Rechtsprechung
EuGH, 03.03.2020 - C-791/19 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Polen
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- EuGH, 03.03.2020 - C-791/19
- EuGH, 08.04.2020 - C-791/19
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19
- EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 30.09.2021 - C-130/19
Rechnungshof/ Pinxten
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass allein der Gerichtshof dafür zuständig ist, zu beurteilen, ob ein auf die Vorlage von Schriftstücken gerichteter Antrag angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits und der Notwendigkeit, im Hinblick auf seine Entscheidung Erläuterungen von den Parteien einzuholen, sachdienlich ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. März 2020, Kommission/Polen, C-791/19 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:147, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2021 - C-121/21
Tschechische Republik/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Umwelt …
Zweitens ist hinsichtlich des Antrags auf Anhörung der Parteien darauf hinzuweisen, dass allein der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter dafür zuständig ist, zu beurteilen, ob ein solcher Antrag angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits und der Notwendigkeit, im Hinblick auf seine Entscheidung Erläuterungen von den Parteien einzuholen, sachdienlich ist (vgl. entsprechend Beschluss vom 3. März 2020, Kommission/Polen, C-791/19 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:147, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).