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   EuGH, 03.03.2009 - C-205/06   

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https://dejure.org/2009,8308
EuGH, 03.03.2009 - C-205/06 (https://dejure.org/2009,8308)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - C-205/06 (https://dejure.org/2009,8308)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - C-205/06 (https://dejure.org/2009,8308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Nichtergreifen geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen vor Beitritt geschlossener bilateraler Abkommen im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung durch Nichtergreifen geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen vor Beitritt geschlossener bilateraler Abkommen im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs - [Kommission der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Österreich, eingereicht am 5. Mai 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 307 Absatz 2 EG - Nichterlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Unvereinbarkeiten zwischen vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zu den Gemeinschaften mit Drittstaaten geschlossenen Übereinkünften und dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-84/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-138/05

    Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-205/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten mit Art. 351 AEUV in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte zu achten, die sich nach dem Völkerrecht für die Drittstaaten aus diesen früheren Übereinkünften ergeben (vgl. zu Art. 234 EWG und Art. 307 EG, deren Wortlaut im Wesentlichen in Art. 351 AEUV übernommen wurde, Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, EU:C:2000:359, Rn. 53, und vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 33).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    Sodann ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen oder auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 13, und vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen

    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass Art. 4 BIT nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2009, C-205/06; Urteil vom 03.03.2009, C-249/06 und Urteil vom 19.11.2009, C-118/07) gegen EU-Recht verstoße, sind die zitierten Entscheidungen auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
  • EuGH, 28.10.2022 - C-435/22

    Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an

    Darüber hinaus ist eine solche enge Auslegung auch im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten nach Art. 351 Abs. 2 AEUV obliegende Verpflichtung geboten, alle geeigneten Mittel anzuwenden, um Unvereinbarkeiten zwischen einer Übereinkunft und den Verträgen zu beheben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 45, vom 3. März 2009, Kommission/Schweden, C-249/06, EU:C:2009:119, Rn. 45, sowie vom 22. Oktober 2020, Ferrari, C-720/18 und C-721/18, EU:C:2020:854, Rn. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    282 - Vgl. beispielsweise Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich (C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 19. November 2009, Kommission/Finnland (C-118/07, EU:C:2009:715, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. März 2009, Kommission/Schweden (C-249/06, EU:C:2009:119, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-89/11

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38

    Nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, Slg. 2009, I-1301, Randnr. 13, und vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteil vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, Slg. 2009, I-1301, Randnr. 13).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

    144 und 145, sowie vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 33, und Kommission/Schweden, C-249/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 27.11.2017 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Berichtigungsbeschluss

    március 3 - i Bizottság kontra Ausztria ítélet, C - 205/06, EU:C:2009:118, 33. pont).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2

    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. März 2009, Kommission/Österreich (C-205/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 37) und Kommission/Schweden (C-249/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 38), entschieden hat, erweisen sich die Befugnisse des Rates, einseitig gegenüber Drittstaaten beschränkende Maßnahmen auf einem Gebiet zu erlassen, das mit dem durch ein früheres Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat geregelten übereinstimmt oder zusammenhängt, und dieses frühere Abkommen folglich als miteinander unvereinbar, wenn das Abkommen keine Bestimmung enthält, die dem betreffenden Mitgliedstaat die Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten als Mitglied der Gemeinschaft gestattet, und es auch keinen völkerrechtlichen Mechanismus gibt, der dies erlaubt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07

    Kommission / Schweden

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