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   EuGH, 03.03.2009 - C-249/06   

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https://dejure.org/2009,11400
EuGH, 03.03.2009 - C-249/06 (https://dejure.org/2009,11400)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - C-249/06 (https://dejure.org/2009,11400)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - C-249/06 (https://dejure.org/2009,11400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Nichtergreifen geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen vor Beitritt geschlossener bilateraler Abkommen im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung durch Nichtergreifen geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen vor Beitritt geschlossener bilateraler Abkommen im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs - [Kommission der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. Juni 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Schweden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 307 Absatz 2 EG - Nichterlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Unvereinbarkeiten zwischen vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zu den Europäischen Gemeinschaften mit Drittstaaten geschlossenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C 84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-84/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C 84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Durch diese Bestimmung soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des Vertrags nicht die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte der Drittstaaten aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine Pflichten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C 84/98, Slg. 2000, I-5215, Randnr. 53, und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar, C-216/01, Slg. 2003, I-13617, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-138/05

    Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von

    Auszug aus EuGH, 03.03.2009 - C-249/06
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25, und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 23; Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen

    Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass Art. 4 BIT nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2009, C-205/06; Urteil vom 03.03.2009, C-249/06 und Urteil vom 19.11.2009, C-118/07) gegen EU-Recht verstoße, sind die zitierten Entscheidungen auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
  • EuGH, 28.10.2022 - C-435/22

    Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an

    Darüber hinaus ist eine solche enge Auslegung auch im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten nach Art. 351 Abs. 2 AEUV obliegende Verpflichtung geboten, alle geeigneten Mittel anzuwenden, um Unvereinbarkeiten zwischen einer Übereinkunft und den Verträgen zu beheben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 45, vom 3. März 2009, Kommission/Schweden, C-249/06, EU:C:2009:119, Rn. 45, sowie vom 22. Oktober 2020, Ferrari, C-720/18 und C-721/18, EU:C:2020:854, Rn. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    282 - Vgl. beispielsweise Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich (C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 19. November 2009, Kommission/Finnland (C-118/07, EU:C:2009:715, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. März 2009, Kommission/Schweden (C-249/06, EU:C:2009:119, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    46 - Vgl. z. B. Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich (C-205/06, Slg. 2009, I-1301), vom 3. März 2009, Kommission/Schweden (C-249/06, Slg. 2009, 1335), und vom 19. November 2009 Kommission/Finnland (C-118/07, Slg. 2009, I-10889).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG

    9 - Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich (C-205/06, Slg. 2009, I-0000), und Kommission/Schweden (C-249/06, Slg. 2009, I-0000).
  • OLG Köln, 19.04.2023 - 28 Wx 21/22
    Ist ein völkerrechtlicher Altvertrag mit Unionsrecht unvereinbar, ist der Mitgliedstaat gemäß Art. 351 Abs. 2 AEUV dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um den bestehenden Vertrag der Rechtslage nach dem EU-Recht anzupassen, anderenfalls verletzt er seine unionsrechtliche Verpflichtungen (vgl. EuGH Urteil vom 3. März 2009 - C-249/06, BeckRS 2009, 70234; Bergmann/Pieper, Handlexikon EU, Abkommen der Mitgliedstaaten (Altverträge), 6. Auflage, beck-online).
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