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   EuGH, 04.02.2002 - C-164/00   

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https://dejure.org/2002,19408
EuGH, 04.02.2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,19408)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,19408)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,19408)
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Volltextveröffentlichung

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    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmen von der Wahrung von Ansprüchen - Für den Fall der Entlassung vorgesehene Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
    [37] Die Richtlinie sieht jedoch neben den Ausnahmen des Artikels 3 Absatz 3, die die darin genannten Leistungen bei Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene betreffen, keine weiteren Ausnahmen von diesen Regeln vor; aus dem Bestehen einer solchen spezifischen Bestimmung ist zu schließen, dass sich Artikel 3 Absätze 1 und 2 auf alle darin genannten nicht unter diese Ausnahmen fallenden Ansprüche der Arbeitnehmer erstreckt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 135/83, Abels, Slg. 1985, 469, Randnr. 37).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
    [27] Zunächst ist festzustellen, dass unter den Parteien des Ausgangsverfahrens und der Regierung des Vereinigten Königreichs unstreitig ist, dass die Beschäftigten des NHS trotz dessen Zugehörigkeit zum öffentlichen Sektor dem nationalen Arbeitsrecht unterliegen, so dass für sie die Bestimmungen der Richtlinie gelten (siehe dazu Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98, Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 41).
  • EuGH, 26.02.1986 - 151/84

    Roberts / Tate & Lyle

    Auszug aus EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs trägt vor, dieser Standpunkt sei vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 151/84 (Roberts, Slg. 1986, 703) vertreten worden, in dem er festgestellt habe, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer vorgezogenen Altersrente im Rahmen kollektiver Verfahren zur Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen nicht den Voraussetzungen für die Gewährung normaler Altersrenten gleichzusetzen seien.
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
    Die Klägerin weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) nicht zwischen bei Entlassung gezahlten Entschädigungsleistungen aus einer vorgezogenen Altersrente und unter den gleichen Umständen gewährten andersartigen Entschädigungsleistungen unterschieden und diese Leistungen als Entgelt der Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) qualifiziert habe.
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