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   EuGH, 03.09.2015 - C-125/14   

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https://dejure.org/2015,23314
EuGH, 03.09.2015 - C-125/14 (https://dejure.org/2015,23314)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2015 - C-125/14 (https://dejure.org/2015,23314)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2015 - C-125/14 (https://dejure.org/2015,23314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de

    Zur Bekanntheit von Gemeinschaftsmarken hinsichtlich der geografischen Ausdehnung

  • Europäischer Gerichtshof

    Iron & Smith

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Anmeldung einer nationalen, mit einer älteren Gemeinschaftsmarke identischen oder ihr ähnlichen Marke - In der Europäischen Union bekannte Gemeinschaftsmarke - Geografische Ausdehnung der Bekanntheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Iron & Smith

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Anmeldung einer nationalen, mit einer älteren Gemeinschaftsmarke identischen oder ihr ähnlichen Marke - In der Europäischen Union bekannte Gemeinschaftsmarke - Geografische Ausdehnung der Bekanntheit

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Marken; Anmeldung einer nationalen, mit einer älteren Gemeinschaftsmarke identischen oder ihr ähnlichen Marke; In der Europäischen Union bekannte Gemeinschaftsmarke; Geografische Ausdehnung der Bekanntheit

  • kanzlei.biz

    Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke in einem wesentlichen Teil des Gebiets der EU

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke in einem wesentlichen Teil der Union; Vorabentscheidungsersuchen des ungarischen Fõvárosi Törvényszék

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Iron & Smith/Unilever

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Bekanntheit von Gemeinschaftsmarken hinsichtlich der geografischen Ausdehnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geografische Ausdehnung der Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geografische Ausdehnung der Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Iron & Smith

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Anmeldung einer nationalen, mit einer älteren Gemeinschaftsmarke identischen oder ihr ähnlichen Marke - In der Europäischen Union bekannte Gemeinschaftsmarke - Geografische Ausdehnung der Bekanntheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus EuGH, 03.09.2015 - C-125/14
    Wenn die beteiligten Verkehrskreise keinen Zusammenhang zwischen der älteren Gemeinschaftsmarke und der jüngeren nationalen Marke sehen, d. h. die beiden nicht gedanklich miteinander verknüpfen, ermöglicht die Benutzung der jüngeren Marke nicht, gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95 die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke in unlauterer Weise auszunutzen oder zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 30 und 31).

    Eine solche gedankliche Verknüpfung ist zwar unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles umfassend zu beurteilen (vgl. Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 41), kann als solche allein aber nicht genügen, um daraus den Schluss zu ziehen, dass eine der in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95 genannten Beeinträchtigungen gegeben ist (vgl. entsprechend Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 32).

    In diesem Fall obliegt es dem Inhaber der jüngeren Marke, nachzuweisen, dass es für die Benutzung dieser Marke einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. entsprechend Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 37 und 39).

    Das Vorliegen einer der in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95 angesprochenen Beeinträchtigungen oder der ernsthaften Gefahr einer künftigen Beeinträchtigung ist in gleicher Weise wie das Bestehen einer gedanklichen Verknüpfung zwischen den einander gegenüberstehenden Marken unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 68).

    Hierzu ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Gefahr, dass die gegenwärtige oder künftige Benutzung der jüngeren Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, desto größer ist, je unmittelbarer und stärker die ältere Marke von der jüngeren Marke in Erinnerung gerufen wird (vgl. Urteil Intel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 67).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

    Auszug aus EuGH, 03.09.2015 - C-125/14
    Zu Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "bekannt" einen gewissen Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum voraussetzt, der als erreicht anzusehen ist, wenn die Gemeinschaftsmarke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (vgl. Urteil PAGO International, C-301/07, EU:C:2009:611, Rn. 21 und 24).

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzung hat das nationale Gericht alle relevanten Umstände des Falles zu berücksichtigen, also insbesondere den Marktanteil der Marke, die Intensität, die geografische Ausdehnung und die Dauer ihrer Benutzung sowie den Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zu ihrer Förderung getätigt hat (Urteil PAGO International, C-301/07, EU:C:2009:611, Rn. 25).

