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   EuGH, 03.12.1992 - C-97/91   

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https://dejure.org/1992,1057
EuGH, 03.12.1992 - C-97/91 (https://dejure.org/1992,1057)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.1992 - C-97/91 (https://dejure.org/1992,1057)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - C-97/91 (https://dejure.org/1992,1057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Oleificio Borelli / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173
    1. Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Prüfung der Rechtmässigkeit einer nationalen Handlung, von der die angefochtene Gemeinschaftshandlung abhängt; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Oleificio Borelli / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft; Gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer von einer nationalen Behörde ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 215; ; EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 173; ; VO Nr. 355/77/EWG Art. 21; ; VO Nr. 355/77/EWG Art. 13 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Prüfung der Rechtmässigkeit einer nationalen Handlung, von der die angefochtene Gemeinschaftshandlung abhängt - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der sie die Gewährung eines Zuschusses des EAGFL gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates abgelehnt hat - Rücknahme einer befürwortenden Stellungnahme des betreffenden Mitgliedstaats - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 03.12.1992 - C-97/91
    14 Wie der Gerichtshof nämlich insbesondere in den Urteilen vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 14) ausgeführt hat, stellt die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle aller Entscheidungen einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 03.12.1992 - C-97/91
    14 Wie der Gerichtshof nämlich insbesondere in den Urteilen vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 14) ausgeführt hat, stellt die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle aller Entscheidungen einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Die nationalen Gerichte haben sich daher für eine Klage, die von dem Betroffenen erhoben wird, um die ihm durch das Unionsrecht garantierten Rechte zu verteidigen, für zuständig zu erklären, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsehen (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 13, und vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest, C-219/17, EU:C:2018:1023, Rn. 46).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Denn im Bereich des Gemeinschaftsrechts stellt das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle jeder Entscheidung einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen,

    - komplexe Verwaltungsverfahren der Union, bei denen die Entscheidungsbefugnis in den Händen der nationalen Behörden liegt (Rechtsprechung nach dem Urteil Borelli);.

    Rechtsprechung nach dem Urteil Borelli.

    Weiter führte der Gerichtshof - wie im Urteil Borelli - aus, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, über die Rechtmäßigkeit eines Eintragungsantrags zu entscheiden, wobei sie dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Entscheidungen anzuwenden haben, die von der betreffenden nationalen Behörde erlassen werden und Rechte verletzen können, die Dritte aus dem Unionsrecht ableiten; eine entsprechende Klage ist folglich als zulässig anzusehen, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsehen(36).

    Bei der Frage, nach welcher Regelung sich die gerichtliche Kontrolle richtet, stellen sowohl die Rechtsprechung nach dem Urteil Borelli als auch die Rechtsprechung nach dem Urteil Schweden/Kommission auf die konkrete Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den nationalen Behörden und den Unionsorganen ab.

    Steht die Entscheidungsbefugnis den nationalen Behörden zu, ist die Rechtsprechung nach dem Urteil Borelli einschlägig, liegt sie in den Händen der Unionsbehörde, kommt die Rechtsprechung nach dem Urteil Schweden/Kommission ins Spiel.

    19 Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission (C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 9), vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission (C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 62), vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission (C-64/05 P, EU:C:2007/802, Rn. 91), und vom 17. September 2014, Liivimaa Lihaveis (C-562/12, EU:C:2014:2229, Rn. 48).

    27 Urteil vom 3. Dezember 1992 (C-97/91, im Folgenden: Urteil Borelli, EU:C:1992:491).

    28 Urteil Borelli, Rn. 9 bis 12, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Januar 2009, 0cchetto und Parlament/Donnici (C-512/07 P[R] und C-15/08 P[R], EU:C:2009:3, Rn. 50).

    29 Urteil Borelli, Rn. 13. Nach dem Urteil ist eine entsprechende Klage auch dann zulässig, wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies für einen solchen Fall nicht vorsehen.

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    210 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (oben in Randnr. 146 zitiertes Urteil Johnston, Randnr. 18; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleifici Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39), ist die gerichtliche Kontrolle "Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegt [und der] auch in den Artikeln 6 und 13 der [EMRK] verankert [ist]".
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    19 Insoweit müsse eine dem gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzprinzip entsprechende Klage zulässig sein, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsähen (Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 13).
  • EuG, 28.02.2017 - T-192/16

    Flüchtlingsabkommen: EuG ist für Klage von Asylbewerbern nicht zuständig

    Aus Art. 263 AEUV geht allerdings hervor, dass die Unionsgerichte im Allgemeinen nicht dafür zuständig sind, über die Rechtmäßigkeit von Handlungen einer nationalen Behörde (Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 9, und vom 15. Dezember 1999, Kesko/Kommission, T-22/97, EU:T:1999:327, Rn. 83) oder einer Handlung von Vertretern nationaler Behörden mehrerer Mitgliedstaaten zu entscheiden, die im Rahmen eines in einer Verordnung der Union vorgesehenen Ausschusses tätig werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2014, Liivimaa Lihaveis, C-562/12, EU:C:2014:2229, Rn. 51).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    261 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleifici Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, oben in Randnr. 192 zitiertes Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 45, und Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39), ist die gerichtliche Kontrolle "Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegt [und der] auch in den Artikeln 6 und 13 der [EMRK] verankert [ist]".
  • EuGH, 06.12.2001 - C-269/99

    Carl Kühne u.a.

