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   EuGH, 03.03.2005 - C-34/03   

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EuGH, 03.03.2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Auftragsvergabe im Bereich der Wasserversorgung, Energieversorgung und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor; Beteiligung einer Person an einer Auftragsvergabe, die mit Forschungsarbeiten, Erprobungsarbeiten, Planungsarbeiten oder ...

  • Judicialis

    RL 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG des Europäischen Parla... ments und des Rates vom 13. Oktober 1997 Art. 3 Abs. 2; ; RL 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG Art. 5 Abs. 7; ; RL 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG Art. 6 Abs. 6; ; RL 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in der Fassung der RL 98/4/EG Art. 4 Abs. 2; ; Königliche Verordnung vom 25. März 1999 zur Änderung der Königlichen Verordnung vom 10. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung Art. 26; ; Königliche Verordnung vom 25. März 1999 zur Änderung der Königlichen Verordnung vom 8. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie öffentliche Baukonzessionen (Belgien) Art. 32; ; RL 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 2 Abs. 1 a; ; RL 89/665/EWG Art. 5; ; RL 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung Art. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss des vorbefassten Bieters nicht ohne weiteres erlaubt!

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fabricom

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbedingter Projektantenausschluss (IBR 2005, 229)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Conseil d'etat (Belgien) ( Verwaltungsabteilung vom 27. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Fabricom SA gegen Belgischer Staat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 551
  • EuZW 2005, 349
  • NZBau 2005, 351
  • BauR 2005, 1222 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 319
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dem Wesen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge entspricht, die namentlich die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf den Gebieten fördern sollen, die in ihren jeweiligen Anwendungsbereich fallen, und die Zuschlagskriterien aufstellen, die einen solchen Wettbewerb gewährleisten sollen (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 nicht beeinträchtigt werden darf, soweit es um die Modalitäten gerichtlicher Verfahren zum Schutz der Rechte geht, die das Gemeinschaftsrecht den durch Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt (Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 72).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Darüber hinaus verlangt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004 in den Rechtssachen C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 68 und zitierte Rechtsprechung, sowie C-210/03, Swedish Match u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 70 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Alle Bieter müssen aber bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, I-2043, Randnr. 54).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urt.v.3.3.2005, Rs. C -34/03, Tz. 25-29, 30, 36 Fabricom, VergabeR 2005, 319, 324; vgl. Senat, Beschl. v. 25.10.2005, VII-Verg 67/05) ist ein Unternehmen, wenn es mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- und Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, zur Einreichung eines Angebots grundsätzlich zuzulassen, es sei denn, es ist ihm nach den Umständen nicht möglich gewesen zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls der von ihm erworbene Wissensvorsprung und die Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.
  • OLG Brandenburg, 22.05.2007 - Verg W 13/06

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Vergabe der Bauüberwachung an den

    Die abstrakte Möglichkeit der Vorteilserlangung reicht dabei nicht aus ( EuGH, Urteil v. 3.3.2005 "Fabricom", VergabeR 2005, 319; VK des Bundes, Beschluß vom 1.9.2005 - VK 1 - 98/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Verg 67/05

    Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften v. 3. März 2005, Rs. C-34/03, (vgl. VergabeR 2005, 319) ist ein Unternehmen, wenn es mit Forschungs- Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen hinsichtlich eines öffentlichen Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber betraut war, zur Einreichung eines Teilnahmeantrags bzw. eines Angebots grundsätzlich zuzulassen, es sei denn, es ist ihm nicht möglich gewesen zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihm erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    e) Es bestehen aufgrund der Vergabeakte keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorliegende Ausschreibung unter Beteiligung von Projektanten vorbereitet worden wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 25.10.2005, Verg 67/05, VergabeR 2006, 137; EuGH, VergabeR 2005, 319-Fabricom).
  • VK Niedersachsen, 02.03.2016 - VgK-01/16

    Verpflichtung zur Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt vor

    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet und nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2005 - C - 34/03 = VergabeR 2005, 319 ) auch nicht ohne weiteres berechtigt, einen Bewerber oder Bieter, der ihn vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt hat, vom Wettbewerb auszuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 28/08

    Ausschluss vorbefasster Unternehmen vom Wettbewerb; Anforderungen an die

    Diese Regelung ist nämlich als ein dem Wettbewerb geschuldetes allgemeines vergaberechtliches Prinzip zu verstehen, das auf die Rechtsprechung des EuGH (VergabeR 2005, 319) zurückgeht.
  • VK Niedersachsen, 10.12.2015 - VgK-46/15

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages; Ausschluss eines Anbieters von der

    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet und nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2005 - C - 34/03 = VergabeR 2005, 319 ) auch nicht ohne weiteres berechtigt, einen Bewerber oder Bieter, der ihn vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt hat, vom Wettbewerb auszuschließen.
  • VK Thüringen, 19.09.2008 - 250-4003.20-2110/2008-008-SHK
    Nach der Rechtsprechung kann der Auftraggeber eine Wettbewerbsverfälschung aber dadurch vermeiden, indem er zunächst nach Anhörung der Betroffenen den Umfang des Informationsvorsprunges feststellt, um ihn sodann auszugleichen oder den Bieter oder Bewerber auszuschließen, wenn ein wettbewerbsverfälschender Informationsvorsprung nicht ausgeräumt werden kann (vgl. nur EuGH 3.3.2005 C34/03 "Fabricom", VergabeR 2005, 319 und ThürOLG 08.04.2003 6 Verg 9/02 "Stadttheater Hildburghausen", VergabeR 2003, 577).
  • VK Thüringen, 12.12.2008 - 250-4004.20-5909/2008-015-SM
    Das Gericht hat sich im Besonderen mit seinem Urteil vom 3. März 2005 - Rs. C - 34/03 - "Fabricom", VergabeR 2005, 319 ff. mit der Frage der Beteiligung "vorbefasster" Personen beschäftigt und einen Ausschluss dieser Personen, im Rahmen einer Ermessensentscheidung der VST ("kann"), nur dann für erforderlich gehalten, wenn die Vorbefassung mit dem Ausschreibungsgegenstand geeignet war, den normalen Wettbewerb zu verfälschen.
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