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   EuGH, 03.05.1978 - 112/77   

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https://dejure.org/1978,681
EuGH, 03.05.1978 - 112/77 (https://dejure.org/1978,681)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.1978 - 112/77 (https://dejure.org/1978,681)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 112/77 (https://dejure.org/1978,681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Töpfer / Kommission

    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - MASSNAHMEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Töpfer / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Gemeinschaftsbestimmungen über die Auswirkungen der Änderungen des Wertes der Rechnungseinheit für die gemeinsame Agrarpolitik; Antrag auf Nichtigkeitserklärung einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung hinsichtlich des auf Grund ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art.173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173
    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - MASSNAHMEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (32)

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, so wie er in der Rechtsprechung anerkannt sei (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Mai 1978, Töpfer/Kommission, 112/77, Slg. 1978, 1019, Randnr. 19; Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 71), verbiete es der Kommission, ihre eigene Entscheidungspraxis zu Art. 81 EG ohne Vorwarnung aufzugeben und ein bislang als tatbestandslos angesehenes Verhalten rückwirkend als Zuwiderhandlung anzusehen und mit einer Geldbuße zu ahnden.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

    Die individuelle Betroffenheit des Beklagten folgt daraus, daß bereits bei Erlaß der Kommissionsentscheidung Zahl und Identität der durch das Rückforderungsgebot betroffenen Beihilfeempfänger endgültig feststanden (vgl. EuGH, Rs. 112/77, Töpfer/Kommission, Slg. 1978, 1019 Rdn. 9; Schwarze, EU-Kommentar, Art. 230 EGV, Rdn. 37).

    Gegenüber Rechtsakten der Gemeinschaftsorgane kommt die Berufung auf diesen Grundsatz, der Bestandteil der Rechtsordnung der Gemeinschaft ist (EuGH, Rs. 112/77, Töpfer/Kommission, Slg. 1978, 1019 Rdn. 19), nur insoweit in Betracht, als die Gemeinschaft selbst einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (EuGH, Rs. C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35 Rdn. 14; vgl. auch EuGH, Rs. 112/77, Töpfer/Kommission, Slg. 1978, 1019 Rdn. 20; Rs. 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901 Rdn. 21; ebenso Grabitz/Hilf/Pernice/Mayer, Das Recht der Europäischen Union, Bd. I, nach Art. 6 EUV, Rdn. 298); etwas anderes läßt sich auch der Entscheidung des EuGH vom 13. Dezember 2001, Rs. C-481/99, nicht entnehmen (NJW 2002, 281, 283).

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    93 Sodann ist festzustellen, daß im Völkerrecht der Grundsatz von Treu und Glauben aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt, der nach der Rechtsprechung Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung ist (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 112/77, Töpfer/Kommission, Slg. 1978, 1019, Randnr. 19).
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