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   EuGH, 03.10.2002 - C-394/01   

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https://dejure.org/2002,7449
EuGH, 03.10.2002 - C-394/01 (https://dejure.org/2002,7449)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2002 - C-394/01 (https://dejure.org/2002,7449)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2002 - C-394/01 (https://dejure.org/2002,7449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Entwicklungshilfe - Passagierschiff 'Le Levant', das in St. Pierre und Miquelon betrieben wird - Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die von der Französischen Republik gewährte staatliche Beihilfe

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    Artikel 88 EG
    1. Staatliche Beihilfen - Prüfung durch die Kommission - Beurteilung der Rechtmäßigkeit aufgrund der beim Erlaß der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationen

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Passagierschiff Le Levant, das in St. Pierre und Miquelon betrieben wird; Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die von der Französischen Republik gewährte staatliche Beihilfe

  • Judicialis

    Richtlinie 90/684 EWG Art. 4 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/684 EWG Art. 4 Abs. 7
    1. Staatliche Beihilfen - Prüfung durch die Kommission - Beurteilung der Rechtmäßigkeit aufgrund der beim Erlaß der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung bezüglich der Beihilfe, die Frankreich in Form einer Entwicklungsbeihilfe für das Passagierschiff "Le Levant" gewährte, das von Alstom Leroux Naval gebaut wurde und in Saint-Pierre-et-Miquelon betrieben werden soll

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.10.2002 - C-394/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich der staatlichen Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen ist, über die die Kommission bei deren Erlass verfügte (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 03.10.2002 - C-394/01
    Wie der Generalanwalt in Nummer 20 seiner Schlussanträge ausführt, kann sich ein Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof nicht auf Tatsachen berufen, die im Vorverfahren nach Artikel 88 EG nicht vorgetragen wurden (in diesem Sinne Urteile vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-382/99, Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.10.2002 - C-394/01
    Wie der Generalanwalt in Nummer 20 seiner Schlussanträge ausführt, kann sich ein Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof nicht auf Tatsachen berufen, die im Vorverfahren nach Artikel 88 EG nicht vorgetragen wurden (in diesem Sinne Urteile vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31, und vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-382/99, Niederlande/Kommission, Slg. 2002, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

    38 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-394/01 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-8245) die Klage abgewiesen und festgestellt, dass die Argumente der Französischen Republik gegen die Würdigung der induzierten Beschäftigung und der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Kommission unbegründet oder von diesem Mitgliedstaat nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens vorgebracht worden seien.

    110 Die Qualifizierung als Beihilfe im Sinne einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren staatlichen Beihilfe verlangt, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74).

    Insbesondere sind die Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei deren Vornahme verfügte (Urteil Frankreich/Kommission vom 3. Oktober 2002, Randnr. 34, Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, Kneissl Dachstein/Kommission, Randnr. 47, und vom 11. Mai 2005 in den Rechtssachen T-111/01 und T-133/01, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 67).

  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

    Was die Prüfung anbelangt, die die spanischen Behörden nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung vornahmen, so ist daran zu erinnern, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend ist (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-394/01, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-8245, Randnr. 34, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

    48 - Vgl. z. B. Urteile vom 14. September 2004, Spanien/Kommission (C-276/02, Slg. 2004, I-8091, Randnr. 31), vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 39), vom 3. Oktober 2002, Frankreich/Kommission (C-394/01, Slg. 2002, I-8245, Randnr. 34), vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission (C-241/94, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33), und vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission (234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16).
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