Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1985 - 243/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,324
EuGH, 03.07.1985 - 243/83 (https://dejure.org/1985,324)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 243/83 (https://dejure.org/1985,324)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 243/83 (https://dejure.org/1985,324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Binon / AMP

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - VERBOT - KARTELLE , DEREN WIRKUNGEN ÜBER IHR FORMALES AUSSERKRAFTTRETEN HINAUS FORTBESTEHEN - ANWENDUNG VON ARTIKEL 85 EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Binon / AMP

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf Vereinbarungen zwischen spezialisierten Zeitungshändlern und Zeitschriftengroßhändlern; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts; Unvereinbarkeit eines selektiven Vertriebssystems mit dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Binon

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 177; ; EWG Art. 85; ; EWG Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EG Art. 177; EWG Art. 85; EWG Art. 86
    1. WETTBEWERB - KARTELLE - VERBOT - KARTELLE , DEREN WIRKUNGEN ÜBER IHR FORMALES AUSSERKRAFTTRETEN HINAUS FORTBESTEHEN - ANWENDUNG VON ARTIKEL 85 EWG-VERTRAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 651
  • GRUR Int. 1986, 51
  • ZUM 1987, 232
  • afp 1986, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 243/83
    3i Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach dem Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro, Slg. 1977, 1875), sind selektive Vertriebssysteme ein mit Artikel 85 Absatz 1 vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer aufgrund objektiver Kriterien qualitativer Art erfolgt, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals und seiner sachlichen Ausstattung für den Vertrieb des Erzeugnisses beziehen, und sofern diese Voraussetzungen einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewandt werden.
  • EuGH, 15.06.1976 - 96/75

    EMI Records / CBS Schallplatten

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 243/83
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 in den Rechtssachen 51, 86 und 96/75 (EMI/CBS, Slg. 1976, 811) für außer Kraft getretene Kartelle erkannt hat, reicht es für die Anwendbarkeit des Artikels 85 EWG-Vertrag aus, daß über das formale Außerkrafttreten hinaus die Kartellwirkungen fortbestehen.
  • EuGH, 14.03.2013 - C-32/11

    Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten

    Der Gerichtshof hat daher bereits mehrfach entschieden, dass eine vertikale Vereinbarung eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckte (vgl. Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission, 56/64 und 58/64, Slg. 1966, 322, vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, vom 3. Juli 1985, Binon, 243/83, Slg. 1985, 2015, und Pierre Fabre Dermo-Cosmétique).
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    c) In der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs ist ferner geklärt, dass Vereinbarungen, mit denen die beteiligten Unternehmen Mindestpreise für Rechtsgeschäfte mit Dritten festlegen, als solche Vereinbarungen anzusehen sind (EuGH, Slg. 1985, 391 Rn. 22 - Clair; EuGH, GRUR Int. 1986, 51 Rn. 44 - Binon; s. außerdem Commission Staff Working Document C (2014) 198 final, Nr. 3.4; ebenso Zimmer in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 1 GWB Rn. 132; Emmerich aaO Art. 101 Abs. 1 AEUV Rn. 177; Krauß in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage, § 1 GWB Rn. 157; Hengst aaO Art. 101 AEUV Rn. 231; Füller in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, Art. 101 AEUV Rn. 216; Schröter/Voet van Vormizeele in Schröter/Jakob/Klotz/Mederer, Europäisches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage, Art. 101 Rn. 134; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar Kartellrecht, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG Rn. 336 f.; Bechtold/Bosch, GWB, 8. Auflage, § 1 Rn. 44; Wollman/Herzog in MünchKomm.WettbR, 2. Auflage, Art. 101 AEUV Rn. 253; Kuhn, ZWeR 2014, 143, 148; Mohr, ZWeR 2015, 1, 14; Lettl, WM 2015, 1037, 1041).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83 (Binon, Slg. 1985, 2015) hat das Gericht in diesem Zusammenhang ausgeführt, Artikel 85 des Vertrages sei auch auf außer Kraft getretene Kartelle anwendbar, deren Wirkungen über das formelle Außerkrafttreten hinaus fortbestünden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht