Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.2022 - C-461/20   

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https://dejure.org/2022,1431
EuGH, 03.02.2022 - C-461/20 (https://dejure.org/2022,1431)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.2022 - C-461/20 (https://dejure.org/2022,1431)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - C-461/20 (https://dejure.org/2022,1431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Advania Sverige und Kammarkollegiet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 72 - Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit - Übertragung der Rahmenvereinbarungen - Übernahme der Rechte und Pflichten aus einer Rahmenvereinbarung durch einen neuen Auftragnehmer nach der Einleitung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvertrag wegen Insolvenz übertragen: Wesentliche Vertragsänderung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabefreier Auftragnehmerwechsel erleichtert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme einer Rahmenvereinbarung aus der Insolvenzmasse ohne Neuausschreibung? (VPR 2022, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss die Übernahme eines Rahmenvertrags aus der Insolvenzmasse neu ausgeschrieben werden? (IBR 2022, 194)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-461/20
    Eine solche Änderung muss nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung, die der Verpflichtung zugrunde liegt, zwischen den potenziell interessierten Bewerbern der verschiedenen Mitgliedstaaten einen Wettbewerb herzustellen, zu einem neuen Vergabeverfahren über den so geänderten Vertrag führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, EU:C:2008:351, Rn. 40 und 47).

    Zum anderen wird der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie u. a. aus dem Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur (C-454/06, EU:C:2008:351) hervorgeht, bei dieser Auslegung Rechnung getragen.

  • EuGH, 07.09.2016 - C-549/14

    Finn Frogne - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-461/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stehen der Grundsatz der Gleichbehandlung und die daraus folgende Transparenzpflicht dem entgegen, dass der öffentliche Auftraggeber und der erfolgreiche Bieter nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dessen Bestimmungen so verändern, dass sie sich von den Bestimmungen des ursprünglichen Auftrags wesentlich unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2016, Finn Frogne, C-549/14, EU:C:2016:634, Rn. 28).
  • EuGH, 07.12.2023 - C-441/22

    Obshtina Razgrad

    Diese Grundsätze lassen es nämlich nicht zu, dass der öffentliche Auftraggeber und der Auftragnehmer nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags die Bestimmungen dieses Auftrags so ändern, dass sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2022, Advania Sverige und Kammarkollegiet, C-461/20, EU:C:2022:72, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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