit dessen allgemeinen Grundsätzen stehen (Urteil vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 13).

    Wie auch der Generalanwalt in Nr. 22 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, fällt die Bestimmung, die sich aus § 7 Abs. 11 RStV ergibt, zwar in einen von der Richtlinie 2010/13 erfassten Bereich, nämlich den der Fernsehwerbung, der in ihren Art. 19 bis 26 geregelt ist, die die Verbraucher als Zuschauer vor übermäßiger Werbung schützen sollen (Urteil vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 17); sie betrifft jedoch einen speziellen Bereich, der durch keinen der genannten Artikel geregelt wird, und verfolgt darüber hinaus nicht das erwähnte Ziel des Schutzes der Zuschauer.

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Sky Italia, C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 16, und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Die in Art. 11 der Charta verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit wird auch durch Art. 10 der EMRK geschützt, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf die Verbreitung von Informationen geschäftlicher Art durch einen Unternehmer, u. a. in Form von Werbebotschaften, anwendbar ist (Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da die in Art. 11 der Charta und in Art. 10 der EMRK verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Art. 52 Abs. 3 der Charta und den Erläuterungen zu ihrem Art. 11 in der Charta und der EMRK die gleiche Bedeutung und Tragweite hat, beeinträchtigt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme, soweit sie die Möglichkeiten der nationalen Fernsehveranstalter beschränkt, regionale Fernsehwerbung für die betreffenden Werbetreibenden auszustrahlen, diese Grundfreiheit der Fernsehveranstalter (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 26, vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 68, sowie vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und 65).

    Außerdem dürfen nach dieser Bestimmung unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 68).

  • EuGH, 30.01.2020 - C-513/18

    Autoservizi Giordano

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Zwar obliegt dem vorlegenden Gericht die Prüfung, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist, doch kann der Gerichtshof ihm alle für diese Prüfung notwendigen Hinweise geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 36).

    In diesem Zusammenhang würde ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, dass sich die beiden Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern in einer vergleichbaren Situation befinden, vorliegen, wenn das vorlegende Gericht feststellen sollte, dass sie gleichartige Dienstleistungen erbringen, die miteinander in Wettbewerb stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 38).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-245/01

    RTL Television

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Da die in Art. 11 der Charta und in Art. 10 der EMRK verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Art. 52 Abs. 3 der Charta und den Erläuterungen zu ihrem Art. 11 in der Charta und der EMRK die gleiche Bedeutung und Tragweite hat, beeinträchtigt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme, soweit sie die Möglichkeiten der nationalen Fernsehveranstalter beschränkt, regionale Fernsehwerbung für die betreffenden Werbetreibenden auszustrahlen, diese Grundfreiheit der Fernsehveranstalter (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 26, vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 68, sowie vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 64 und 65).

    Nach dieser Rechtsprechung ist dies gerade in der Wirtschaft und besonders in einem so komplexen und fluktuierenden Bereich wie der Werbung unerlässlich (Urteil vom 23. Oktober 2003, RTL Television, C-245/01, EU:C:2003:580, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann jedoch die Aufrechterhaltung des pluralistischen Charakters des Fernsehprogrammangebots, die durch eine Kulturpolitik gewährleistet werden soll, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 41 und 42, sowie vom 22. Dezember 2008, Kabel Deutschland Vertrieb und Service, C-336/07, EU:C:2008:765, Rn. 37 und 38).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dieses Ziel zwar mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Zusammenhang steht und damit den nationalen Stellen ein weites Ermessen einräumt, doch dürfen die Anforderungen, die sich aus den Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ergeben, auf keinen Fall zur Gewährleistung der Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels ungeeignet sein oder außer Verhältnis zu ihm stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 44).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Hierzu ist festzustellen, dass eine nationale Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die es den Fernsehveranstaltern untersagt, im Rahmen ihrer nationalen Programme regionale Fernsehwerbung u. a. zugunsten von Werbetreibenden auszustrahlen, die - wie im vorliegenden Fall Fussl - in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs führt, zum Nachteil sowohl der Anbieter von Werbedienstleistungen, also der Fernsehveranstalter, als auch der Empfänger dieser Dienstleistungen, also der Werbetreibenden, die ihre Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat nur regional beschränkt bewerben möchten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999, ARD, C-6/98, EU:C:1999:532, Rn. 49, und vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, EU:C:2008:421, Rn. 33).

