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   EuGH, 03.06.1999 - C-211/97   

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https://dejure.org/1999,3173
EuGH, 03.06.1999 - C-211/97 (https://dejure.org/1999,3173)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.1999 - C-211/97 (https://dejure.org/1999,3173)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - C-211/97 (https://dejure.org/1999,3173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Wahlrecht - Wirkungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Gómez Rivero

  • EU-Kommission PDF

    Gomez Rivero

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 16 Absatz 2, und Verordnung Nr. 574/72 des Rates, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Regelung für das diplomatische und konsularische Personal - Arbeitnehmer, der zum Personal einer konsularischen Dienststelle gehört - Ausübung des Wahlrechts zugunsten der ...

  • EU-Kommission

    Gomez Rivero

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Auslegung des Begriffs der "Familienleistung" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 16 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Regelung für das diplomatische und konsularische Personal - Arbeitnehmer, der zum Personal einer konsularischen Dienststelle gehört - Ausübung des Wahlrechts zugunsten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts Niedersachsen - Auslegung von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates von 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.06.1975 - 7/75

    Epoux F. / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 03.06.1999 - C-211/97
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juni 1975 in der Rechtssache 7/75 (Eheleute F., Slg. 1975, 679, Randnr. 16) entschieden hat, folgt aus Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71, der den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung festlegt, in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung, der den Grundsatz der Gleichbehandlung aufstellt, daß den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers, die niemals im Sinne von Titel II der Verordnung abhängig beschäftigt waren oder sind bzw. einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind oder nachgehen, die gleichen Rechte aufgrund der sozialrechtlichen Vorschriften ihres Wohnsitzlandes zustehen müssen wie den Staatsangehörigen dieses Landes.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Denn diese Bestimmungen knüpfen nicht an den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bzw. Selbständigen, sondern an diesen selbst an (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219 Rdnrn. 22 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

    21 - Das Urteil Gómez Rivero (C-211/97, EU:C:1999:275) betraf die Ehegattin eines spanischen Staatsangehörigen, der beim spanischen Generalkonsulat in Hannover (Deutschland) beschäftigt war und nicht beim Konsulat eines Nichtmitgliedstaats.

    35 - Vgl. zu dieser Bestimmung das Urteil Gómez Rivero (EU:C:1999:275, Rn. 22 bis 23).

  • BFH, 04.08.2011 - III R 40/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Denn diese Bestimmungen knüpfen nicht an den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bzw. Selbständigen, sondern an diesen selbst an (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219 Rdnrn. 22 ff.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 36/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Denn diese Bestimmungen knüpfen nicht an den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bzw. Selbständigen, sondern an diesen selbst an (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219 Rdnrn. 22 ff.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 41/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Denn diese Bestimmungen knüpfen nicht an den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bzw. Selbständigen, sondern an diesen selbst an (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219 Rdnrn. 22 ff.).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 66/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Denn diese Bestimmungen knüpfen nicht an den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bzw. Selbständigen, sondern an diesen selbst an (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219 Rdnrn. 22 ff.).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11

    Anspruch einer Ehefrau einer sogenannten "unechten" Ortskraft eines

    Dazu hat die EU eine besondere - Ansprüche auf Sozialleistungen begründende - Rechtslage durch die "Sonderreglungen für das Geschäftspersonal der diplomatischen Vertretungen ..." nach Art. 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, begründet (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1999 C-211/97, SozR 3-6050 Art. 16 Nr. 1, Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Februar 2003 14 K 526/00, EFG 2003, 868; Urteile des FG Köln vom 21. Januar 2009 14 K 176/05, EFG 2009, 939 [Revision erhoben, BFH-Aktenzeichen III R 12/09] und 14 K 3766/05, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-28/00

    Kauer

    13: - Siehe in diesem Sinne auch die Urteile in den Rechtssachen 7/75 (Eheleute F., Slg. 1975, 679, Randnr. 16) und C-211/97 (Gomez-Rivero, Slg. 1999, I-3219, Randnr. 26).
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