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   EuGH, 03.10.2000 - C-303/98   

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https://dejure.org/2000,20
EuGH, 03.10.2000 - C-303/98 (https://dejure.org/2000,20)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2000 - C-303/98 (https://dejure.org/2000,20)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2000 - C-303/98 (https://dejure.org/2000,20)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Ärzte von Teams zur medizinischen Grundversorgung - Durchschnittliche Arbeitszeit - Einbeziehung von Bereitschaftsdienst - Nacht- und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Simap

  • EU-Kommission PDF

    Simap

    Richtlinie 89/391 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 2; Richtlinie 93/104 des Rates, Artikel 1 Absatz 3
    1 Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 89/391 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der ...

  • EU-Kommission

    Simap

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer; Ärzte von Teams zur medizinischen Grundversorgung; Einbeziehung von Bereitschaftsdienst; Nacht- und Schichtarbeiter; Kollektivarbeitsrechtliche Klage bezüglich des ärztlichen Personals

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Ärzte von Teams zur medizinischen Grundversorgung - Durchschnittliche Arbeitszeit - Einbeziehung von Bereitschaftsdienst - Nacht- und ...

  • hensche.de

    Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 89/391/EWG; ; Richtlinie 93/104/EG

  • streifler.de
  • arztrecht.org PDF (Kurzinformation und Volltext)

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 89/391 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der ...

  • datenbank.nwb.de

    Bereitschaftsdienst von Ärzten in Teams zur medizinischen Grundversorgung - Begriff der Arbeitszeit und Überstunde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinien 89/391/EWG des Rates vom 12. 6. 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (AB... l. L 183, S. 1) und 93/104/EG des Rates vom 23. 11. 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18)
    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit i. S. des EU-Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER ARBEITSZEITGESTALTUNG SIND AUF ÄRZTE ANZUWENDEN, DIE MEDIZINISCHE GRUNDVERSORGUNG LEISTEN

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Richtlinienentwürfe zur Arbeitszeitregelung und Zeitarbeit gescheitert

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • dr-hoek.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidung des Tribunal Superior de Justicia Valencia - Auslegung der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307 vom 13.12.1993, S. 18) - Anwendungsbereich - Ärzte im Bereitschaftsdienst - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 53
  • NZA 2000, 1227
  • DB 2001, 818
 
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Wird zitiert von ... (399)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
    Denn dieser Gestaltungsspielraum schließt nicht die Möglichkeit aus, Mindestrechte zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Dagegen spricht es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dafür, dass der betrachtete Zeitraum keine Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88 ist, wenn die Arbeitnehmer ohne größere Zwänge über ihre Zeit verfügen und ihren eigenen Interessen nachgehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 50).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    In diesem Kontext hat der Gerichtshof zunächst klargestellt, dass die Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" einander ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 47, sowie vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras, C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Des Weiteren wurde entschieden, dass die persönliche Anwesenheit und die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz während des Bereitschaftsdienstes zur Erbringung seiner beruflichen Leistungen als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen ist, auch wenn die tatsächlich geleistete Arbeit von den Umständen abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 48).

    Fiele nämlich der Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz nicht unter den Begriff "Arbeitszeit", würde das Ziel der Richtlinie 2003/88 gefährdet, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, indem ihnen Mindestruhezeiten sowie angemessene Ruhepausen zugestanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 49).

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Bereitschaftsdienste insgesamt und nicht nur die Zeiten aktiver Betätigung Arbeitszeit iSd. der Arbeitszeit-Richtlinie 93/104/EG (vgl. EuGH 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2001, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2001, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389) zu der früheren Richtlinie 93/104/EG, die insoweit gleiche Regelungen enthielt, sind Zeiten des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit, nicht aber Zeiten der Rufbereitschaft.

    Mit den Entscheidungen zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft (3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2000, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389) hat der EuGH die charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" aufgezeigt.

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