    Die Umstände des Ausgangsverfahrens sind im Übrigen insoweit im Wesentlichen mit jenen vergleichbar, die dem Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética (C-500/06, EU:C:2008:421), zugrunde lagen.

  • EuGH, 11.12.2019 - C-87/19

    TV Play Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Was sodann die etwaige Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Beschränkung einer durch den AEU-Vertrag verbürgten Grundfreiheit nur zulässig, wenn die fragliche nationale Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 65, und vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic, C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    In Anbetracht insbesondere des in Rn. 57 des vorliegenden Urteils angeführten Umstands, dass den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Ziels der Wahrung des Medienpluralismus ein gewisses Ermessen einzuräumen ist, kann daraus, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer Mitgliedstaat, nämlich nicht geschlossen werden, dass die Vorschriften im letztgenannten Staat unverhältnismäßig wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 71).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-336/07

    Kabel Deutschland Vertrieb und Service - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 Abs. 1 -

    Auszug aus EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann jedoch die Aufrechterhaltung des pluralistischen Charakters des Fernsehprogrammangebots, die durch eine Kulturpolitik gewährleistet werden soll, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, EU:C:2007:783, Rn. 41 und 42, sowie vom 22. Dezember 2008, Kabel Deutschland Vertrieb und Service, C-336/07, EU:C:2008:765, Rn. 37 und 38).
  • EuGH, 11.07.2019 - C-716/17

    A

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen,

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 21.05.2019 - C-235/17

    Ungarn hat durch die Löschung der Nießbrauchsrechte, die Angehörige anderer

  • EuGH, 28.10.1999 - C-6/98

    ARD

  • EuGH, 03.09.2020 - C-719/18

    Die italienische Vorschrift, durch die Vivendi daran gehindert ist, 28 % des

  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

  • EuGH, 21.12.2016 - C-164/15

    Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine

  • EuGH, 28.02.2018 - C-418/16

    mobile.de / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    vgl. EuGH, Urteile vom 3. Februar 2021 - C-555/19 -, juris, Rn. 107, vom 28. Januar 2016 - C-375/14 -, juris, Rn. 37, und vom 8. September 2009 - C-42/07 -, juris, Rn. 60, sowie allgemein zur Verhältnismäßigkeitsprüfung EuGH, Urteil vom 11. Juli 1989 - 265/87 -, juris, Rn. 21; Müller-Graff, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Auflage 2018, Art. 56, Rn. 109.
  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19

    Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine

    28 Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    73 Vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 83).

    78 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 82).

  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion -

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in Art. 20 der Charta verankert, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den die Handlung fällt (vgl. Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.03.2024 - C-10/22

    LEA

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

  • EuGH, 13.07.2023 - C-106/22

    Das Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors mit Kies, Sand und Ton

  • EuG, 21.02.2024 - T-466/16

    NRW. Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

  • EuGH, 11.11.2021 - C-168/20

    Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

  • EuGH, 16.06.2022 - C-572/20

    ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

  • EuG, 20.12.2023 - T-397/21

    BNP Paribas/ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-388/21

    Crédit agricole u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-384/21

    Confédération nationale du Crédit mutuel u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-385/21

    BPCE u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-387/21

    Société générale u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-383/21

    Banque postale/ CRU

  • BVerwG, 09.12.2022 - 3 C 13.21

    Kennzeichnung eines verarbeiteten Lebensmittels als aus ökologischer/biologischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • EuGH, 30.06.2022 - C-146/21

    DGRFP Bucuresti

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • VG Stuttgart, 14.12.2021 - 2 K 1829/20

    Ausschluss von "Vergnügungsstätten und sonstigen Wettbüros" in einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-463/20

    Namur-Est Environnement - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3436/20
  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3463/20

    Abstandsregelung; additiver Grundrechtseingriff; Berufsfreiheit; besondere

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht