Rechtsprechung
EuGH, 03.07.2001 - C-380/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a - Besteuerungsgrundlage - Versandkosten von Sachprämien
- Europäischer Gerichtshof
Bertelsmann
- EU-Kommission
Bertelsmann
Richtlinie des Rates 77/388, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann - Voraussetzung - Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ...
- EU-Kommission
Bertelsmann
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
6. Mehrwertsteuerrichtlinie: Besteuerungsgrundlage für Sachprämien umfasst nach Art. 11 Teil A Abs. 1 a auch Versandkosten
- Judicialis
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; EGV Art. 234
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann - Voraussetzung - Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 11, Richtlinie 77/388/EWG Art 11
Sachprämie; Vermittlung; Versandkosten - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 2001, 1375 (Ls.)
- BB 2001, 709
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 02.06.1994 - C-33/93
Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Da der Rechtsstreit nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht schon auf der Grundlage der Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (…Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, S. 6365) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329) entschieden werden kann, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Umfasst die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Sachprämie, die dem Empfänger für die Vermittlung eines neuen Kunden zugesandt wird, nach Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern außer dem Einkaufspreis für die Sachprämie auch die Versandkosten? Vorlagefrage.Dies werde durch das Urteil Empire Stores bestätigt, in dem der Gerichtshof die Versandkosten nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen habe, obwohl es in dieser Rechtssache um ein Versandhandelsunternehmen gegangen sei.
Auch wenn sich der Gerichtshof im Urteil Empire Stores aufgrund der damaligen Fragestellung nicht explizit zur Einbeziehung der Versandkosten in die Besteuerungsgrundlage geäußert habe, lasse sich aus diesem Urteil zweifelsfrei ableiten, dass die Kosten derartiger Nebenleistungen der Lieferung in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen seien.
Zur Auslegung des in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffes "Gegenleistung" ist daran zu erinnern, dass die Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen nach ständiger Rechtsprechung aus einer Dienstleistung bestehen und deren Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sein kann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnrn. 11, 12 und 16, und Empire Stores, Randnr. 12).
Hierzu ist festzustellen, dass zum einen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung der Sachprämien und der Vermittlung neuer Kunden besteht und dass zum anderen der Wert der gegenüber der Klägerin erbrachten Dienstleistungen in Geld ausgedrückt werden kann, da diese durch die Lieferung eines Gegenstands vergütet werden (vgl. Urteil Empire Stores, Randnrn.
Was die Bestimmung des als Besteuerungsgrundlage für einen solchen Umsatz dienenden Gegenwerts angeht, so ist dieser Gegenwert nach ständiger Rechtsprechung ein subjektiver Wert, da die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist, nicht aber ein nach objektiven Maßstäben geschätzter Wert (vgl. insbesondere Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnr. 16, und Empire Stores, Randnr. 18).
Nach diesem im Urteil Empire Stores aufgestellten Grundsatz umfasst der Wert der Dienstleistung alle Ausgaben, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten, einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Gegenstände stehen.
- EuGH, 23.11.1988 - 230/87
Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Da der Rechtsstreit nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht schon auf der Grundlage der Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, S. 6365) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329) entschieden werden kann, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Umfasst die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Sachprämie, die dem Empfänger für die Vermittlung eines neuen Kunden zugesandt wird, nach Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern außer dem Einkaufspreis für die Sachprämie auch die Versandkosten? Vorlagefrage.Zur Auslegung des in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffes "Gegenleistung" ist daran zu erinnern, dass die Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen nach ständiger Rechtsprechung aus einer Dienstleistung bestehen und deren Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sein kann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnrn. 11, 12 und 16, und Empire Stores, Randnr. 12).
Was die Bestimmung des als Besteuerungsgrundlage für einen solchen Umsatz dienenden Gegenwerts angeht, so ist dieser Gegenwert nach ständiger Rechtsprechung ein subjektiver Wert, da die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist, nicht aber ein nach objektiven Maßstäben geschätzter Wert (vgl. insbesondere Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnr. 16, und Empire Stores, Randnr. 18).
- EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Randnr. 27). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter dem Gesichtspunkt der Mehrwertsteuer eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 30, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Randnr. 27). - EuGH, 27.03.1990 - 126/88
Boots / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnrn.
- BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"
Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (vgl. z.B. zu Versandkosten EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99 --Bertelsmann--, Slg. 2001, I-5163; zu einer Werbeleistung vgl. auch EuGH-Urteil vom 23. November 1988 Rs. 230/87 --Naturally Yours Cosmetics--, Slg. 1988, 6365;… BFH-Urteil vom 28. März 1996 V R 33/95, BFH/NV 1996, 936).Die ältere Rechtsprechung des BFH, die auf den gemeinen (§ 9 des Bewertungsgesetzes) und damit einen objektiven Wert abstellte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. November 1987 V B 52/86, BFHE 151, 474, BStBl II 1988, 156), ist insoweit durch die Rechtsprechung des EuGH überholt (EuGH-Urteile in Slg. 1994, I-2329, Randnr. 18; in Slg. 2001, I-5163, Randnr. 22).
- BFH, 28.10.2010 - V R 9/10
Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung - …
Eine Leistung ist insbesondere dann Neben- und nicht Hauptleistung, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (…EuGH-Urteile CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30; vom 3. Juli 2001 C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20;… vom 15. Mai 2001 C-34/99, Primback, Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45;… Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52, und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18).Nebenleistung zu einer Hauptleistung ist danach z.B. der Versand einer Sachprämie im Verhältnis zur Lieferung der Prämie (EuGH-Urteil Bertelsmann in Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 21) oder die Beratung im Verhältnis zur Kreditvermittlung durch einen Vermögensberater (…EuGH-Urteil Ludwig in Slg. 2007, I-5083 Rdnr. 19).
(1) Soweit mit den EuGH-Urteilen CPP in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 30, Bertelsmann in Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 20, Primback in Slg. 2001, I-3833 Rdnr. 45, Part Service in Slg. 2008, I-897 Rdnr. 52 und RLRE Tellmer Property in Slg. 2009, I-4983 Rdnr. 18 darauf abzustellen ist, dass eine Nebenleistung für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, wäre im Streitfall die Steuerpflicht der beim Kauf und Verkauf der einzelnen Wertpapiere erbrachten Leistungen zu bejahen, da dieser Leistungsteil die zuvor getroffene Anlageentscheidung umsetzt und dazu dient, diese unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
So hätte es dieses Kriterium auch gerechtfertigt, den Versand einer Sachprämie im Verhältnis zur Lieferung der Prämie (EuGH-Urteil Bertelsmann in Slg. 2001, I-5163 Rdnr. 21) oder die Beratung im Verhältnis zur Kreditvermittlung (…EuGH-Urteil Ludwig in Slg. 2007, I-5083 Rdnr. 19) entgegen diesen EuGH-Urteilen nicht als Nebenleistung, sondern als selbständige Leistung anzusehen, da sowohl Versand unabhängig von der Lieferung als auch Beratung unabhängig von der Kreditvermittlung durch Dritte erfolgen können.
- BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
Sollte der EuGH aufgrund der in § 9 des Vertrages übernommenen Verpflichtung, die zeitlich über die in Art. 11 Abs. 1 Buchst. c Nr. 3 der VO Nr. 2200/96 enthaltene Verpflichtung hinausgeht, zu der Auffassung gelangen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens unionsrechtlich ein Tausch mit Baraufgabe vorliegt, wäre, da das Unionsrecht keine dem § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG vergleichbare Sonderregelung zur Bemessungsgrundlage beim Tausch enthält, die Bemessungsgrundlage nach Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG zu bestimmen (vergleiche EuGH-Urteile Bertelsmann vom 3. Juli 2001 C-380/99, EU:C:2001:372, BFH/NV 2001, Beilage 3, 192, Rz 17; Serebryannay vek, EU:C:2013:599, DStRE 2014, 476, Rz 38).
- BFH, 30.06.2022 - V R 25/21
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher …
Dementsprechend kann die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Dienstleistung bestehen und Besteuerungsgrundlage der Lieferung sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteile Naturally Yours Cosmetics vom 23.11.1988 - C-230/87, EU:C:1988:508, Rz 11, 12 und 16; Empire Stores vom 02.06.1994 - C-33/93, EU:C:1994:225, Rz 12; Bertelsmann vom 03.07.2001 - C-380/99, EU:C:2001:372, Rz 17; A vom 10.01.2019 - C-410/17, EU:C:2019:12, Rz 35 f.).Er umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (EuGH-Urteile Empire Stores, EU:C:1994:225, Rz 18 f.; Naturally Yours Cosmetics, EU:C:1988:508, Rz 16, und Bertelsmann, EU:C:2001:372, Rz 24; BFH-Urteil vom 25.04.2018 - XI R 21/16, BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 22).
- BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11
Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift …
a) Der Gegenwert kann bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen i.S. von § 3 Abs. 12 UStG durch eine tatsächlich erhaltene Gegenleistung erbracht werden, die nicht in Geld bestehen, aber in Geld ausdrückbar sein muss (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 21/01, BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438;… in BFH/NV 2006, 1525; in BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 2. Juni 1994 C-33/93 --Empire Stores Ltd.--, Slg. 1994, I-2329, Rz 12, 16 und 17; vom 3. Juli 2001 C-380/99 --Bertelsmann AG--, Slg. 2001, I-5163, BFH/NV Beilage 2001, 192, Rz 17).Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (vgl. z.B. zu Versandkosten EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-5163, BFH/NV Beilage 2001, 192; zu einer Werbeleistung vgl. auch EuGH-Urteil vom 23. November 1988 C-230/87 --Naturally Yours Cosmetics--, Slg. 1988, 6365;… BFH-Urteile vom 28. März 1996 V R 33/95, BFH/NV 1996, 936; in BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909).
- BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die …
Dementsprechend kann die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Dienstleistung bestehen und Besteuerungsgrundlage der Lieferung sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163, BFH/NV Beilage 2001, 192 Rdnr. 17). - BFH, 01.08.2002 - V R 21/01
Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins
Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger den Dienstleistungen beimisst, die er sich verschaffen will, und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99, Bertelsmann, UR 2001, 346, Rdnr. 23). - BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16
Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der …
Er umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (vgl. z.B. zu Versandkosten EuGH-Urteil Bertelsmann vom 3. Juli 2001 C-380/99, EU:C:2001:372, UR 2001, 346). - BFH, 18.01.2005 - V R 61/03
Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?
Danach ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen --und teilt umsatzsteuerrechtlich deren Schicksal--, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (…vgl. EuGH-Urteile vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96, Rs. C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 38 Rz. 24;… vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254 Rdnr. 30; vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163, UR 2001, 346, Rdnr. 20; BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658;… vom 4. Juli 2002 V R 41/01, BFH/NV 2002, 1622; vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378; jetzt auch Abschn. 29 Abs. 5 Satz 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005). - BFH, 06.12.2007 - V R 42/06
Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung - …
12, 16 und 17; vom 3. Juli 2001 Rs. C-380/99, Bertelsmann AG, BFH/NV 2001, Beilage 3, 192 Randnr. 17). - BFH, 20.08.2009 - V R 21/08
Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten …
- BFH, 19.05.2010 - XI R 35/08
Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind kein …
- FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14
(Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das …
- EuGH, 26.09.2013 - C-283/12
Serebryannay vek - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 …
- BFH, 13.06.2018 - XI R 6/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
- BFH, 10.07.2012 - XI R 31/10
Zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes zwischen dem …
- EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 …
- EuGH, 01.06.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 108/04
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei einem Tausch
- FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 975/03
Wasserversorgungsunternehmen; Hausanschluss; Baukostenzuschüsse; …
- FG München, 13.05.2004 - 14 K 2886/03
Lieferung von "Werbemobilen" - So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug
- FG München, 10.05.2017 - 3 K 1776/14
Dachsanierung zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage als tauschähnlicher Umsatz
- BFH, 26.01.2006 - V R 36/03
Vorsteuer: Aufteilung bei gemischter Gebäudenutzung
- FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 3 K 1900/02
Zur Umsatzsteuerpflicht von Marketing- und Werbungsleistungen, die im …
- BFH, 15.11.2007 - V B 63/06
Zinsvorteil aus der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens als tauschähnliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- FG München, 09.11.2005 - 3 K 5382/02
Umsatzsteuer; Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-210/04
FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 9 …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-618/11
TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …
- FG Münster, 04.08.2008 - 5 K 2044/04
Qualifikation einer Fahrzeugüberlassung an selbstständige Handelsvertreter als …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A - …
- FG München, 23.09.2014 - 2 K 3435/11
Tauschähnlicher Umsatz bei Renovierung eines fremden Daches im eigenen Namen und …
- FG Münster, 28.02.2008 - 5 K 2044/04
Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen …
- FG Berlin, 05.04.2006 - 2 K 5030/04
Unentgeltliche Gewährung von Beförderungsleistungen und Unterbringungsleistungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 2638/01
Zu den Voraussetzungen der steuerfreien Vermittlung der Umsätze im …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
- FG München, 23.07.2012 - 14 K 2389/10
Zuschätzung von Umsätzen