    In territorialer Hinsicht ist die Voraussetzung der Bekanntheit als erfüllt anzusehen, wenn die Gemeinschaftsmarke in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets bekannt ist, wobei dieser Teil gegebenenfalls u. a. dem Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats entsprechen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil PAGO International, C-301/07, EU:C:2009:611, Rn. 27 und 29).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 03.09.2015 - C-125/14
    Die Bestimmungen über das Erfordernis einer ernsthaften Benutzung der Gemeinschaftsmarke in der Union wie die Art. 15 Abs. 1 und Art. 51 der Verordnung Nr. 207/2009 verfolgen ein anderes Ziel als die Bestimmungen über den erweiterten Schutz, der Marken verliehen wird, die in der Union Bekanntheit genießen, wie insbesondere Art. 9 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil Leno Merken, C-149/11, EU:C:2012:816, Rn. 53).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es unmöglich ist, im Vorhinein abstrakt festzulegen, auf welche Gebietsgröße bei der Prüfung der Frage, ob die Gemeinschaftsmarke ernsthaft benutzt wird, abzustellen ist (vgl. Urteil Leno Merken, C-149/11, EU:C:2012:816, Rn. 55).

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    (4) Die Rechtsbeschwerde macht ohne Erfolg geltend, derartige Anforderungen stünden mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 3. September 2015 (C-125/14, GRUR 2015, 1002 - Iron & Smith/Unilever [be impulsive/Impulse]) nicht in Einklang.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in jenem Urteil entschieden, dass, sofern die Bekanntheit einer Unionsmarke in einem wesentlichen Teil des Gebiets der Europäischen Union erwiesen ist, das gegebenenfalls mit dem Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats zusammenfallen kann, davon auszugehen ist, dass diese Marke in der Europäischen Union gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken bekannt ist (EuGH, GRUR 2015, 1002 Rn. 20 - Iron & Smith/Unilever [be impulsive/Impulse]).

  • EuGH, 11.04.2019 - C-690/17

    ÖKO-Test Verlag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Marken -

    Dieses Publikum ist nach der unter der betreffenden Marke vermarkteten Ware oder Dienstleistung zu bestimmen, und der erforderliche Bekanntheitsgrad ist als erreicht anzusehen, wenn die Marke einem bedeutenden Teil dieses Publikums bekannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, PAGO International, C-301/07, EU:C:2009:611, Rn. 21 bis 24, und vom 3. September 2015, 1ron & Smith, C-125/14, EU:C:2015:539, Rn. 17).
  • BPatG, 01.03.2016 - 29 W (pat) 33/13

    Oxford Club - Markenbeschwerdeverfahren - "Oxford Club/OXFORD

    Aus der Entscheidung des EuGH in Sachen "be impulsive/Impulse" vom 3. September 2015 (EuGH GRUR 2015, 1002) dürfte zwar zu folgern sein, dass im Gebiet der Markenkollision für eine Steigerung der Kennzeichnungskraft die erhöhte Verkehrsgeltung in einem "wirtschaftlich nicht unerheblichen Teil" der beteiligten Verkehrskreise genügt und mithin die Verwechslungsgefahr im relevanten Territorium (nur) in Bezug auf einen wirtschaftlich nicht unerheblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise vorliegen muss.

    Zudem sind die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zur Rechtssache C-125/14 auf diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Ausreichend hierfür kann nämlich sein, dass dieser wesentliche Teil unter anderem dem Gebiet eines einzigen Mitgliedsstaats entspricht (vgl. EuGH GRUR 2015, 1002 Rn. 19 - Iron & Smith/Unilever, EuGH GRUR 2009, 1158 Rn. 27, 29 - PAGO International: Bejahung für Österreich).
  • OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22

    BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch

    Voraussetzung für den erweiterten Schutz einer Marke insbesondere gegen die Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung ist zunächst das Vorliegen einer bekannten Marke, wobei die Bekanntheit im Gebiet eines einzigen Mitgliedstaates ausreichend sein kann (EuGH GRUR 2015, 1002 Rn. 19 - IRON & SMITH/UNILEVER; Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 130 - Telekom-T).
  • OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21

