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   EuGH, 03.03.1994 - C-316/93   

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https://dejure.org/1994,1178
EuGH, 03.03.1994 - C-316/93 (https://dejure.org/1994,1178)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - C-316/93 (https://dejure.org/1994,1178)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - C-316/93 (https://dejure.org/1994,1178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründung subjektiver Rechte durch die Zweite Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 ; Ausreichende Angaben des vorlegenden Gerichts zum rechtlichen und tatsächlichen Rahmen der Vorlagefragen

  • Judicialis

    Zweite Richtlinie 84/5/EWG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweite Richtlinie 84/5/EWG Art. 5
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Frage, die keine erschöpfende Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände enthält, sich jedoch auf genau umschriebene technische Einzelheiten bezieht - Verfügung des Gerichtshofes über genügend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-316/93
    13 Zwar hat der Gerichtshof entschieden, daß die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871; Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393; Beschluß vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085; Beschluß vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049).
  • EuGH, 26.04.1993 - C-386/92

    Monin Automobiles

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-316/93
    13 Zwar hat der Gerichtshof entschieden, daß die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871; Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393; Beschluß vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085; Beschluß vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049).
  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-316/93
    13 Zwar hat der Gerichtshof entschieden, daß die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen umreisst, in den sich die gestellten Fragen einfügen, oder daß es zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871; Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393; Beschluß vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085; Beschluß vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-386/92, Monin Automobiles, Slg. 1993, I-2049).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Vor Ablauf der in einer Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist kommt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unmittelbare Wirkung der Richtlinie nicht in Betracht (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 1994 - C-316/93, Slg. 1994, I-763 = EuZW 1994, 441 Rn. 16 - Vaneetveld).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    29 Zum einen verfügt der Gerichtshof aufgrund der Vorlageentscheidung und der schriftlichen und mündlichen Erklärungen über hinreichende Angaben, um die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf den Sachverhalt, der den Ausgangsrechtsstreitigkeiten zugrunde liegt, auslegen zu können (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnr. 14, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 21).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Die französische Regierung und die Kommission berufen sich hierbei zum einen auf die Feststellung des Gerichtshofes, dass eine Richtlinie von einem Einzelnen erst nach dem Ablauf der für ihre Umsetzung in das nationale Recht vorgesehenen Frist vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden könne und ihre Bestimmungen vor diesem Zeitpunkt keine Rechte des Einzelnen begründen könnten, die die nationalen Gerichte schützen müssten (Urteil vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnrn.
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