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   EuGH, 04.02.1992 - C-294/90   

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https://dejure.org/1992,1572
EuGH, 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace und Rover / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • EU-Kommission

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer staatlichen Beihilfe der britischen Regierung; Umfang der Befugnisse der Kommission nach Art. 93 EWG-Vertrag; Durchführung eines besonderen Verfahrens zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung von Beihilfen duch die Kommission; Andorderungen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Beihilfen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 92; EWG-Vertrag Art. 93
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 952
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    10 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 EWG-Vertrag überträgt der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).
  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    14 Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20) entschieden, daß die Kommission, wenn sie in einem solchen Fall die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer vorhergehenden Entscheidung beurteilten Zusammenhangs sowie die Verpflichtungen prüfen müsse, die einem Mitgliedstaat durch diese vorhergehende Entscheidung auferlegt wurden.
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Wenn die Kommission beabsichtigt habe, die Bundesrepublik Deutschland mit Zwangsmitteln zur Rückforderung der Beihilfen TWD I zu veranlassen, so hätte sie das Verfahren nach Artikel 169 EWG-Vertrag oder nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages wählen müssen, und nicht das im Vertrag nicht vorgesehene Verfahren der bedingten Genehmigung (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnrn. 11 ff.).

    35 Das Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) verweise die Kommission zwar auf die durch Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages eröffnete Möglichkeit einer Klage beim Gerichtshof, aber auch, in Randnummer 10, auf die Möglichkeit des Artikels 93 Absatz 1, die Beihilfe umzugestalten.

    58 Anders als in der dem Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) zugrunde liegenden Situation, hat die Kommission im vorliegenden Fall das Aufforderungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführt, bevor sie die angefochtenen Entscheidungen erließ.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Enichem macht geltend, die Kommission habe dadurch, daß sie sich nach derNichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung durch den Gerichtshof zumErlaß einer neuen Entscheidung für verpflichtet gehalten habe, den Umfang ihrereigenen Befugnisse verkannt, deren Ausübung in dem einschlägigen Bereich allein in ihrem Ermessen stehe (Urteil Transocean Marine Paint/Kommission, und Urteiledes Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, und vom 4. Februar 1992 in derRechtssache C-294/90, British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493).Weder Artikel 176 EG-Vertrag noch die Verordnung Nr. 2988/74 könnten daherdie Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung zum Neuerlaß der für nichtig erklärtenEntscheidung sein.
  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Indiesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Februar 1992in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992,I-493, Randnr. 11) entschieden, daß die Kommission, wenn der Staat dieBedingungen, von denen die Kommission eine Entscheidung über die Genehmigungeiner Beihilfe abhängig gemacht hat, nicht beachtet, gemäß Artikel 93 Absatz 2Unterabsatz 2 des Vertrages in Abweichung von den Artikeln 169 und 170 desVertrages den Gerichtshof unmittelbar anrufen kann.
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Sollte das begünstigte Unternehmen von den Genehmigungsbedingungen abweichen, so hätte der Mitgliedstaat für die ordnungsgemässe Durchführung der Entscheidung Sorge zu tragen, und die Kommission hätte zu prüfen, ob die Rückforderung der Beihilfe verlangt werden muß (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover, Slg. 1992, I-493, Randnr. 11).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Im Übrigen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. Oktober 1991, 1talien/Kommission (C-261/89, Slg. 1991, I-4437), und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission (C-294/90, Slg. 1992, I-493), anerkannt, dass vor Erlass einer zweiten Entscheidung, die mit der ersten im Wesentlichen übereinstimme, das Anhörungsrecht anzuwenden sei.
  • EuG, 08.07.2010 - T-396/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Hier ist zu beachten, dass die Kommission, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände berücksichtigen muss (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission, T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265, Randnr. 56).
  • EuG, 11.02.2009 - T-25/07

    Iride und Iride Energia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Energiesektor -

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG der Kommission die Befugnis überträgt, unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 16, und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    108: - Vgl. Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    26: - Sie verweist auf das Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission

  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 21.03.2002 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99

    ICI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99

    Elf Atochem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95

    Textilwerke Deggendorf GmbH (TWD) gegen Kommission der Europäischen

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