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   EuGH, 03.06.1992 - C-360/89   

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https://dejure.org/1992,2767
EuGH, 03.06.1992 - C-360/89 (https://dejure.org/1992,2767)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.1992 - C-360/89 (https://dejure.org/1992,2767)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - C-360/89 (https://dejure.org/1992,2767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 59
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Diskriminierungsverbot - Versteckte Diskriminierungen - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen; Verbot der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; Anforderungen an die Kriterien der Auswahl der Unternehmen zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrages; Voraussetzungen des Verfahrens zur ...

  • Judicialis

    EWG-Vertag Art. 169; ; EWG-Vertag Art. 59; ; Gesetz Nr. 80/87 Art. 3 Abs. 3; ; Richtlinie 71/305 vom 26.07.1971 Art. 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-360/89
    11 Hierzu ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Artikel 59 EWG-Vertrag nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-360/89
    14 Dazu genügt der Hinweis, daß solche Erwägungen weder zu den in Artikel 66 in Verbindung mit Artikel 56 EWG-Vertrag genannten Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gehören, noch zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die die hier in Frage stehenden Hemmnisse rechtfertigen könnten (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, 4069, Randnrn. 17 und 18, und in der Rechtssache C-288/89, Gouda, Slg. 1991, 4007).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95

    Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione

    (53) - Urteil in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

    (59) - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, a. a. O.; siehe ferner das oben erörterte Urteil in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, a. a. O.).

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Ihre Berücksichtigung stellte, da sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (§ 97 Abs. 4 2. Halbsatz GWB), eine lokale Beschränkung des Wettbewerbs (vgl. etwa EuGH 20.3.1990 Du Pont de Nemours Italiana SpA/ Unità sanitaria locale Nr. 2 von Carrara C-21/88 Slg. I 1990, 889, 921; 3.6.1992 Kommission/Italien C-360/89 Slg. I 1992, 3401/3420) und somit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar (§ 97 Abs. 2 GWB).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    Vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Sie. 1992, I-3401), das eine Vorschrift des italienischen Rechts betrifft, nach der bei der Auswahl der Bieter, die von den öffentlichen Auftraggebern zur Angebotsabgabc aufgefordert worden sind, bei den nicht offenen Verfahren (vgl. Artikel 22 der Richtlinie 71/305) "den Vereinigungen auf Zeit und Konsortien der Vorrang eingeräumt wird, zu denen Unternehmen gehören, die ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Region ausüben, in der die Arbeiten durchgeführt werden".

    ( 36 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 3, Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

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