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   EuGH, 04.03.1986 - 243/84   

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EuGH, 04.03.1986 - 243/84 (https://dejure.org/1986,1857)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 243/84 (https://dejure.org/1986,1857)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 243/84 (https://dejure.org/1986,1857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

    1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - VERBOT DER DISKRIMINIERENDEN UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSEN UND GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN - GLEICHARTIGE ERZEUGNISSE - BEGRIFF - AUSLEGUNG - KRITERIEN - SCHOTTISCHER WHISKY UND LIKÖRWEINARTIGE ...

  • EU-Kommission

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

  • Wolters Kluwer

    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - VERBOT DER DISKRIMINIERENDEN UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSEN UND GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN - GLEICHARTIGE ERZEUGNISSE - BEGRIFF - AUSLEGUNG - KRITERIEN - SCHOTTISCHER WHISKY UND LIKÖRWEINARTIGE ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - VERBOT DER DISKRIMINIERENDEN UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSEN UND GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN - GLEICHARTIGE ERZEUGNISSE - BEGRIFF - AUSLEGUNG - KRITERIEN - SCHOTTISCHER WHISKY UND LIKÖRWEINARTIGE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.03.1986 - 243/84
    Damit das nationale Gericht entscheiden kann, ob unter diesen Umständen die unterschiedliche Besteuerung aufgrund der dänischen Steuerregelung gegen Artikel 95 Absatz 2 verstößt, ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe unter anderem Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601) zu verweisen, wonach das Gemeinschaftsrecht beim derzeitigen Stande seiner Entwicklung die Freiheit der Mitgliedstaaten nicht beschränkt, eine differenzierende Besteuerung für bestimmte Erzeugnisse nach Maßgabe objektiver Kriterien, beispielsweise der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, einzuführen.
  • EuGH, 15.07.1982 - 216/81

    Cogis

    Auszug aus EuGH, 04.03.1986 - 243/84
    Der Gerichtshof hat den Begriff der Gleichartigkeit in seinen Urteilen vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701) weit ausgelegt und die Gleichartigkeit nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität bestimmt, sondern anhand eines solchen der gleichen oder vergleichbaren Verwendung.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 04.03.1986 - 243/84
    Aus den Statistiken ergebe sich, daß die Einfuhren von Whisky von 1980, als die derzeitige Steuerregelung in der Folge des Urteils des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447) erlassen worden sei, in dem die Begünstigung von Aquavit durch die vorherigen Rechtsvorschriften für rechtswidrig erklärt worden sei, bis 1985 um mehr als 30 % gestiegen seien, auch wenn die Verkäufe der Klägerin des Ausgangsverfahrens zurückgegangen seien.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.03.1986 - 243/84
    Der Gerichtshof hat den Begriff der Gleichartigkeit in seinen Urteilen vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347) und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701) weit ausgelegt und die Gleichartigkeit nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität bestimmt, sondern anhand eines solchen der gleichen oder vergleichbaren Verwendung.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 04.03.1986 - 243/84
    1 1 Zur Beurteilung der Gleichartigkeit, auf der das Verbot des Artikels 95 Absatz 1 beruht, ist zu prüfen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) festgestellt hat, ob die Erzeugnisse gleiche Eigenschaften haben und in den Augen der Verbraucher denselben Bedürfnissen dienen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    In den beiden heute von mir zu besprechenden Rechtssachen 106/84 und 243/84 geht es erneut um die Frage, unter welchen Voraussetzungen alkoholische Getränke als gleichartig im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 und unter welchen Umständen sie als mittelbar miteinander konkurrierend im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 anzusehen sind.

    Was das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache 243/84 betrifft, so scheint sich aus Ihrem Urteil in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447) auf den ersten Blick ohne weiteres zu ergeben, daß Whisky und andere geistige Getränke (in diesem Fall insbesondere Aquavit) als gleichartig anzusehen sind.

    Im zweiten und dritten Teil dieser Schlußanträge werde ich den Sachverhalt, die Anträge und das Vorbringen der Parteien in der Rechtssache 106/84 bzw. 243/84 dem Sitzungsbericht entnehmen und einige Anmerkungen anfügen.

    Im ßnften Teil werde ich schließlich meine Anträge in der Rechtssache 106/84 und anschließend in der Rechtssache 243/84 formulieren.

    3. Der Sachverhalt, die vorgelegten Fragen, die beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen und die Antworten auf die Fragen des Gerichtshofes in der Rechtssache 243/84.

    Die Auseinandersetzungen in den Rechtssachen 106/84 und 243/84 müssen natürlich vor dem Hintergrund dieser nicht sehr genauen Kriterien zur Feststellung der Gleichartigkeit gesehen werden.

    Diese Feststellungen sind unter Umständen für die Rechtssache 243/84 von einiger Bedeutung, da Whisky jedenfalls nicht aus dem allgemeinen Rahmen des dänischen Abgabensystems für geistige Getränke fällt.

    In der Rechtssache 243/84 steht fest, daß in Dänemark Whisky aus anderen als steuerlichen Gründen fast nicht hergestellt wird.

    Vor allem für die Rechtssache 243/84 ist schließlich von Bedeutung, ob für geistige Getränke ein höherer Steuersatz als für Likörweine aus sozialen Gründen gerechtfertigt werden kann, etwa um dem Genuß von Getränken mit einem doppelt so hohen Alkoholgehalt zu begegnen.

    In bezug auf likörweinartige Obstweine stellen sich hier jedoch einige Fragen, auf die ich bei der Behandlung der Rechtssache 243/84 noch zurückkommen werde.

