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   EuGH, 03.06.2021 - C-624/19   

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https://dejure.org/2021,15047
EuGH, 03.06.2021 - C-624/19 (https://dejure.org/2021,15047)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2021 - C-624/19 (https://dejure.org/2021,15047)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - C-624/19 (https://dejure.org/2021,15047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tesco Stores

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Art. 157 AEUV - Unmittelbare Wirkung - Begriff "gleichwertige Arbeit" - Klagen auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit - Einheitliche Quelle - Arbeitnehmer verschiedenen ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Gleicher Lohn für alle - auch bei gleichwertiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Art. 157 AEUV - Unmittelbare Wirkung - Begriff "gleichwertige Arbeit" - Klagen auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit - Einheitliche Quelle - Arbeitnehmer verschiedenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei "gleicher" als auch bei "gleichwertiger Arbeit" unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gebot der Entgeltgleichheit gilt auch für "gleichwertige Arbeit"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Der europäische Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit: EuGH will Lohnlücke zwischen Männern und Frauen entgegenwirken

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit von Frauen und Männern

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1414
  • NZA 2021, 855
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Dies hänge insbesondere mit der Unterscheidung zusammen, die der Gerichtshof in Rn. 18 des Urteils vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, EU:C:1976:56), zwischen den Diskriminierungen, die sich schon an Hand der Merkmale "gleiche Arbeit" und "gleiches Entgelt" allein feststellen ließen, und denjenigen, die nur nach Maßgabe eingehenderer unionsrechtlicher oder innerstaatlicher Durchführungsvorschriften festgestellt werden könnten, vorgenommen habe.

    Diese Auslegung werde durch die Ausführungen des Gerichtshofs in den Rn. 18 bis 23 des Urteils vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, EU:C:1976:56), und die im Anschluss daran ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt.

    Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in Art. 157 AEUV aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 40, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 45).

    In den Rn. 18 und 21 bis 23 des Urteils vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, EU:C:1976:56), hat der Gerichtshof insbesondere festgestellt, dass die Diskriminierungen, die sich aus Rechtsvorschriften oder Kollektivverträgen ergeben, zu denen zählen, die sich schon an Hand der in Art. 119 EWG-Vertrag (nach Änderung Art. 141 EG, jetzt Art. 157 AEUV) verwendeten Merkmale "gleiche Arbeit" und "gleiches Entgelt" allein feststellen lassen, im Gegensatz zu denjenigen, die nur nach Maßgabe eingehenderer Durchführungsvorschriften festgestellt werden können.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Im Übrigen stellt Art. 119 EWG-Vertrag (nach Änderung Art. 141 EG, jetzt Art. 157 AEUV) den Grundsatz auf, dass für gleiche oder als gleichwertig anerkannte Arbeit unabhängig davon, ob sie von einem Mann oder von einer Frau verrichtet wird, gleiches Entgelt gewährt werden muss; dieser Grundsatz ist spezifischer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, wonach gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2001, Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 27 und 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist zu beachten, dass die Begriffe "gleiche Arbeit"", "gleicher Arbeitsplatz" und "gleichwertige Arbeit" im Sinne von Art. 157 AEUV eine rein qualitative Bedeutung haben, da sie ausschließlich mit der Art der von den betroffenen Arbeitnehmern verrichteten Arbeit zusammenhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2001, Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig ist, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1995, Royal Copenhagen, C-400/93, EU:C:1995:155, Rn. 42, und vom 26. Juni 2001, Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-256/01

    Allonby

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in Art. 157 AEUV aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 40, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 45).

    Ferner ist zu beachten, dass, wenn sich die bei den Entgeltbedingungen für Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, festgestellten Unterschiede nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, eine Einheit fehlt, die für die Ungleichbehandlung verantwortlich ist und die die Gleichbehandlung wiederherstellen könnte, so dass eine solche Situation nicht unter Art. 157 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a., C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17 und 18, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 46).

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig ist, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1995, Royal Copenhagen, C-400/93, EU:C:1995:155, Rn. 42, und vom 26. Juni 2001, Brunnhofer, C-381/99, EU:C:2001:358, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-320/00

    Lawrence u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Ferner ist zu beachten, dass, wenn sich die bei den Entgeltbedingungen für Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, festgestellten Unterschiede nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, eine Einheit fehlt, die für die Ungleichbehandlung verantwortlich ist und die die Gleichbehandlung wiederherstellen könnte, so dass eine solche Situation nicht unter Art. 157 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a., C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17 und 18, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 46).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Insoweit ist festzustellen, dass der in Art. 157 AEUV aufgestellte Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu den Grundlagen der Union gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2006, Cadman, C-17/05, EU:C:2006:633, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.10.2019 - C-171/18

    Safeway

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entfaltet Art. 157 AEUV unmittelbare Wirkung, indem er für Einzelne Rechte begründet, die die nationalen Gerichte zu gewährleisten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway, C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass der Richter in diesen Fällen in der Lage ist, alle die Tatsachenfeststellungen zu treffen, die es ihm ermöglichen, zu beurteilen, ob eine Arbeitnehmerin ein geringeres Entgelt bezieht als ein Arbeitnehmer, der die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit leistet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 1981, Worringham und Humphreys, 69/80, EU:C:1981:63, Rn. 23).
  • EuGH, 04.02.1988 - 157/86

    Murphy / An Bord Telecom Eireann

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 119 EWG-Vertrag (nach Änderung Art. 141 EG, jetzt Art. 157 AEUV) die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen für den Fall gleicher oder nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs gleichwertiger Arbeit vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 1988, Murphy u. a., 157/86, EU:C:1988:62, Rn. 9).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
    Entsprechend hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass aufgrund des zwingenden Charakters von Art. 157 AEUV das Verbot diskriminierender Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nicht nur für staatliche Stellen verbindlich ist, sondern sich auch auf alle Tarifverträge, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, sowie alle Verträge zwischen Privaten erstreckt (Urteil vom 8. Mai 2019, Praxair MRC, C-486/18, EU:C:2019:379, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    a) Nach Art. 157 Abs. 1 AEUV, der zwingenden Charakter hat und von den nationalen Gerichten direkt anwendbar ist (st. Rspr., EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 22 ff.; zur Vorgängerregelung in Art. 119 EWG-Vertrag EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 38 f.) , gilt bei Beschäftigungsverhältnissen der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

    Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 30; 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 26) .

  • EuGH, 05.05.2022 - C-405/20

    BVAEB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 157 AEUV - Protokoll

    Überdies fördert die Union nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV u. a. die Gleichstellung von Frauen und Männern, und nach Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Tesco Stores, C-624/19, EU:C:2021:429, Rn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19
    § 157 Abs. 1 AEUV ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 03.06.2021, Az.: C-624/19, Rn 21, 22) von den nationalen Gerichten direkt anwendbar.
  • EuGH, 16.02.2023 - C-707/20

    Gallaher

    Dies ist beim vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen, das am 30. Dezember 2020 beim Gerichtshof eingegangen ist, der Fall (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Tesco Stores, C-624/19, EU:C:2021:429, Rn. 17).
  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
    Bei gleichwohl bestehender Benachteiligung wegen des Geschlechts folgt aus Art. 157 Abs. 1 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 03. Juni 2021 - C-624/19 -, Rn. 22 f.) und §§ 3, 7 EntgTranspG unmittelbar ein Zahlungsanspruch (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - 7 Sa 1086/19 -, Rn. 22, juris; ErfK/Schlachter, 21. Aufl. 2021 Rn. 1, EntgTranspG § 7 Rn. 1; BeckOK ArbR/Roloff, 61. Ed. 1.9.2021, EntgTranspG § 7 Rn. 7 ff.; HWK/Thies, 9. Aufl. 2020, § 7 EntgTranspG Rn. 1; Däubler/Bertzbach, AGG, 4. Aufl., § 7 EntgTranspG Rn. 1; Schaub/Ahrendt ArbR-HdB, 19.Aufl., § 37 Entgeltgleichheit Rn. 22; Hintzen/Richter, Entgelttransparenzgesetz, III. 26.; Behrendt/Witzke, BB 2017, 3060, 3062).
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