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   EuGH, 04.02.1988 - 391/85   

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https://dejure.org/1988,2671
EuGH, 04.02.1988 - 391/85 (https://dejure.org/1988,2671)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1988 - 391/85 (https://dejure.org/1988,2671)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 391/85 (https://dejure.org/1988,2671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169 und 171
    Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Wirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Verbot, die Vorschriften, auf denen die Vertragsverletzung beruht, in anderer Form wiedereinzuführen - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vertragsvorschriften; Einfuhr von Kraftfahrzeugen; Mehrwertsteuer bei der Lieferung oder Einfuhr neuer Kraftfahrzeuge

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 171

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 171
    Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Wirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Verbot, die Vorschriften, auf denen die Vertragsverletzung beruht, in anderer Form wiedereinzuführen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.07.1985 - 16/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 391/85
    Juli 1985 in der Rechtssache 16/84 ( Kommission/Niederlande, Slg . 1985, 2366 ) und in der Rechtssache 17/84 ( Kommission/Irland, Slg . 1985, 2376 ) dargelegt hat, daß das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auf dem Grundsatz beruht, daß auf Gegenstände und Dienstleistungen bis zur Einzelhandelsstufe einschließlich, ungeachtet der Zahl der Umsätze, die auf den vor der Besteuerungsstufe liegenden Produktions - und Vertriebsstufen bewirkt wurden, eine allgemeine, zum Preis der Gegenstände und Dienstleistungen genau proportionale Verbrauchsteuer anzuwenden ist .
  • EuGH, 10.07.1985 - 17/84

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 391/85
    Juli 1985 in der Rechtssache 16/84 ( Kommission/Niederlande, Slg . 1985, 2366 ) und in der Rechtssache 17/84 ( Kommission/Irland, Slg . 1985, 2376 ) dargelegt hat, daß das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auf dem Grundsatz beruht, daß auf Gegenstände und Dienstleistungen bis zur Einzelhandelsstufe einschließlich, ungeachtet der Zahl der Umsätze, die auf den vor der Besteuerungsstufe liegenden Produktions - und Vertriebsstufen bewirkt wurden, eine allgemeine, zum Preis der Gegenstände und Dienstleistungen genau proportionale Verbrauchsteuer anzuwenden ist .
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 391/85
    April 1984 in der Rechtssache 324/82 ( Kommission/Königreich Belgien, Slg . 1984, 1861 ) ergeben .
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1997 - C-318/96

    SPAR Österreichische Warenhandels AG gegen Finanzlandesdirektion für Salzburg.

    (24) - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579, Randnr. 23).

    (32) - Urteil in der Rechtssache 391/85, a. a. O., zitiert in Fußnote 24.

    (33) - Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 44/84 (Hurd, Slg. 1986, 29); Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86 (Ledoux, Slg. 1988, 3741); Urteil vom 3. Mai 1994 in der Rechtssache C-47/93 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1593).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-365/02

    Lindfors

    Der Gerichtshof hatte sich in einem anderen Zusammenhang als dem gegenständlichen in seinem Urteil in der Rechtssache 391/85 ebenfalls mit dem Vorbringen der Kommission auseinander zu setzen, wonach die damals in Belgien geltende Zulassungssteuer für Neuwagen in Wirklichkeit eine Mehrwertsteuer darstellte.

    17 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579, Randnrn. 14 und 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03

    Feron - Einfuhr eines Kraftfahrzeugs durch eine Privatperson - Steuerbefreiung -

    20 - Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579).

    32 - Kommission/Belgien, Randnr. 25.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1991 - C-266/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Die italienische Re- 3 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579.4 - Beschluß vom 1. April 1987 in den verbundenen Rechtssachen 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Ainsworth/ Kommission, Slg. 1987, 1579, Randnrn.

    6 - Siehe zuletzt Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-375/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991,I-383.

  • EuGH, 13.07.1989 - 93/88

    Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën

    Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 ( Kommission/Königreich Belgien, Slg . 1988, 579 ) zugrunde lagen .
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    Diese Vorgehensweise verletzte nach dem Urteil vom 4. Februar 1988, Kommission/Belgien (391/85, Slg. 1988, 579), das erste Urteil.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-433/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    In diesem Sinne verweist sie auf das Urteil vom 4. Februar 1988, Kommission/Belgien (391/85, Slg. 1988, 579), und folgert, dass ein "lediglich steuertechnischer Faktor" wie der von der Republik Österreich vorgetragene Umstand, dass die Zulassung nicht förmlich als Entstehungstatbestand in den Vorschriften über die NoVA festgelegt worden sei, die Einstufung als an die Zulassung anknüpfende Steuer nicht ausschließen könne, ohne zu einer ungleichen Behandlung der Endverbraucher in der Europäischen Union zu führen, was mit dem Ziel der Richtlinie 2006/112 unvereinbar sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

    18 - Die Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, 1988, 579, Randnrn. 25 und 26) können nicht als Beleg dafür herangezogen werden, dass Mehrwert- und Zulassungssteuer als Einheit zu betrachten sind, auch wenn sie formal auf unterschiedlichen Steuertatbeständen beruhen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-308/01

    GIL Insurance u.a.

    8 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-208/91

    Raymond Beaulande gegen Directeur des services fiscaux de Nantes. - Auslegung des

    (5) ° Siehe die Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84 (Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759); vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85 (Kerrutt, Slg. 1986, 2219); vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 391/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 579); vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi, Slg. 1988, 1343); vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 317/86, 48/87, 49/87, 285/87, 363/87 bis 367/87, 65/88 und 78/88 bis 80/88 (Lambert, Slg. 1989, 787); vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 93/88 und 94/88 (Wisselink, Slg. 1989, 2671); vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90 (Giant, Slg. 1991, I-1385); vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90 (Dansk Denkavit, Slg. 1992, I-2217); schließlich vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90 (Bozzi, Slg. 1992, I-2947).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 93/88

    Wisselink en Co. BV und andere gegen Staatssecretaris van Financiën. - Erste,

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