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   EuGH, 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08   

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EuGH, 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • webshoprecht.de

    Verbot von Glücksspielen im Internet durch die Mitgliedsstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • EU-Kommission PDF

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • EU-Kommission

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • aufrecht.de

    Zur Rechtswidrigkeit des staatlichen Glückspielmonopols (Niederlande)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Grundsatz der Gleichbehandlung und Gebot der Transparenz; Sporting Exchange Ltd gegen Minister van Justitie

  • kanzlei.biz

    Ausschließlichkeitsregelung für Glückspiel zulässig

  • vdai.de PDF

    Kein Verstoß gegen Art. 49 EGV durch eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen; Geltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Transparenzgebots in Verfahren zur Erteilung und zur Verlängerung der Zulassung zugunsten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Grundsatz der Gleichbehandlung und Gebot der Transparenz; Sporting Exchange Ltd gegen Minister van Justitie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Zulassung oder Verlängerung einer Glückspielkonzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Verbot von Internet-Glücksspielen zur Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glücksspiel im Internet

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbotsmöglichkeit im Internet für EU-Staaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Immer anwendbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot eines Betriebes von Glücksspielen im Internet durch EU-Mitgliedstaat zulässig - Freier Dienstleistungsverkehr darf mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten beschränkt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 16. Mai 2008 - The Sporting Exchange Ltd, handelnd unter der Firma "Betfair"; andere Parteien: Minister van Justitie, Stichting de Nationale Sporttotalisator und Scientific Games Racing

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande) - Auslegung von Art. 49 EG - Nationale Regelung, die die Veranstaltung von Glücksspielen und das Sammeln von Wetten ohne Genehmigung verbietet und eine Genehmigung einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorbehält, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1085
  • EuZW 2010, 503
  • MMR 2010, 850
  • DÖV 2010, 696
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    60 bis 62, vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33).

    Dieses Transparenzgebot gilt, wenn die betreffende Dienstleistungskonzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17, und Wall, Randnr. 34).

    Ohne zwangsläufig eine Ausschreibung vorzuschreiben, verpflichtet das Transparenzgebot die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 25, und Wall, Randnr. 36).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 47).

    Die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen müssen jedoch den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen, insbesondere an ihre Verhältnismäßigkeit, genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., Randnr. 48, sowie Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 59).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 47).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

    Unter Bezugnahme insbesondere auf die Urteile Gambelli u. a. sowie Placanica u. a. hat das vorlegende Gericht festgestellt, dass die Ziele des Verbraucherschutzes und der Bekämpfung von Kriminalität und Spielsucht, die dem in der Wok vorgesehenen System der ausschließlichen Erlaubnisse zugrunde lägen, als zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs angesehen werden könnten.

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung nämlich, damit es trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 94, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 64).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung nämlich, damit es trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 94, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 64).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Ohne zwangsläufig eine Ausschreibung vorzuschreiben, verpflichtet das Transparenzgebot die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 25, und Wall, Randnr. 36).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Allerdings könnten die Beschränkungen der in Art. 49 EG verankerten Grundfreiheit, die sich speziell aus den Verfahren zur Erteilung und zur Verlängerung der Zulassung eines einzigen Veranstalters wie denen des Ausgangsverfahrens ergeben, als gerechtfertigt angesehen werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat beschlösse, die Zulassung einem öffentlichen Veranstalter, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbarer staatlicher Aufsicht untersteht, oder einem privaten Veranstalter, dessen Tätigkeiten die Behörden genau überwachen können, zu erteilen oder sie zu verlängern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnrn.
  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, der Rechtsweg offen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, Slg. 2001, I-1271, Randnr. 38).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    60 bis 62, vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Dieses Transparenzgebot gilt, wenn die betreffende Dienstleistungskonzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17, und Wall, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Vorab ist daran zu erinnern, dass die öffentlichen Stellen, die Dienstleistungskonzessionsverträge schließen, die Grundregeln des Vertrags im Allgemeinen, insbesondere Art. 56 AEUV , sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot im Besonderen zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Sporting Exchange, C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    66 und 67, sowie vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - C-203/08 [ECLI:EU:C:2010:307], Sporting Exchange - Rn. 50, vom 8. September 2010 - C-46/08, a.a.O., Carmen Media - Rn. 87 und vom 4. Februar 2016 - C-336/14 [ECLI:EU:C:2016:72], Ince; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 54).
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