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaatenergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in den Rechtssachen C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, und C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17).

    Diese Anforderung muss auch in Bezug auf eine Handlung wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Eintragungsantrag erfüllt sein, der eine notwendige Stufe des Verfahrens zum Erlass einer Gemeinschaftsmaßnahme darstellt, da die Gemeinschaftsorgane in Bezug auf diese Maßnahme nur über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen verfügen (in diesem Sinn Urteil Oleificio Borelli/Kommission, Randnrn.

    Es ist daher Sache der nationalen Gerichte, über die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eintragung einer Bezeichnung wie des hier in Rede stehenden zu entscheiden, wobei sie dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Entscheidungen anzuwenden haben, die von der betreffenden nationalen Behörde erlassen werden und Rechte verletzen können, die Dritte aus dem Gemeinschaftsrecht ableiten; eine entsprechende Klage ist folglich als zulässig anzusehen, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsehen (in diesem Sinn Urteil Oleificio Borelli/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 19.12.2018 - C-219/17

    Für die Prüfung, ob die Rechtmäßigkeit des EZB-Beschlusses, mit dem dem Erwerb

    Andererseits fällt eine zu einem Entscheidungsprozess der Union gehörende Handlung einer nationalen Behörde nicht in die ausschließliche Zuständigkeit des Unionsrichters, wenn sich aus der in diesem Bereich geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen den nationalen Behörden und den Unionsorganen ergibt, dass die Handlung der nationalen Behörde eine notwendige Stufe eines Verfahrens zur Vornahme einer Handlung der Union darstellt, in dem die Unionsorgane nur über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen verfügen, so dass die nationale Handlung das Unionsorgan bindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 9 und 10).

    Die nationalen Gerichte haben dann über die etwaigen Fehler einer solchen nationalen Handlung zu entscheiden, wobei sie - gegebenenfalls im Wege einer Vorlage an den Gerichtshof - dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Handlungen, die von der betreffenden nationalen Behörde ergriffen werden und Rechte Dritter verletzen können, anzuwenden und eine entsprechende Klage gemäß dem Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes als zulässig anzusehen haben, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 11 bis 13, vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 58, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 57).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    Wie das Gericht in dieser Randnummer weiter ausgeführt hat, ist es nicht Sache des Gemeinschaftsrichters, eine Maßnahme einer nationalen Behörde anhand des nationalen Rechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 9).
  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 78/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Qualitätsregelungen für

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuG, 28.02.2017 - T-193/16

    NG / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

  • EuGH, 17.09.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Verordnungen

  • EuGH, 29.01.2020 - C-785/18

    GAEC Jeanningros - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Schutz der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat

  • EuGH, 11.01.2001 - C-1/99

    Kofisa Italia

  • BPatG, 02.06.2003 - 10 W (pat) 21/03
  • EuG, 23.11.1999 - T-173/98

    Unión de Pequeños Agricultores / Rat

  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Kesko / Kommission

  • EuGH, 27.11.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-185/95

    Baustahlgewebe / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • EuGH, 19.06.2003 - C-467/01

    Eribrand

  • EuGH, 11.01.2001 - C-226/99

    Siples

  • EuG, 28.02.2017 - T-257/16

    NM / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 15.11.2007 - T-215/07

    Donnici / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

  • EuGH, 06.10.2021 - C-743/19

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-249/02

    Portugal / Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuGH, 19.05.2009 - C-349/08

    Kronberger / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage

  • EuG, 21.05.2008 - T-18/07

    Kronberger / Parlament - Nichtigkeitsklage - Akt zur Einführung von Wahlen zum

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-375/96

    Galileo Zaninotto gegen Ispettorato Centrale Repressione Frodi - Ufficio di

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-785/18

    GAEC Jeanningros - Vorabentscheidungsverfahren - Landwirtschaft - Schutz der

  • EuG, 23.04.2018 - T-43/15

    CRM / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-467/01

    Eribrand

  • EuG, 21.05.2007 - T-18/07

    Kronberger / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Akt zur Einführung der Wahlen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00

    HI

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-6/99

    Greenpeace France u.a.

  • EuG, 11.12.2018 - T-834/16

    QC / Europäischer Rat

  • EuGH, 27.09.2001 - C-424/99

    Begriff der Positivliste im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie 89/105 EWG; Frist

  • EuG, 22.01.2018 - T-175/17

    Ostvesta / Kommission

  • EuG, 17.09.2003 - T-76/02

    Messina / Kommission

  • EuG, 16.12.2016 - T-663/16

    Groupement pastoral de Oust u.a. / Kommission

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