    Telekom-T - Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche der Telekom

    Voraussetzung für den erweiterten Schutz einer Marke insbesondere gegen die Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung ist zunächst das Vorliegen einer bekannten Marke, wobei die Bekanntheit im Gebiet eines einzigen Mitgliedstaates ausreichend sein kann (EuGH GRUR 2015, 1002 Rn. 19 - IRON & SMITH/UNILEVER).
  • EuGH, 20.07.2017 - C-93/16

    Ornua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Unionsmarke -

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist davon auszugehen, dass die fragliche Unionsmarke in der gesamten Union bekannt ist (Urteile vom 6. Oktober 2009, PAGO International, C-301/07, EU:C:2009:611, Rn. 27, 29 und 30, sowie vom 3. September 2015, 1ron & Smith, C-125/14, EU:C:2015:539, Rn. 19 und 20).
  • LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22

    Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer im Fahrzeugbereich bekannten Marke

    Das Merkmal "bekannt" setzte nach der Rechtsprechung des EuGH einen gewissen Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum voraus, der als erreicht anzusehen ist, wenn die Unionsmarke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (EuGH GRUR 2015, 1002, 1003 Rn. 17 - Iron & Smith/Unilever).

    In territorialer Hinsicht ist die Voraussetzung der Bekanntheit als erfüllt anzusehen, wenn die Unionsmarke in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets bekannt ist, wobei dieser Teil gegebenenfalls unter anderem dem Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats entsprechen kann (EuGH GRUR 2015, 1002, 1003 Rn. 19 - Iron & Smith/Unilever).

  • EuGH, 28.06.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

    Was insbesondere die zweite Voraussetzung in Bezug auf die Bekanntheit einer Marke betrifft, um die es im vorliegenden Fall allein geht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Marke im Sinne des Unionsrechts bekannt ist, wenn sie einem wesentlichen Teil des Publikums, das von den durch sie erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist, in einem wesentlichen Teil des relevanten Gebiets bekannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2015, 1ron & Smith, C-125/14, EU:C:2015:539, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.07.2022 - T-250/21

    Zdút/ EUIPO - Nehera u.a. (nehera) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Ein parasitäres Verhalten in Bezug auf die Bekanntheit eines Zeichens oder eines Namens, wie es die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung angeführt hat, um die Feststellung der Bösgläubigkeit des Klägers zu begründen, ist aber grundsätzlich nur dann möglich, wenn dieses Zeichen oder dieser Name tatsächlich und gegenwärtig eine gewisse Bekanntheit oder eine gewisse Berühmtheit genießt (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2015, 1ron & Smith, C-125/14, EU:C:2015:539, Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung genügt es jedoch für sich allein nicht, dass die maßgeblichen Verkehrskreise eine gedankliche Verknüpfung zwischen einer jüngeren Marke und einem älteren Zeichen oder Namen herstellen, um daraus den Schluss zu ziehen, dass eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des älteren Zeichens oder Namens gegeben ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, EU:C:2008:655, Rn. 32, und vom 3. September 2015, 1ron & Smith, C-125/14, EU:C:2015:539, Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 20 U 46/17

    Nutzung einer Bezeichnung "Reitsportfachgeschäft Equitan" als Überschrift in

  • EuG, 08.11.2018 - T-718/16

    Das Gericht hebt die Entscheidung des EUIPO auf, mit der die Rechte der Inhaberin

  • OLG Hamburg, 24.05.2017 - 5 U 174/16

    Abnehmen mit ALMASED - Gemeinschaftsrechtlicher Markenschutz: Verletzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

  • BPatG, 02.07.2020 - 29 W (pat) 16/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanubay/EBAY (Unionswortmarke)/ebay

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2016 - C-223/15

    combit Software - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • BPatG, 21.01.2021 - 30 W (pat) 517/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MyGecko/Geck" - Einrede mangelnder Benutzung - keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2017 - C-93/16

    Ornua

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren

  • BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 8/22
  • EuG, 04.10.2017 - T-143/16

    Intesa Sanpaolo / EUIPO - Intesia Group Holding (INTESA) - Unionsmarke -

  • OLG Hamburg, 24.05.2017 - 5 U 32/16

    Gemeinschaftsmarke: Markenverletzung durch die Verwendung einer Marke in einem

  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 O 288/17
  • BPatG, 21.02.2017 - 28 W (pat) 14/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Biomil/Blemil (Unionsmarke, Wort-Bild-Marke)/BLEMIL

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