    Rechtssache 243/84.

    a) In der Rechtssache 243/84 hat das Østre Landsret Ihnen, wie bereits dargestellt, folgende Fragen vorgelegt: 1) Ist Artikel 95 Absatz 1 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß schottischer Whisky und likörweinartiger Obstwein, wie er im Gesetz und im Anhang zur Rechtssache beschrieben ist, als "gleichartige Waren" sowie als eingeführtes bzw. im Inland hergestelltes Erzeugnis anzusehen sind mit der Folge, daß es gegen diese Bestimmung verstößt, ein Besteuerungssystem aufrechtzuerhalten, wonach Whisky wie anderer destillierter Branntwein mit einer Mischsteuer belegt wird, die teils nach dem Alkoholgehalt des Erzeugnisses, teils nach dem Warenpreis berechnet wird, während für Obstwein ebenso wie für Traubenwein ein Besteuerungssystem gilt, bei dem die Steuer sich nur nach der Warenmenge richtet, wenn die Besteuerungsregelungen für Obstweine (und Traubenweine) zu einer niedrigeren Steuer als für Whisky führen, wenn die Besteuerungsvorschriften nicht nach dem Herkunftsland der Erzeugnisse unterscheiden, wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat kein Whisky hergestellt wird, aber doch ungefähr 3/4 der verbrauchten Erzeugnisse, die der höheren Branntweinsteuer unterliegen, und wenn mehr als 99 % der verbrauchten likörweinartigen Obstweine im Inland hergestellt werden? 2) Ist Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß unter den in der.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    Hierum ging es in der Rechtssache 243/84, John Walker, in der der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. März 1986' die Vereinbarkeit eines differenzierenden Besteuerungssystems für bestimmte nicht gleichartige Getränke mit Artikel 95 Absatz 2 bejaht hat, "wenn unter jede der Steuergruppen ein wesentlicher Teil der inländischen Erzeugung alkoholischer Getränke fällt".

    Der Gerichtshof hat dem Begriff der Gleichartigkeit also eine weite Auslegung 8 - Kommission/Italien, Slg. 1983, 620 f. 9 - Rechtssache 243/84, Slg. 1986, 875, 877.10 - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447, Randnr. 20.11 - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink- Frucht, Slg. 1968, 333, 346).

    Wie wir schon gesehen haben, hat der Gerichtshof hinzugefügt, daß bei der Bestimmung des Substitutionsgrades die Entwicklungsmöglichkeiten der Verbrauchergewohnhei- 24 - Siehe Schlußanträge in der Rechtssache 106/84 und der Rechtssache 243/84, Slg. 1986, 834.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

    24 - Verbundene Urteile Roders, Randnr. 27; in diesem Sinne auch Urteile vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 12) und in der Rechtssache 243/84 (Walker, Slg. 1986, 875, Randnr. 11).

    25 - Urteil Walker, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14

    Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig

    18 - Urteile Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels (45/75, EU:C:1976:22, Rn. 12), John Walker (243/84, EU:C:1986:100, Rn. 11), Arnold André (C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 69) und Swedish Match (C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 71).
  • BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99

    Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung -

    Dem entspricht die Rechtsprechung des EuGH, wonach eine differenzierende Besteuerung dann keine Schutzwirkung hat, wenn unter jede der Steuergruppen ein wesentlicher Teil der inländischen Erzeugung alkoholischer Getränke fällt (EuGH-Urteil vom 4. März 1986 Rs. 243/84 --John Walker--, EuGHE 1986, 875).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    47. Tatsächlich hat der Gerichtshof im Urteil John Walker (Randnr. 11) ausgeführt: "Zur Beurteilung der Gleichartigkeit sind somit zum einen sämtliche objektiven typischen Merkmale der beiden Gruppen von Getränken zu berücksichtigen, etwa der Ausgangsstoff, die Herstellungsverfahren, die organoleptischen Eigenschaften, insbesondere Geschmack und Alkoholgehalt, und zum anderen, inwieweit die beiden Getränkegruppen in den Augen der Verbraucher denselben Bedürfnissen dienen." 48. Mit dieser Fähigkeit, den Bedürfnissen der Verbraucher zu dienen, wird meines Erachtens bei der Beurteilung der Gleichartigkeit ein subjektives Element eingeführt: Tatsächlich kann aufgrund der Einführung dieses Elements, das auf die Entscheidung des Verbrauchers, dessen persönliche Sicht einer möglichen Verwendung jedes einzelnen der beiden Erzeugnisse durch ihn und den Nutzen, den er aus jedem von ihnen ziehen kann, abstellt, nicht ausgeschlossen werden, dass zwei ihrem Wesen nach völlig gleiche Erzeugnisse nicht wirklich denselben Bedürfnissen des Verbrauchers dienen.

    9: - Vgl. etwa Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 243/84 (John Walker, Slg. 1986, 875, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14

    Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung,

    35 - Zum Erfordernis eines Vergleichs der objektiven Eigenschaften der verschiedenen in Rede stehenden Erzeugnisse sowie ihres Gebrauchs vgl. Urteile Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels (45/75, EU:C:1976:22, Rn. 12), John Walker (243/84, EU:C:1986:100, Rn. 11), Arnold André (C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 69) und Swedish Match (C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (62) - Vgl. statt vieler Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 243/84 (John Walker, Slg. 1986, 875, Randnr. 11) und Urteil vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis 377/93 (Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-205/98

    GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE AUF DER

    65: - Klageschrift, Nrn. 17, 19.4 und 62.66: - Siehe dazu Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 243/84 (Walker/Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1986, 875).
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines

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  • EuGH, 11.07.1989 - 323/87

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98

    Socridis

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-230/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1986 - 200/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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