Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.1996 - C-41/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7317
EuGH, 03.10.1996 - C-41/94 (https://dejure.org/1996,7317)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1996 - C-41/94 (https://dejure.org/1996,7317)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1996 - C-41/94 (https://dejure.org/1996,7317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Verordnung Nr. 714/89 der Kommission, Artikel 8
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Rindfleisch; Sonderprämie für Erzeuger; Voraussetzungen für die Gewährung; Kontrolle durch die zuständigen Behörden; Verwaltungskontrolle; Begriff; Vor-Ort-Kontrollen; Auswahlkriterien für die Betriebe

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger; Anforderungen an den Erhalt einer Sonderprämie für Rindfleischerzeuger; Durchführung der Sonderprämienregelung ; Verlässlichkeit des deutschen Kennzeichnungssystems; Sichtbare und dauerhafte Identifizierung von Rindern; ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; Verordnung Nr. 805/68 des Rates vom 27.06. 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 4a Absatz 1; ; Verordnung Nr. 714/89 der Kommissio... n vom 20.03.1989 zur Durchführung der Sonderprämienregelung für Rindfleischerzeuger Art. 7 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.06.1993 - C-54/91

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.10.1996 - C-41/94
    Die Klägerin hat jedoch nicht innerhalb dieser Frist die Ergebnisse dieser Umfrage vorgelegt und sich auch vor dem Gerichtshof nicht auf aussergewöhnliche Umstände berufen, die geeignet gewesen wären, die eingetretene Verspätung zu rechtfertigen (vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnrn.
  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus EuGH, 03.10.1996 - C-41/94
    Durch dieses Vorgehen habe die Kommission die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verletzt (Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnr. 38).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    In der mündlichen Verhandlung hat die Bundesrepublik Deutschland erklärt, sie nehme den Teil ihrer Klage zurück, der den Betrag von 3 118 563, 54 DM wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger betreffe, da sie ihren Streit mit der Kommission über diese Frage im Anschluß an das Urteil vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-41/94 (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-4733) beigelegt habe.

    Der Gerichtshof wies ihre Klage mit Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399) ab.

    Zum anderen können die nationalen Behörden eine Verletzung ihrer Pflicht, begangene Unregelmäßigkeiten schnell zu beheben, nicht mit der Dauer der von dem Wirtschaftsteilnehmer eingeleiteten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren rechtfertigen (Urteil vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-28/89, Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-581, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Daß die von der deutschen Regierung angeführten Gründe nicht durchgreifen, folgt bereits eindeutig aus Ihrem Urteil vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-41/94(68) - das nach Abschluß des schriftlichen Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache ergangen ist -, in der sich Deutschland gegenüber der Entscheidung der Kommission über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom EAGFL, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1990 finanzierten Ausgaben auf einen ähnlichen Klagegrund berufen hatte.

    (68) - Vgl. Urteil vom 3. Oktober 1996 in der Rechtssache C-41/94 (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-4733, Randnrn.

  • EuGH, 24.04.2008 - C-418/06

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen -

    Außerdem gehe aus der Rechtsprechung auch hervor, dass die Verwaltungskontrolle, die den Kontrollen vor Ort vorausgehe, so durchzuführen sei, dass die nationalen Behörden in Bezug auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der Prämien alle möglichen Schlüsse - sei es Gewissheit oder seien es Zweifel - ziehen können (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 1996, Deutschland/Kommission, C-41/94, Slg. 1996, I-4733, Randnr. 17, und vom 14. April 2005, Spanien/Kommission, Randnr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht